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   BFH, 26.11.1996 - I B 50/96   

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https://dejure.org/1996,3172
BFH, 26.11.1996 - I B 50/96 (https://dejure.org/1996,3172)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1996 - I B 50/96 (https://dejure.org/1996,3172)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1996 - I B 50/96 (https://dejure.org/1996,3172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - I B 50/96
    Entgegen der Auffassung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) und damit entgegen den vom Senat im Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) aufgestellten Grundsätzen ist das FG nicht davon ausgegangen, daß die Entwicklung der Tantiemen letztmals im Oktober 1988 hätte überprüft werden müssen.

    Sie ist unter Berücksichtigung der Grundsätze in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 zu bejahen.

  • OLG Koblenz, 19.10.1995 - 6 U 1441/92

    Vertragsstatut des HVV, IPR, Geschäftsstatut einer Forderungsabtretung, Forderung

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - I B 50/96
    Die Klägerin hat keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der an der o. g. Rechtsprechung erhobenen Kritik (vgl. insbesondere Felix, Anmerkungen zur Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Abs. 3, Rechtspruch 114; Niehues, Deutsches Steuerrecht 1995, 11; Betriebs-Berater 1996, 151) dargelegt.
  • BFH, 07.06.1989 - II B 4/89

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Entstehung von Erbschaftsteuer bei

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - I B 50/96
    Eine Revisions zulassung scheidet insoweit daher nach ständiger Rechtsprechung aus (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 1989 II B 4/89, BFH/NV 1990, 235).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 21/03

    VGA bei Invaliditätszusage

    Er ist vielmehr im Grundsatz anhand derjenigen Umstände und Erwägungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Zusage vorlagen bzw. angestellt wurden (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 551, unter II. 3. b der Entscheidungsgründe; Senatsbeschluss vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Er ist vielmehr im Grundsatz anhand derjenigen Umstände und Erwägungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Tantiemezusage vorlagen bzw. angestellt wurden (vgl. hierzu schon Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 551, unter II. 3. b der Entscheidungsgründe; Senatsbeschluss vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Zum andern kann die gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Geschäftsführerbezügen unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Gesamtausstattung anzunehmen sein, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ein gewissenhafter Geschäftsleiter einem Dritten nicht oder nicht so gewährt hätte (z.B. BFH vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 07.08.2002 - 1 K 289/00

    Nachweis von Fahrtkosten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

    Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Gesamtausstattung kann die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Geschäftsführerbezügen (und damit die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen) auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01

    Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Berechnung einer Gewinntantieme;

    Unabhängig davon kann die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Geschäftsführerbezügen auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

    1994, 124; BFH vom 26.November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 6 K 6898/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Angemessenheit; Tantieme; Festgehalt -

    Die Beurteilung, ob eine Tantieme den vom BFH gefundenen Maßstäben entspricht, ist anhand derjenigen Umstände und Erwägungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Tantiemezusage vorlagen bzw. angestellt wurden (BFH Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 551; BFH Beschluss vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99

    Angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)

    Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Gesamtausstattung kann die gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Bezügen (und damit die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen) deshalb anzunehmen sein, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 116/01

    Umsatzbemessene Weihnachtsgratifikation als verdeckte Gewinnausschüttung

    Unabhängig davon kann die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Geschäftsführerbezügen auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 13.12.2001 - 1 K 56/98

    Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Gehaltszahlungen an

    Unabhängig von der Angemessenheit der Gesamtausstattung kann die gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Geschäftsführerbezügen (und damit die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen) deshalb anzunehmen sein, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98

    Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 350/98

    Gewinntantieme von 25 % an leitende Angestellte als verdeckte Gewinnausschüttung

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