Rechtsprechung
BFH, 26.10.1994 - I B 76/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen bei Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 26.10.1994 - I B 76/94
In einem solchen Fall muß für jede Begründungsalternative ein Zulassungsgrund vorliegen (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524), der jeweils in der Beschwerdebegründungsschrift gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) darzutun ist. - BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92
Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von …
Auszug aus BFH, 26.10.1994 - I B 76/94
Zum einen sei das schriftlich Vereinbarte tatsächlich nicht durchgeführt worden und zum anderen halte der Vertrag einem Fremdvergleich u. a. deswegen nicht stand, weil es sich bei den von der Ehefrau zu erbringenden Leistungen um gelegentliche, untergeordnete, im allgemeinen im Rahmen der üblichen ehelichen Mithilfe erbrachte Arbeiten gehandelt habe (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 m. w. N.).
- BFH, 13.05.2004 - IV R 47/02
Bewirtungskosten; Fortbildungskosten
Dies führt selbst dann zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs von Bewirtungskosten, wenn die Bewirtung beruflich veranlasst gewesen sein sollte (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42). - BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen
Ist das angegriffene Urteil des FG nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, so ist eine Rechtsfrage, die sich nur im Hinblick auf eine dieser Erwägungen stellt, nicht entscheidungserheblich, es sei denn, dass auch im Hinblick auf die anderen Rechtsgründe die Zulassung der Revision gerechtfertigt wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42;… vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524;… vom 7. Juli 2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266). - BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Feststellung des Grundbesitzwerts auf falschen …
An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur einen der das FG-Urteil tragenden Gründe betrifft (BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42, …und vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978).
- BFH, 06.03.2006 - X B 102/05
NZB: kumulative Urteilsbegründung; Divergenz
Ist das angegriffene Urteil des FG nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, so ist eine Rechtsfrage, die sich nur im Hinblick auf eine dieser Erwägungen stellt, nicht entscheidungserheblich, es sei denn, dass auch im Hinblick auf die anderen Rechtsgründe die Zulassung der Revision gerechtfertigt wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42;… vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524). - BFH, 05.05.2004 - VIII B 168/03
Kumulative Urteilsbegründung; behinderungsbedingter Mehrbedarf
An der Klärungsfähigkeit fehlt es, wenn das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auch auf einen anderen als den vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsgrund gestützt hat, der die Entscheidung ebenfalls trägt, jedoch nur zu der nicht allein entscheidungserheblichen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht wird, während zu der rechtserheblichen Begründung des FG ein Zulassungsgrund für die Revision nicht dargetan ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42;… vom 24. August 1998 VII B 136, 137/98, BFH/NV 1999, 331; vom 10. April 2003 VII B 310/02, juris;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 31, m.w.N.). - BFH, 10.04.2003 - VII B 310/02
Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels; Klärungsfähigkeit einer …
Daran fehlt es, wenn das FG seine Entscheidung auch auf einen anderen als den vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsgrund gestützt hat, der die Entscheidung ebenfalls trägt, jedoch nur zu der nicht allein entscheidungserheblichen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht wird, während zu der rechtserheblichen Begründung des FG ein Zulassungsgrund für die Revision nicht dargetan ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42;… Senatsbeschluss vom 24. August 1998 VII B 136/98, BFH/NV 1999, 331). - BFH, 08.08.2004 - VII B 26/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Divergenz bei mehrfacher Begr. des …
Daran fehlt es, wenn das FG seine Entscheidung auch auf einen anderen als den vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsgrund gestützt hat, der die Entscheidung ebenfalls trägt, jedoch nur zu der nicht allein entscheidungserheblichen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht wird, während zu der weiteren rechtserheblichen Begründung des FG ein Zulassungsgrund für die Revision nicht dargetan ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42;… Senatsbeschluss vom 24. August 1998 VII B 136/98, BFH/NV 1999, 331). - BFH, 20.11.2002 - X B 48/01
NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem …
An der Darlegung der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur auf einen der das FG-Urteil tragenden Gründe eingeht (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42). - BFH, 19.07.1996 - I B 44/95
Anforderungen an Begründungsdarlegung einer Beschwerde als …
In einem solchen Fall muß für jede Begründungsalternative ein Zulassungsgrund vorliegen, der jeweils in der Beschwerdebegründungsschrift darzutun ist (z. B. BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42, m. w. N.).