Rechtsprechung
   BFH, 02.11.2010 - I B 71/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18290
BFH, 02.11.2010 - I B 71/10 (https://dejure.org/2010,18290)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2010 - I B 71/10 (https://dejure.org/2010,18290)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2010 - I B 71/10 (https://dejure.org/2010,18290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • openjur.de

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen; Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, KStG § 14 Abs 1 S 2, KStG § 34 Abs 9 Nr 3, BGB § 313
    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 14 Abs 1 S 2 KStG 2002 vom 16.05.2003, § 34 Abs 9 Nr 3 KStG 2002 vom 16.05.2003
    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • rewis.io

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung für das folgende Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 14 Abs. 1 S. 2; KStG § 34 Abs. 9 Nr. 3
    Heranziehung ausschließlich objektiver Gesichtspunkte zur Auslegung eines unternehmensrechtlichen Ergebnisabführungsvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung eines Ergebnisabführungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Auszug aus BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
    Das BGH-Urteil vom 28. April 2005 III ZR 351/04 (BGHZ 163, 42), nach dem bei einem Streit über die Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage unmittelbar Klage auf die angepasste Leistung erhoben werden kann, steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 28.11.2007 - I R 94/06

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Auszug aus BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
    Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) für grundsätzlich bedeutsam erachtete Frage, ob bei der Auslegung eines Ergebnisabführungsvertrages ausschließlich objektive Gesichtspunkte zur Auslegung herangezogen werden können, ist durch das Senatsurteil vom 28. November 2007 I R 94/06 (BFHE 220, 51) geklärt.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
    Wie sich im Einzelnen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (Deutsches Steuerrecht 2010, 1736) ergibt, durfte die Klägerin nach Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ nicht mehr darauf vertrauen, dass das gegenwärtig geltende Recht auch im Folgejahr unverändert fortbestehe.
  • BGH, 11.10.1993 - II ZR 155/92

    Gerichtsstandklausel einer AG-Satzung

    Auszug aus BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
    Soweit die Klägerin auf Urteile des BGH verweist, nach denen außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge dann zu berücksichtigen sind, wenn deren Kenntnis bei den Mitgliedern allgemein vorausgesetzt werden kann (BGH-Urteil vom 11. Oktober 1993 II ZR 155/92, BGHZ 123, 347) und die Mitglieder die Bestimmungen auch in diesem Sinne verstehen (BGH-Urteil vom 2. Dezember 1974 II ZR 78/72, BGHZ 63, 282), ist weder erkennbar, inwieweit sich hieraus weiterer Klärungsbedarf ergeben soll noch dass diese Voraussetzungen hier vorliegen könnten.
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
    Soweit die Klägerin auf Urteile des BGH verweist, nach denen außerhalb der Satzung liegende Sachzusammenhänge dann zu berücksichtigen sind, wenn deren Kenntnis bei den Mitgliedern allgemein vorausgesetzt werden kann (BGH-Urteil vom 11. Oktober 1993 II ZR 155/92, BGHZ 123, 347) und die Mitglieder die Bestimmungen auch in diesem Sinne verstehen (BGH-Urteil vom 2. Dezember 1974 II ZR 78/72, BGHZ 63, 282), ist weder erkennbar, inwieweit sich hieraus weiterer Klärungsbedarf ergeben soll noch dass diese Voraussetzungen hier vorliegen könnten.
  • BFH, 22.10.2008 - I R 66/07

    Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsverträgen und

    Auszug aus BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
    Durch die Rechtsprechung ist auch geklärt, dass die Änderung eines zwischen zwei GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zu ihrer Anerkennung im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft bedarf (Senatsurteil vom 22. Oktober 2008 I R 66/07, BFHE 223, 162, BStBl II 2009, 972).
  • BFH, 13.11.2013 - I R 45/12

    Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags: Bildung eines

    Denn der Vertrag war ausdrücklich (zur Frage der Vertragsauslegung s. Senatsurteil vom 28. November 2007 I R 94/06, BFHE 220, 51; Senatsbeschlüsse vom 2. November 2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849, und vom 23. Januar 2013 I R 1/12, BFH/NV 2013, 989) auf die Dauer von fünf Jahren nur mit dem Vorbehalt einer Kündigung "aus wichtigem Grunde" abgeschlossen worden und sollte erstmals auf das vom Kalenderjahr abweichende (zwölfmonatige) Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 Anwendung finden (Vertragsdauer daher bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010).
  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Insbesondere gilt dies für nicht allgemein erkennbare Umstände außerhalb der zum Handelsregister eingereichten Unterlagen, wie beispielsweise der Entstehungsgeschichte sowie Vorstellungen und Äußerungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen (Senatsurteil in BFHE 220, 51; Senatsbeschluss vom 2. November 2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849).
  • BFH, 13.07.2022 - I R 42/18

    Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags - Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung

    Insbesondere gilt dies für nicht allgemein erkennbare Umstände außerhalb der zum Handelsregister eingereichten Unterlagen, wie beispielsweise der Entstehungsgeschichte sowie Vorstellungen und Äußerungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen (Senatsurteil in BFHE 220, 51; Senatsbeschlüsse vom 02.11.2010 - I B 71/10, BFH/NV 2011, 849, und in BFH/NV 2013, 989).
  • FG Münster, 11.12.2019 - 9 K 1171/19

    Körperschaftsteuerliche Anerkennungsfähigkeit eines Gewinnabführungsvertrages

    Insbesondere gilt dies für nicht allgemein erkennbare Umstände außerhalb der zum Handelsregister eingereichten Unterlagen, wie beispielsweise der Entstehungsgeschichte sowie Vorstellungen und Äußerungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen (BFH-Urteile in BFHE 220, 51, und vom 23.1.2013 I R 1/12, BFH/NV 2013, 989; BFH-Beschluss vom 2.11.2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2011 - 6 K 3103/09

    Rückwirkende notarielle Berichtigung der Laufzeit eines

    Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 2384/11

    Verunglückte Organschaft: Erfordernis der ausdrücklichen Einbeziehung der

    Entstehungsgeschichte und intern gebliebene Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei deren Auslegung nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849).
  • FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 10 K 115/15

    Steuerrechtliche Anerkennug eines Gewinnabführungsvertrags einer Gesellschaft als

    Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung indes nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 2013 I R 1/12 , a.a.O. und vom 28. November 2007 I R 94/06 BFH/NV 2008, 1270 [BFH 28.11.2007 - I R 94/06] , BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10 , BFH/NV 2011, 849).
  • FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10

    Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs.

    15 2. In der Nichtgewährung des Freibetrages nach § 3 Nr. 9 EStG für die dem Kläger zugeflossene Abfindung liegt keine Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG; vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 2. November 2010 I B 71/10, BFH/NV 2011, 849).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht