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   BFH, 22.09.2015 - I B 83/14   

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https://dejure.org/2015,43904
BFH, 22.09.2015 - I B 83/14 (https://dejure.org/2015,43904)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2015 - I B 83/14 (https://dejure.org/2015,43904)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2015 - I B 83/14 (https://dejure.org/2015,43904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    "Finaler" ausländischer Vermietungsverlust

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    DBA AUT Art 6 Abs 1, DBA AUT Art 6 Abs 3, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2009
    "Finaler" ausländischer Vermietungsverlust

  • Bundesfinanzhof

    "Finaler" ausländischer Vermietungsverlust

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 DBA AUT 2000, Art 6 Abs 3 DBA AUT 2000, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2009
    "Finaler" ausländischer Vermietungsverlust

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    "Finaler" ausländischer Vermietungsverlust

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vortragsfähigkeit von Verlusten aus der Vermietung/Verpachtung eines in Österreich belegenen Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Verlust eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus der Vermietung einer in Österreich belegenen Wohnung kein mit inländischen Einkünften verrechenbarer "finaler" Verlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finaler ausländischer Vermietungsverlust

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung von Vermietungsverlusten aus in Österreich belegenem Grundstück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.02.2014 - I R 48/11

    Ausnahmsweiser Abzug "finaler" ausländischer Betriebstättenverluste bei der

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    c) Dieser Befund kann nicht --wie aber der Kläger meint-- in ein Fehlen von Verlustabzugsmöglichkeiten aus tatsächlichen Gründen umgedeutet werden, sodass die Verluste ausnahmsweise entgegen der Symmetriethese im Inland zu berücksichtigen wären (s. dazu z.B. Senatsurteil vom 5. Februar 2014 I R 48/11, BFHE 244, 371, m.w.N.).

    Auf die Ausführungen und Nachweise im Senatsurteil in BFHE 244, 371 (dort Rz 11) wird Bezug genommen (s. darüber hinaus das danach ergangene EuGH-Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich vom 3. Februar 2015 C-172/13, EU:C:2015:50, Internationales Steuerrecht 2015, 137).

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 4 K 1134/12

    Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung für ein in

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juli 2014  4 K 1134/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat sie mit Urteil vom 8. Juli 2014  4 K 1134/12 (Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2015, 1293) als unbegründet abgewiesen.

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Die Rechtsprechung besagt, dass die abkommensrechtliche Freistellung der Verluste dann nicht gegen die gemeinschaftlichen Grundfreiheiten verstößt, wenn die Verluste der Betriebsstätte bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte in jenem Mitgliedstaat für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können (z.B. EuGH-Urteil Lidl Belgium vom 15. Mai 2008 C-414/06, EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692), also nicht "final" sind.
  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, und vom 25. März 2013 I B 26/12, BFH/NV 2013, 1061).
  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Denn selbst wenn man unterstellt, dass das Zusammenwirken der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat mit der Besteuerung im Betriebsstättenstaat zu einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit führen kann, ist eine solche Beschränkung ausschließlich dem letztgenannten Staat zuzurechnen (EuGH-Urteil Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt vom 23. Oktober 2008 C-157/07, EU:C:2008:588, BStBl II 2009, 566; Senatsurteile vom 9. Juni 2010 I R 100/09, BFHE 230, 30, BStBl II 2010, 1065; vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35).
  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Denn selbst wenn man unterstellt, dass das Zusammenwirken der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat mit der Besteuerung im Betriebsstättenstaat zu einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit führen kann, ist eine solche Beschränkung ausschließlich dem letztgenannten Staat zuzurechnen (EuGH-Urteil Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt vom 23. Oktober 2008 C-157/07, EU:C:2008:588, BStBl II 2009, 566; Senatsurteile vom 9. Juni 2010 I R 100/09, BFHE 230, 30, BStBl II 2010, 1065; vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35).
  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Denn selbst wenn man unterstellt, dass das Zusammenwirken der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat mit der Besteuerung im Betriebsstättenstaat zu einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit führen kann, ist eine solche Beschränkung ausschließlich dem letztgenannten Staat zuzurechnen (EuGH-Urteil Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt vom 23. Oktober 2008 C-157/07, EU:C:2008:588, BStBl II 2009, 566; Senatsurteile vom 9. Juni 2010 I R 100/09, BFHE 230, 30, BStBl II 2010, 1065; vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35).
  • BFH, 25.03.2013 - I B 26/12

    Aufhebung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, und vom 25. März 2013 I B 26/12, BFH/NV 2013, 1061).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3906/09

    EuGH soll Definition finaler Verluste klären

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Der Senat sieht die Rechtslage deshalb --auch in Ansehung des vom Kläger in Bezug genommenen Vorabentscheidungsersuchens des FG Köln an den EuGH vom 19. Februar 2014  13 K 3906/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 733)-- als geklärt an.
  • EuGH, 03.02.2015 - C-172/13

