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   BFH, 13.12.1995 - I B 83/95   

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https://dejure.org/1995,8191
BFH, 13.12.1995 - I B 83/95 (https://dejure.org/1995,8191)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1995 - I B 83/95 (https://dejure.org/1995,8191)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - I B 83/95 (https://dejure.org/1995,8191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.08.1994 - I B 35/94

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - I B 83/95
    Der Senat hat über die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) in der Beschwerdebegründung genannte Rechtsfrage sowohl in seinem Urteil vom 27. September 1990 I R 1981/87 (BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84) als auch in seinem Beschluß vom 26. August 1994 I B 35/94 (BFH/NV 1995, 381) entschieden.

    Auf BFH/NV 1995, 381 wird Bezug genommen.

  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87

    1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - I B 83/95
    Der Senat hat über die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) in der Beschwerdebegründung genannte Rechtsfrage sowohl in seinem Urteil vom 27. September 1990 I R 1981/87 (BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84) als auch in seinem Beschluß vom 26. August 1994 I B 35/94 (BFH/NV 1995, 381) entschieden.
  • BFH, 02.11.1999 - I B 163/98

    Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts

    Diese Frage ist deshalb nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1995 I B 83/95, BFH/NV 1996, 548).

    Es mag dahingestellt bleiben, ob die vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen überhaupt der Unabhängigkeit der beim Europäischen Patentamt beschäftigten Personen dienen (vgl. hierzu Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 548) oder ob sie nicht lediglich auf eine Harmonisierung der Nettobezüge abzielen (Senatsurteil in BFH/NV 1991, 729, 730).

  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 4918/97
    Der BFH hat bereits in seinem Beschluß vom 13.12.1995 I B 83/95 (BFH/NV 1996 S. 548) darauf hingewiesen, daß andere, in gleicher Weise unabhängige Berufsgruppen - selbst für ihre Tätigkeitseinkünfte - Steuern zahlen müssen und nicht dadurch in ihrer Unabhängigkeit tangiert werden.

    Im übrigen nimmt der Senat zur Begründung Bezug auf das BFH-Urteil vom 27.9.1990 I R 181/87 (BStBl II 1991, 84) sowie auf die BFH-Beschlüsse vom 26.8.1994 I I B 35/94 (BFH/NV 1995 S. 381) und vom 13.12.1995 I B 83/95 (BFH/NV 1996 S. 548) und schließt sich den Gründen in der Einspruchsentscheidung an.

  • FG München, 24.04.2001 - 12 K 1814/97

    Progressionsvorbehalt für Bezüge der Beamten des Europäischen Patentamts; keine

    Die Anwendung des Progressionsvorbehaltes bedeutet keine mittelbare Besteuerung der vom Europäischen Patentamt gezahlten Bezüge (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 - I B 83/95, BFH/NV 1996, 548 unter 3. mit weiteren Nachweisen); der Progressionsvorbehalt tritt - wie aus Art. 16 Abs. 1 des Immunitätenprotokolls und § 32b EStG ersichtlich - an die Stelle der inländischen Einkommensbesteuerung.
  • BFH, 28.02.2000 - I B 67/99

    Bedienstete des Europäischen Patentamts - Deutsche Einkommensbesteuerung -

    Im Streitfall hat das FG sein Urteil auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, nach der bei der Festsetzung der deutschen Einkommensteuer Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in die Berechnung des Steuersatzes einzubeziehen sind (Urteile vom 27. September 1990 I R 181/87, BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84; vom 27. September 1990 I R 104/89, BFH/NV 1991, 729; Beschluss vom 13. Dezember 1995 I B 83/95, BFH/NV 1996, 548, m.w.N.).
  • FG München, 27.06.2014 - 8 K 900/13

    "interne Steuer" des Europ. Patentamts

    Die Anwendung des Progressionsvorbehaltes bedeutet keine mittelbare Besteuerung der vom Europäischen Patentamt gezahlten Bezüge (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 I B 83/95, BFH/NV 1996, 548 unter 3. mit weiteren Nachweisen); der Progressionsvorbehalt tritt - wie aus Art. 16 Abs. 1 des Immunitätenprotokolls und § 32b EStG ersichtlich - an die Stelle der inländischen Einkommensbesteuerung.
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