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   BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69   

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https://dejure.org/1970,2612
BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69 (https://dejure.org/1970,2612)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1970 - I C 11.69 (https://dejure.org/1970,2612)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1970 - I C 11.69 (https://dejure.org/1970,2612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen und anderer Unterhaltungsveranstaltungen - Polizeiliche Generalklausel des Landes Baden-Württemberg als Bundesrecht - Einschränkung der Berufsfreiheit durch Einzelanordnungen der Polizei anlässlich des Todes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 5.6.1970)

    Verordnete Trauer - Ein umstrittenes Tanzverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 613
  • DVBl 1970, 504
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 71.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69
    Das angefochtene Urteil ist darauf zu überprüfen, ob der für das Revisionsgericht verbindlich festgestellte Inhalt des § 1 Abs. 1 PolG mit dem Bundesrecht vereinbar ist oder ob das Urteil insoweit auf der Verletzung von Bundesrecht beruht (BVerwGE 17, 322).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69
    Hierzu ist zu bemerken, daß die wertgebundene Ordnung des Grundgesetzes (BVerfGE 12, 45 [51]) oder anderes Bundesrecht nicht dadurch verletzt wäre, wenn der Landesgesetzgeber in Fällen der vorliegenden Art die Eingriffsbefugnis der vollziehenden Gewalt stärker begrenzt hätte, als es nach Bundesrecht nötig wäre.
  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69
    Da das Berufungsgericht gemeint hat, es stimme bei der Anwendung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1960 (BVerwGE 10, 164) überein, sieht dieser sich zu dem Hinweis veranlaßt, daß dies nicht zutrifft.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    In solchen Fällen darf die Generalklausel nicht auf Einzelfälle angewandt und dadurch der Sache nach das getan werden, was die Gesetzgebung hätte tun müssen, nämlich eine verbreitete neue Erscheinungsform der Berufsausübung zu regeln (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG I C 11.69 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 17 = DVBl 1970, 504).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1970 - 1 C 11.69 -, DVBl 1970, 504, 506.

    BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1970 - 1 C 11.69 -, DVBl 1970, 504, 505f.; s.a. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1960 - 1 C 240.58 -, BVerwGE 10, 164.

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 B 7.95

    Ermittlungspflicht der Behörde nach § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) -

    So gehört etwa der in allen Ländern vergleichbare polizeirechtliche Gefahrenbegriff nicht dem Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO an (vgl. Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG 1 C 11.69 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 17).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 2.94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Ebensowenig wie die polizeiliche Generalklausel eines Landes - trotz ähnlicher Regelungen und damit auch ähnlicher Gefahrenbegriffe in allen Ländern - Bundesrecht i.S. des § 137 Abs. 1 VwGO ist (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG 1 C 11.69 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 17), ist auch der bauordnungsrechtliche Brandschutz und der ihm zugrundeliegende Gefahrenbegriff kein Bundesrecht.
  • BVerwG, 03.08.1995 - 4 B 172.95

    Irrevisibilität von Landesrecht (hier: Landesbauordnungen) -

    Ebensowenig wie z.B. die polizeiliche Generalklausel eines Landes - trotz ähnlicher Regelungen und damit auch ähnlicher Gefahrenbegriffe in allen Ländern - Bundesrecht i.S. des § 137 Abs. 1 VwGO ist (vgl. etwa Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG 1 C 11.69 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 17), ist auch das Landesbauordnungsrecht über Gestaltungssatzungen kein Bundesrecht (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1994 - BVerwG 4 B 2.94 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 185).
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