    Die im Anschluss an das Urteil "Marks & Spencer" erlassenen Rechtsvorschriften

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 83/14
    Auf die Ausführungen und Nachweise im Senatsurteil in BFHE 244, 371 (dort Rz 11) wird Bezug genommen (s. darüber hinaus das danach ergangene EuGH-Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich vom 3. Februar 2015 C-172/13, EU:C:2015:50, Internationales Steuerrecht 2015, 137).
  • BFH, 06.11.2019 - I R 32/18

    Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

    Der Senat hat eine derartige "Finalität" angenommen, wenn die Verluste im Quellenstaat aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können oder ihr Abzug in jenem Staat zwar theoretisch noch möglich, aus tatsächlichen Gründen aber so gut wie ausgeschlossen ist und ein wider Erwarten dennoch erfolgter späterer Abzug im Inland verfahrensrechtlich noch rückwirkend nachvollzogen werden könnte (Senatsurteile vom 17.07.2008 - I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; in BFHE 230, 35; vom 05.02.2014 - I R 48/11, BFHE 244, 371; Senatsbeschluss vom 22.09.2015 - I B 83/14, BFH/NV 2016, 375).

    a) Davon ausgehend, die unionsrechtlich gewährleistete Niederlassungsfreiheit erfordere im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung die Berücksichtigung "finaler" Verluste aus in anderen EU-Mitgliedstaaten belegenen Betriebsstätten, war der vorlegende Senat der Auffassung, die Verluste einer ausländischen Betriebsstätte seien dann "final" i.S. der Rechtsprechung des EuGH, wenn die Verluste im Quellenstaat aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können oder ihr Abzug in jenem Staat zwar theoretisch noch möglich, aus tatsächlichen Gründen aber so gut wie ausgeschlossen ist und ein wider Erwarten dennoch erfolgter späterer Abzug im Inland verfahrensrechtlich noch rückwirkend nachvollzogen werden könnte (Senatsurteile in BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; in BFHE 230, 35; in BFHE 244, 371; Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 375).

  • BFH, 22.02.2017 - I R 2/15

    Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog.

    Der Senat hat eine derartige "Finalität" angenommen, wenn die Verluste im Quellenstaat aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können oder ihr Abzug in jenem Staat zwar theoretisch noch möglich, aus tatsächlichen Gründen aber so gut wie ausgeschlossen ist und ein wider Erwarten dennoch erfolgter späterer Abzug im Inland verfahrensrechtlich noch rückwirkend nachvollzogen werden könnte (Senatsurteil in BFHE 244, 371, unter Bestätigung des Senatsurteils vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35; s. zuletzt Senatsbeschluss vom 22. September 2015 I B 83/14, BFH/NV 2016, 375; Darstellung der Rechtsentwicklung bei Brandis in Beck-Festgabe für Franz Wassermeyer, 2015, S. 433 [dort Nr. 59: Finale Auslandsverluste]; s.a. Hey in Lüdicke/ Mellinghoff/Rödder [Hrsg.], Nationale und internationale Unternehmensbesteuerung in der Rechtsordnung, Festschrift für Dietmar Gosch, 2016, S. 161; Kögel, ebenda, S. 205; Schnitger in Lüdicke/Schnitger/Spengel [Hrsg.], Besteuerung internationaler Unternehmen, Festschrift für Dieter Endres, 2016, S. 361).
  • FG Köln, 24.03.2021 - 4 K 2117/16

    Berücksichtigen von negativen Einkünften aus der Vermietung einer in Portugal

    Entgegen der Argumentation der Kläger führt die Neuregelung des § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG i.d.F. des JStG 2009 nicht zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Ungleichbehandlung von Steuerinländern mit im EU/EWR-Raum erzielten passiven Einkünften im Sinne des § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG gegenüber Steuerinländern mit entsprechenden inländischen Einkünften (so auch: Urteil des FG München vom 23. November 2015 - 7 K 3198/14 -, EFG 2016, 703; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 08. Juli 2014 - 4 K 1134/12 -, DStRE 2015, 1293, bestätigt durch BFH-Beschluss vom22. September 2015 - I B 83/14 -, BFH/NV 2016, 375; Urteil des FG Hamburg vom 06. Februar 2014 - 2 K 73/13 -, EFG 2014, 1000; Wagner in: Blümich, Kommentar zum EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, Werkstand: 145. EL Dezember 2018, § 32b EStG Rn. 31; Pfirrmann in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2020, § 32b EStG Rn. 18; Heinicke in: Schmidt, EStG, 38. Auflage 2019, § 32b EStG Rn. 17; Pfützenreuther EFG 2016, 703; a.A.: Kuhn in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 301. Lieferung 12.2020, § 32b EStG Rn. 11; Krippner in: Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 434. AL 02/2021, § 32b EStG Rn. 50a; Gebhardt/Quilitzsch, IStR 2010, 390).
  • FG Nürnberg, 15.03.2022 - 1 K 274/20

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer

    Das Gericht würde aber auch hier der Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH, Beschluss vom 22. September 2015 - I B 83/14 -, juris) folgen, wonach finale ausländische Verluste im Inland abziehbar sind.
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