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   BFH, 28.10.2004 - I B 95/04   

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https://dejure.org/2004,11018
BFH, 28.10.2004 - I B 95/04 (https://dejure.org/2004,11018)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2004 - I B 95/04 (https://dejure.org/2004,11018)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - I B 95/04 (https://dejure.org/2004,11018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1; ; AO 1977 § ... 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 55; ; AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 7; ; KStG § 8 Abs. 1; ; GewStG § 7 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 55 Abs. 1 Nr. 3
    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

  • datenbank.nwb.de

    Begünstigungsverbot des § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO bezieht sich auf sämtliche aus Mitteln der Körperschaft aufzubringenden Vergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts als Voraussetzung für die Aussetzung seiner Vollziehung; Voraussetzungen für das Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts; Verstoß gegen das Prinzip der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.1998 - I B 82/98

    Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    Auszug aus BFH, 28.10.2004 - I B 95/04
    b) Dieser Vortrag könnte zwar dafür sprechen, dass der Vertrag mit X wirtschaftlich sinnvoll und das gezahlte Honorar nicht überhöht war und dass deshalb die Honorarzahlungen nicht gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 3 AO 1977 verstießen (zur Angemessenheit des Ausgabeverhaltens eines Vereins als Voraussetzung der Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke s. Entscheidungen des beschließenden Senats vom 23. September 1998 I B 82/98, BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320; vom 18. Dezember 2002 I R 60/01, BFH/NV 2003, 1025).
  • BFH, 25.07.1994 - I B 241/93

    Minderung des vom Organträger zu versteuernden Gewerbeertrags durch

    Auszug aus BFH, 28.10.2004 - I B 95/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bestehen und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 08.08.2001 - I B 40/01

    Eingetragener Verein - Freistellungsbescheid - Gemeinnützige Zwecke verfolgende

    Auszug aus BFH, 28.10.2004 - I B 95/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bestehen und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (s. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

    Auszug aus BFH, 28.10.2004 - I B 95/04
    Sind derartige Zweifel ausgeschlossen oder fast ausgeschlossen, kommt eine Aussetzung der Vollziehung aufgrund der 2. Alternative des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge haben kann (s. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 9. Dezember 1999 III B 16/99, BFH/NV 2000, 885; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 69 Rz. 107).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus BFH, 28.10.2004 - I B 95/04
    Sind derartige Zweifel ausgeschlossen oder fast ausgeschlossen, kommt eine Aussetzung der Vollziehung aufgrund der 2. Alternative des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge haben kann (s. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 9. Dezember 1999 III B 16/99, BFH/NV 2000, 885; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 69 Rz. 107).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 60/01

    Gemeinnütziger Verein, Selbstlosigkeit

    Auszug aus BFH, 28.10.2004 - I B 95/04
    b) Dieser Vortrag könnte zwar dafür sprechen, dass der Vertrag mit X wirtschaftlich sinnvoll und das gezahlte Honorar nicht überhöht war und dass deshalb die Honorarzahlungen nicht gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 3 AO 1977 verstießen (zur Angemessenheit des Ausgabeverhaltens eines Vereins als Voraussetzung der Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke s. Entscheidungen des beschließenden Senats vom 23. September 1998 I B 82/98, BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320; vom 18. Dezember 2002 I R 60/01, BFH/NV 2003, 1025).
  • BFH, 24.06.2015 - I R 13/13

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potentiellen

    Die objektive Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich die Gemeinnützigkeit ergibt, trägt grundsätzlich die Körperschaft (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160; Senatsurteil vom 11. April 2012 I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013, 146).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    Dabei trägt eine Körperschaft, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt, die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2017 - V R 51/15, BFH/NV 2017, 882; BFH-Beschluss vom 28.10.2004 - I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • BFH, 24.05.2016 - V B 123/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender

    Sind derartige Zweifel ausgeschlossen oder fast ausgeschlossen, kommt eine AdV aufgrund der 2. Alternative des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge haben kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160, unter II.1., m.w.N.).

    Dabei trägt eine Körperschaft, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt, die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 160).

  • BFH, 11.04.2012 - I R 11/11

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast

    b) Die objektive Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich die Gemeinnützigkeit ergibt, trägt grundsätzlich die Körperschaft (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17

    Konkurrentenklage: Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht - Maßstab des

    Die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, trägt die Körperschaft, die eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt (BFH-Beschluss vom 28.10.2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160; BFH-Urteil vom 23.2.2017 V R 51/15, BFH/NV 2017, 882).
  • BFH, 23.02.2017 - V R 51/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in

    Dabei trägt eine Körperschaft, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt, die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 10 K 3622/16

    Feststellungsverfahren nach § 60a AO für muslimischen Verein: Förderung der

    Die objektive Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich die Gemeinnützigkeit ergibt, trägt grundsätzlich die Körperschaft (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 K 487/14

    Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der Bildenden

    Die objektive Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich die Gemeinnützigkeit ergibt, trägt grundsätzlich die Körperschaft (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • BFH, 23.03.2021 - VII R 43/19

    Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin die Feststellungslast für die Tatsachen trägt, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt sind (BFH-Urteile vom 23.02.2017 - V R 51/15, BFH/NV 2017, 882, und 22.08.2019 - V R 67/16, BFHE 266, 1, BStBl II 2020, 40, Rz 23; BFH-Beschluss vom 28.10.2004 - I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 10 K 3622/18

    Eine islamische Religionsgemeinschaft kann gemeinnützig sein

    Die objektive Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich die Gemeinnützigkeit ergibt, trägt grundsätzlich die Körperschaft (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • FG München, 27.09.2021 - 7 K 3347/18

    Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten Vereins

  • FG Baden-Württemberg, 11.08.2014 - 6 K 1449/12

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins wegen Mittelfehlverwendung durch

  • FG München, 17.11.2014 - 10 V 2745/14

    Keine Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels und Verlustverteilungsschlüssels

  • FG München, 17.11.2014 - 10 V 2289/14

    Rückwirkende Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels - Feststellungslast und

  • FG Düsseldorf, 14.02.2005 - 10 V 6438/04

    Geldentnahmen durch Angehörige des Gesellschafters als verdeckte

  • FG Köln, 25.05.2023 - 10 K 2066/21
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