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   BFH, 29.11.2000 - I B 8/00   

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https://dejure.org/2000,4615
BFH, 29.11.2000 - I B 8/00 (https://dejure.org/2000,4615)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - I B 8/00 (https://dejure.org/2000,4615)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - I B 8/00 (https://dejure.org/2000,4615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Körperschaftssteuerbescheid - Vortragsfähiger Gewerbeverlust - Verbleibender Verlustabzug - Schätzung der Besteuerungsgrundlage - Erledigung der Hauptsache - Besorgnis der Befangenheit - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.2000 - I B 9/00

    Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 8/00
    Die Klägerin legte hiergegen Beschwerde ein; diese ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Verfahrens I B 9/00.
  • BFH, 16.03.2000 - IX B 108/99

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 8/00
    Eine solche kann nur vorliegen, wenn das FG einen Rechtssatz aufgestellt und angewandt hat, der von einem vom Bundesfinanzhof (BFH) oder vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtssatz abweicht (BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2006 - V B 181/05

    Prostituierte: Abgrenzung selbstständige - nichtselbstständige Tätigkeit

    Die Klägerin hätte nicht nur vortragen müssen, was das FG noch hätte ermitteln müssen, sondern auch, weshalb das angefochtene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann (BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

    Dabei muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

    Der Kläger hätte tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils erschöpft (s. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624; vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

    Denn selbst wenn insoweit ein Verfahrensmangel in Betracht käme, wäre er nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO unbeachtlich, weil darauf die angefochtene Entscheidung ausweislich ihrer weiteren Begründung nicht beruhen kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 I R 205/82, BFHE 158, 210, BStBl II 1990, 687; BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 28.08.2006 - V B 180/05

    Umsätze aus Saunabenutzung; verschärfende Rückwirkung wegen

    Der Beschwerdeführer muss dabei tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften oder des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 08.09.2006 - V B 108/05

    Überraschungsentscheidung

    Das wäre zur Geltendmachung einer Divergenz aber erforderlich gewesen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 23.08.2006 - V B 171/04

    Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung

    Der Beschwerdeführer muss tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des EuGH oder des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht

    Ferner ist grundsätzlich im Beschwerdeverfahren darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 21.11.2001 - III B 66/01

    Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?

    Ferner ist grundsätzlich darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 05.12.2001 - IX B 85/01

    Neues Zulassungsrecht; Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen

  • BFH, 30.11.2001 - III B 12/01

    InvZul; Neuheit einer Ausstellungsmaschine

  • BFH, 30.05.2001 - X B 136/00

    Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche

  • BFH, 30.05.2001 - X B 7/01

    Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

  • BFH, 05.02.2002 - V B 115/01

    Unternehmensberatung - Umsatzsateuer-Voranmeldung - Jahresumsatzsteuererklärung -

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