Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1970 - I B 50.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,8078
BVerwG, 04.09.1970 - I B 50.69 (https://dejure.org/1970,8078)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1970 - I B 50.69 (https://dejure.org/1970,8078)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1970 - I B 50.69 (https://dejure.org/1970,8078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,8078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1972, 59
  • JR 1971, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1897

    Mitteilung einer Hausärztin wegen Erkrankungen - Zweifel zum Führen eines

    Dabei kann offen bleiben, ob sich die Ärztin durch das Schreiben an die Straßenverkehrsbehörde vom 22. September 2017, mit dem sie weder eine Diagnose noch Befunde mitgeteilt hat, wegen einer Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar gemacht hat oder ob die Mitteilung nach Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen berechtigt war (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 2.4.2015 - III-2 Ws 101/15 u.a. - juris m. Anm. Ambrosy - jurisPR-StrafR 3/2016 Anm. 3) und ob die Straßenverkehrsbehörde Mitteilungen, die unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht gemacht worden sind, verwerten darf (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.1970 - I B 50.69 - DÖV 1972, 59; Koehl, NVZ 2017, 10, 12).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2010 - 14 K 3188/10

    Alkoholabhängigkeit Arztbrief Schweigepflicht Verletzung Verwertbarkeit

    vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1968 - VI ZR 168/67 -, NJW 1968, 2288; Leipziger Kommentar zum StGB, Bd 5, § 203 Rn. 139f; Fischer, StGB, § 203, Rn 47; so auch BVerwG, Beschluss vom 04.09.1970 - 1 B 50.69 -, DÖV 1972, 59; Bay VGH, Urteil vom 02.07.1986 - 11 B 85 A.3241 -, BayVBl 1987, 119; VG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2000 - 6 A 222/00 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.1970 - 1 B 50.69 -, DÖV 1972, 59; Bay VGH, Urteil vom 02.07.1986 - 11 B 85 A.3241 -, BayVBl 1987, 119; VG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2000 - 6 A 222/00 -, juris.

  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2002 - 3 E 2297/98

    Beobachten des Sozialhilfeempfängers durch eine vom Sozialhilfeträger beauftragte

    70 In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 04.09.1970 - DÖV 1972, 59 f; Urteil vom 18.03.1982 - NJW 1982, 2885 (2887); vgl. auch Krause/Steinbach, DÖV 1985, 549 (557)) - dem sich das Gericht anschließt -, entschieden, dass eine Behörde zum Tätigwerden auch dann verpflichtet ist, wenn die der Entscheidung zugrunde liegenden Informationen rechtswidrig erlangt wurden, weil die ermittelten Tatsachen selbständige Bedeutung haben.
  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21

    Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten;

    Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht aus den eben bei der Offenbarungsbefugnis genannten Gründen bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung in aller Regel zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers bzw. - bewerbers aus (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. August 2010 - 16 B 842/10 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2000 - 12 M 3738/00 -, juris Rn. 3; sowie für das Gesundheitsamt: BVerwG, Beschl. v. 4. September 1970 - 1 B 50.69 -, Jurion Rn. 5).
  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 10 S 21.00765

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis wegen

    Es ist nämlich mit dem hochwertigen Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit nicht zu vereinbaren, wenn Fahrerlaubnisbehörden in Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in jedem Fall an der Berücksichtigung fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse gehindert wären (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 19.1.1998 - 11 B 95.2282 und grundlegend: BVerwG, B.v. 4.9.1970 - I B 50.69, jeweils juris).
  • VG Neustadt, 05.05.2008 - 3 L 406/08

    Fahreignungsuntersuchung

    Denn ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zur Verschwiegenheit liegt unter anderem dann nicht vor, wenn und soweit die Offenbarung zum Schutz eines höheren Rechtsgutes, insbesondere zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Gefahren von dem Patienten oder einem anderen, erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 4. September 1970 - I B 50.69 -, DÖV 1972, 59 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht