Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.12.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1967 - I B 91.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1279
BVerwG, 21.11.1967 - I B 91.67 (https://dejure.org/1967,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1967 - I B 91.67 (https://dejure.org/1967,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1967 - I B 91.67 (https://dejure.org/1967,1279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 154
  • DVBl 1968, 667
  • DÖV 1968, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1967 - I B 91.67
    Aus der Tatsache, daß im Zivilrecht Bestimmungen des Ladenschlußrechts als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen werden (RGZ 138, 219 [228 ff.]; BGHZ 45, 1 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] [2 f.]) und Inhaber von Verkaufsstellen daher gewisse Ansprüche gegenüber Konkurrenten wegen Nichteinhaltung des Ladenschlusses geltend machen können, läßt sich ebenfalls nicht schließen, sie hätten im öffentlichen Recht einen Anspruch an die Verwaltungsbehörde auf ein Einschreiten bei Verstößen gegen das Ladenschlußrecht.
  • RG, 28.10.1932 - II 59/32

    1. Was verstehen die gesetzlichen Vorschriften über die geschäftliche Ruhezeit

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1967 - I B 91.67
    Aus der Tatsache, daß im Zivilrecht Bestimmungen des Ladenschlußrechts als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen werden (RGZ 138, 219 [228 ff.]; BGHZ 45, 1 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] [2 f.]) und Inhaber von Verkaufsstellen daher gewisse Ansprüche gegenüber Konkurrenten wegen Nichteinhaltung des Ladenschlusses geltend machen können, läßt sich ebenfalls nicht schließen, sie hätten im öffentlichen Recht einen Anspruch an die Verwaltungsbehörde auf ein Einschreiten bei Verstößen gegen das Ladenschlußrecht.
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Daran hat es auch grundsätzlich später festgehalten (Beschluss vom 21. November 1967 - BVerwG I B 91.67 -, DVBl. 1968, 154).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    aa) Aus der Befugnis zum Einschreiten in Fällen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung folgt nicht ohne Weiteres, dass gegenüber der Behörde ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf ein Vorgehen gegen einen anderen besteht (BVerwG, Beschl. v. 21.11.1967 - I B 91.67 - juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 06.11.2008 - 4 A 2483/08

    Naturschutzrecht - Tiergehegegenehmigung; Polizeirecht - Gefahrtierverordnung

    Ebenso wie der Einzelne einen - eventuell auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten - Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidrige Handlungen Dritter oder rechtswidriger Zustände hat, wenn dadurch seine öffentlich-rechtlich geschützten Interessen beeinflusst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.8.1960 - I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95; Beschluss vom 21.11.1967 - I B 91.67 -, DVBl. 1968, 154; Urteil vom 22.1.1971 - VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112; Beschluss vom 21.7.1997 - 3 B 129.97 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36), kann der Nachbar bei erteilter Genehmigung einfordern, dass seine öffentlich-rechtlich geschützten Interessen gewahrt werden.
  • VG Potsdam, 06.01.2020 - 8 K 2452/16
    Dies kann vorliegend indes offen bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 1967 - I B 91.67 -, juris Rn. 3; Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 42.83 -, juris Rn. 4; BPatG München, Beschluss vom 22. März 1999 - 6 W (pat) 128/96 -, juris Rn. 28 ff.; VGH Kassel, Urteil vom 19. März 1991 - 9 UE 404/87 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 19.10.1994 - 11 C 7.93

    Anforderungen an die Durchführung eines verbundenen

    Daß die Vorinstanz dabei offenläßt, ob die Sachurteilsvoraussetzung der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) vorliegt, ist nicht verfahrensfehlerhaft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. November 1967 - BVerwG 1 B 91.67 - <DÖV 1968, S. 214>; BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 9.80 - ).
  • LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20

    Sozialgerichtliches Verfahren

    Trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung von Prozessentscheidungen einerseits und Entscheidungen in der Sache andererseits hält der Senat ein entsprechendes Vorgehen jedenfalls dann für unbedenklich, wenn sich - wie hier - die Zweifel an der Zulässigkeit allein im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis oder auf die hiervon zwar zu unterscheidende, aber doch eine ähnliche Problematik betreffende Frage ergeben, ob die vom Betroffenen in Anspruch genommene Rechtsposition überhaupt existiert und ihm zustehen kann (vgl. in diesem Sinne auch Wysk, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2020, Vorbemerkung zu §§ 40 bis 53 Rn. 15 sowie - für das Rechtsschutzbedürfnis - Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, vor § 51 Rn. 13c; Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, Vorbemerkung zu § 253 Rn. 19; - für die Klagebefugnis - BVerwG, Beschluss vom 21. November 1967 - I B 91.67 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.03.1991 - 9 UE 404/87

    Zur Rückforderung von Förderungsleistungen nach Ausbildungsende - Offenlassen von

    Doch folgt der Senat der in der Rechtsprechung und Literatur zunehmend vertretenen Ansicht, daß das Fehlen einer Sachurteilsvoraussetzung zwar eine positive Entscheidung über die Klage ausschließt, aber im Einzelfall das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzung offenbleiben kann, wenn die Klage jedenfalls unbegründet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. November 1967 -- I B 91.67 -- DÖV 1968, 214; Säcker, JZ 1968, 712; Sendler, DVBl. 1982, 923, 929 -- und die Nachweise bei Zöller, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl. 1990, Rdnr. 10 vor § 253).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1967 - I B 91.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,3112
BVerwG, 19.12.1967 - I B 91.67 (https://dejure.org/1967,3112)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1967 - I B 91.67 (https://dejure.org/1967,3112)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - I B 91.67 (https://dejure.org/1967,3112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,3112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1968, 214
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht