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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53   

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BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53 (https://dejure.org/1953,10)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1953 - I B 95.53 (https://dejure.org/1953,10)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1953 - I B 95.53 (https://dejure.org/1953,10)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks Gewinnung zweier selbständiger Wohnungen - Anforderungen an die Zweckbestimmung von Wohnräumen - Zeitpunkt, bis zu welchem bei Rückführung zweckentfremdeten Wohnraums zurückgegriffen werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 35
  • NJW 1954, 365 (Ls.)
  • MDR 1954, 209
  • DVBl 1954, 223
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
    Schon aus diesem Grunde kann die Frage hier unerörtert bleiben, ob der vom Bundesgerichtshof in Abweichung von der früheren Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, nach dem jedes nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangene neue Gesetz im Revisionsverfahren zu berücksichtigen ist, sofern dieses Gesetz nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9 S. 101), auch auf das Verwaltungsstreitverfahren Anwendung findet; denn ein solcher zeitlicher Geltungswille des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes ist eben nicht feststellbar.
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

    Letzteres gilt auch für die dort angeführte Entscheidung aus der Anfangszeit des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19. November 1953 - BVerwG 1 B 95.53 - BVerwGE 1, 35 ).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Wäre dies jedoch der Fall, so müßte bei der vorliegenden Anfechtungsklage jedenfalls auf den Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt werden (BVerwGE 1, 35; 17, 70 [BVerwG 25.10.1963 - VII C 82/62] [73]; neuestens Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 10.65 -).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91

    Flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten - Begründetheit der Klage -

    Soweit die Beschwerde rügt, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß BVerwGE 1, 35 ab, übersieht sie, daß sich das Flurbereinigungsgericht mit dem in dieser Entscheidung aufgestellten Rechtssatz, in verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren sei die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts grundsätzlich nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen, nicht in Widerspruch setzt.

    Selbst, wenn aber die Entscheidung BVerwGE 1, 35 in dem Sinne zu verstehen sein sollte, daß der in ihr aufgestellte Grundsatz keine Ausnahmen zulasse, käme eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht in Betracht.

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.05.1956 - I B 95.53   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 1956 - I B 95.53 (https://dejure.org/1956,11166)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56

    Rechtsmittel

    Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 16. Mai 1956 - OVG I B 95.53 - wird zurückgewiesen.
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