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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1970 - I B 50.69   

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BVerwG, 04.09.1970 - I B 50.69 (https://dejure.org/1970,8078)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1970 - I B 50.69 (https://dejure.org/1970,8078)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1970 - I B 50.69 (https://dejure.org/1970,8078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1972, 59
  • JR 1971, 218
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1897

    Mitteilung einer Hausärztin wegen Erkrankungen - Zweifel zum Führen eines

    Dabei kann offen bleiben, ob sich die Ärztin durch das Schreiben an die Straßenverkehrsbehörde vom 22. September 2017, mit dem sie weder eine Diagnose noch Befunde mitgeteilt hat, wegen einer Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar gemacht hat oder ob die Mitteilung nach Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen berechtigt war (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 2.4.2015 - III-2 Ws 101/15 u.a. - juris m. Anm. Ambrosy - jurisPR-StrafR 3/2016 Anm. 3) und ob die Straßenverkehrsbehörde Mitteilungen, die unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht gemacht worden sind, verwerten darf (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.1970 - I B 50.69 - DÖV 1972, 59; Koehl, NVZ 2017, 10, 12).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2010 - 14 K 3188/10

    Alkoholabhängigkeit Arztbrief Schweigepflicht Verletzung Verwertbarkeit

    vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1968 - VI ZR 168/67 -, NJW 1968, 2288; Leipziger Kommentar zum StGB, Bd 5, § 203 Rn. 139f; Fischer, StGB, § 203, Rn 47; so auch BVerwG, Beschluss vom 04.09.1970 - 1 B 50.69 -, DÖV 1972, 59; Bay VGH, Urteil vom 02.07.1986 - 11 B 85 A.3241 -, BayVBl 1987, 119; VG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2000 - 6 A 222/00 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.1970 - 1 B 50.69 -, DÖV 1972, 59; Bay VGH, Urteil vom 02.07.1986 - 11 B 85 A.3241 -, BayVBl 1987, 119; VG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2000 - 6 A 222/00 -, juris.

  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2002 - 3 E 2297/98

    Beobachten des Sozialhilfeempfängers durch eine vom Sozialhilfeträger beauftragte

    70 In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 04.09.1970 - DÖV 1972, 59 f; Urteil vom 18.03.1982 - NJW 1982, 2885 (2887); vgl. auch Krause/Steinbach, DÖV 1985, 549 (557)) - dem sich das Gericht anschließt -, entschieden, dass eine Behörde zum Tätigwerden auch dann verpflichtet ist, wenn die der Entscheidung zugrunde liegenden Informationen rechtswidrig erlangt wurden, weil die ermittelten Tatsachen selbständige Bedeutung haben.
  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21

    Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten;

    Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht aus den eben bei der Offenbarungsbefugnis genannten Gründen bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung in aller Regel zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers bzw. - bewerbers aus (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. August 2010 - 16 B 842/10 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2000 - 12 M 3738/00 -, juris Rn. 3; sowie für das Gesundheitsamt: BVerwG, Beschl. v. 4. September 1970 - 1 B 50.69 -, Jurion Rn. 5).
  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 10 S 21.00765

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis wegen

    Es ist nämlich mit dem hochwertigen Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit nicht zu vereinbaren, wenn Fahrerlaubnisbehörden in Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in jedem Fall an der Berücksichtigung fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse gehindert wären (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 19.1.1998 - 11 B 95.2282 und grundlegend: BVerwG, B.v. 4.9.1970 - I B 50.69, jeweils juris).
  • VG Neustadt, 05.05.2008 - 3 L 406/08

    Fahreignungsuntersuchung

    Denn ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zur Verschwiegenheit liegt unter anderem dann nicht vor, wenn und soweit die Offenbarung zum Schutz eines höheren Rechtsgutes, insbesondere zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Gefahren von dem Patienten oder einem anderen, erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 4. September 1970 - I B 50.69 -, DÖV 1972, 59 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.1969 - I B 50/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,478
BFH, 20.11.1969 - I B 50/69 (https://dejure.org/1969,478)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1969 - I B 50/69 (https://dejure.org/1969,478)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1969 - I B 50/69 (https://dejure.org/1969,478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Finanzgerichtliches Verfahren - Antrag auf Beweissicherung - Amtsermittlungsprinzip

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 288
  • NJW 1970, 1392 (Ls.)
  • DB 1970, 236
  • BStBl II 1970, 66
  • BStBl II 1970, 96
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Auch gibt der Aufenthalt eines Zeugen im Ausland für sich allein keinen Anlass zur Besorgnis, der Zeuge werde zu gegebener Zeit nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu einer Aussage zur Verfügung stehen (BFH-Beschluss vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).
  • BFH, 19.10.2007 - V B 93/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Statthaftigkeit der Beschwerde;

    Auch gibt der Aufenthalt eines Zeugen im Ausland für sich allein keinen Anlass zur Besorgnis, der Zeuge werde zu gegebener Zeit nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu einer Aussage zur Verfügung stehen (BFH-Beschluss vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).
  • BFH, 28.02.1997 - I B 7/97
    Diese Interessenlage bestehe im Amtsermittlungsprozeß ebenso wie im Parteienprozeß (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).

    Einem im Rahmen eines Finanzstreitverfahrens gestellten Antrag auf Beweissicherung kann allein unter den Voraussetzungen der §§ 485 bis 487 ZPO entsprochen werden; entgegen der Annahme des FG rechtfertigt das Amtsermittlungsprinzip keine andere Beurteilung (BFH-Beschluß in BFHE 97, 288 f., BStBl II 1970, 96).

  • BFH, 19.10.2007 - V B 66/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Wechsel der örtlichen

    Auch gibt der Aufenthalt eines Zeugen im Ausland für sich allein keinen Anlass zur Besorgnis, der Zeuge werde zu gegebener Zeit nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu einer Aussage zur Verfügung stehen (BFH-Beschluss vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).
  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07

    Selbstständiges Beweisverfahren

    Auch gibt der Aufenthalt eines Zeugen im Ausland für sich allein keinen Anlass zur Besorgnis, der Zeuge werde zu gegebener Zeit nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu einer Aussage zur Verfügung stehen (BFH-Beschluss vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).
  • BFH, 14.05.2007 - I B 135/06

    Darlegung der Voraussetzungen für die Anordnung eines selbständigen

    Auch gibt der Aufenthalt eines Zeugen im nahen Ausland für sich allein keinen Anlass zur Besorgnis, der Zeuge werde zu gegebener Zeit nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu einer Aussage zur Verfügung stehen (Senatsbeschluss vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).
  • BFH, 19.08.1997 - I B 7/97

    Festsetzung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens

    Auf diese Unterschiede hat nicht zuletzt der Kläger im Beschwerdeverfahren (unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96) ausdrücklich und zutreffend hingewiesen.
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 120/86

    Antrag auf Beweissicherung im finanzgerichtlichen Verfahren

    Einem im Rahmen eines Finanzstreitverfahrens gestellten Antrag auf Beweissicherung kann nur unter den Voraussetzungen der §§ 485 bis 487 ZPO entsprochen werden; das Amtsermittlungsprinzip rechtfertigt keine andere Beurteilung (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288 f., BStBl II 1970, 96; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 1977, § 82 Anm. 2 M = S. 257).
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