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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59   

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BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59 (https://dejure.org/1959,266)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1959 - I C 118.59 (https://dejure.org/1959,266)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1959 - I C 118.59 (https://dejure.org/1959,266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Ermessensspielraum; Grundbuch; Grundbuchberichtigung, vorzeitige

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  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen Ausführungsanordnung - Einleitung der vorzeitigen Berichtigung eines Grundbuches im Falle eines bestehenden, gerichtlichen Verfahrens bezüglich der Abfindung eines Teilnehmers - Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 288
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1956 - I C 86.55
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59
    Insoweit ist die durch die Nichtberichtigung des Grundbuches eintretende Beschränkung als zulässig anzusehen (vgl. die ähnliche Rechtslage bei Bausperre [BVerwGE 4, 120 [BVerwG 25.10.1956 - I C 86/55]]).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59
    Um das mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung erstrebte Ziel erreichen zu können, müssen die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen besonders sorgfältig geprüft werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.56 -[NJW 1958 S. 1553 = RdL 1959 S. 26], das zu der hier maßgeblichen Ausführungsanordnung ergangen ist), insbesondere ob im Hinblick auf die anhängigen Rechtsmittelverfahren der formellen Verwirklichung des neuen Rechtszustandes durch die Berichtigung des Grundbuches Hindernisse entgegenstehen.
  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59
    Hierauf kommt es für die Eintragung im Grundbuch aber nicht entscheidend an, da die Wertgleichheit in dem Zeitpunkt gegeben sein muß, der in der Ausführungsanordnung bestimmt ist (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1959 [BVerwGE 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58]]).
  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 2 Z 70/82

    Zur Grundbucheintragung nach Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans

    Die vorzeitige Teilberichtigung des Grundbuchs nach § 82 FlurbG ist nämlich nicht nur von einem entsprechenden Antrag eines Teilnehmers bhängig; die Flurbereinigungsbehörde muß vielmehr eiem solchen Antrag auch alsbald entsprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BVerwGE 9, 288/291 ff.;. Seehusen/Schwede Flurbereinigungsgesetz 3. Aufl. § 82 Rdnrn. 2, 3).

    Nr. 1317; ein Veräußerungsverbot oder eine Grundbuchsperre hat die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens nicht bewirkt (vgl. hierzu näher BayObLGZ 1972, 242 /243 ff. [= MittBayNot 1972, 293 ]; 1980, 108/110 ff. [= MittBayNot 1980, 67]; BVerwGE 9, 288 /290 f.; Haegele Grundbuchrecht 6. Aufl. Rdnrn. 2257 b, 2257 k m. Nachw.; vgl. auch Nr. 16 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.8.1981, JMBI. S. 146).

    Sie zu veranlassen, obliegt daher ausschließlich der Flurbereinigungsbehörde ( BVerwGE 9, 288 /290).

    Die Auflassung kann daher vor der Berichtigung des Grundbuchs auf den durch den Flurbereinigungsplan gestalteten neuen Rechtszustand nicht eingetragen werden (ebenso BVerwGE 9, 288 /293; Seehusen RdL 1955, 317/318; Seehusen/Schwede § 15 Rdnr. 4, § 82 Rdnr. 1; Haegele Rdnr. 2257 k; Staudinger BGB 10.111. Aufl. Art. 113 EGBGB Rdnr. 117; offen gelassen SchIHOLG RdL 1964, 305/306; a.A. offenbar Rehle MittBayNot 1980, 160 /161 f.).

  • OLG Celle, 21.02.1996 - 4 W 294/95

    Fehlende Übereinstimmung von Schuldvertrag und Auflassung

    Gegen sie gerichtete Einwendungen eines Beteiligten sind vor dem Verwaltungsgericht zu erheben (vgl. BVerwGE 2, 40 = RdL 1955, 227 ; BVerwGE 9, 288 = RdL 1959, 330 ; Seehusen/Schwede, 5.Aufl., § 61 FlurbG , Rn. 2 und § 63 FlurbG , Rn. 2).

    Die Vorinstanzen haben aber das Begehren der Beteiligten, die Anträge auf Eigentumsumschreibung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung sofort im Grundbuch zu wahren, mit Recht deshalb für unbegründet erachtet, weil dies vor Durchführung der Grundbuchberichtigung, die ausschließlich von der Flurbereinigungsbehörde zu veranlassen ist ( BVerwGE 9, 288, 290 = a.a.O.), nicht möglich ist.

    Eine Auflassung oder eine Auflassungsvormerkung (zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung vorErlaß der Ausführungsanordnung vgl. LG Bonn NJW 1964, 870 ; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 4034) kann daher vor der Berichtigung des Grundbuchs auf den durch den Flurbereinigungsplan gestalteten neuen Rechtszustand nicht eingetragen werden ( BVerwGE 9, 288, 293 = a.a.O.; BayObLGZ 1982, 455 = MittBayNot 1983, 66 m. krit. Anm. Haiduk = a.a.O.; BayObLG DNotZ 1986, 146, 147; Demharter, a.a.O., Rn. 34; KEHE/Ertl, a.a.O., Rn. 108, Meikell Lichtenberger, a.a.O., Rn. 198, je zu § 20 GBO ; Staudinger/ Promberger/Schreiber, a.a.O.; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 4044); Bengel/Simmerding, Grundbuch - Grundstück - Grenze, 3. Aufl., § 2 GBO , Rn. 102).

  • OLG Frankfurt, 04.01.1996 - 20 W 548/95

    Auflassung vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes

    Gegen sie gerichtete Einwendungen eines Beteiligten sind vor dem Verwaltungsgericht zu erheben (vgl. BVerwGE 2, 40 = RdL 1955, 227 ; BVerwGE 9, 288 = RdL 1959, 330 ; Seehusen/Schwede, 5. Aufl., § 61 FlurbG , Rn. 2 und § 63 FlurbG , Rn. 2).

    Die Vorinstanzen haben aber das Begehren der Beteiligten, die Anträge auf Eigentumsumschreibung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung sofort im Grundbuch zu wahren, mit Recht deshalb für unbegründet erachtet, weil dies vor Durchführung der Grundbuchberichtigung, die ausschließlich von der Flurbereinigungsbehörde zu veranlassen ist ( BVerwGE 9, 288, 290 = a.a.O.), nicht möglich ist.

    Eine Auflassung oder eine Auflassungsvormerkung (zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung vorErlaß der Ausführungsanordnung vgl. LG Bonn NJW 1964, 870 ; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 4034) kann daher vor der Berichtigung des Grundbuchs auf den durch den Flurbereinigungsplan gestalteten neuen Rechtszustand nicht eingetragen werden ( BVerwGE 9, 288, 293 = a.a.O.; BayObLGZ 1982, 455 = MittBayNot 1983, 66 m. krit. Anm. Haiduk = a.a.O.; BayObLG DNotZ 1986, 146, 147; Demharter, a.a.O., Rn. 34; KEHE/Ertl, a.a.O., Rn. 108, Meikell Lichtenberger, a.a.O., Rn. 198, je zu § 20 GBO ; Staudinger/ Promberger/Schreiber, a.a.O.; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 4044); Bengel/Simmerding, Grundbuch - Grundstück - Grenze, 3. Aufl., § 2 GBO , Rn. 102).

  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

    Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene, durch die Ausführungsanordnung bewirkte neue Rechtszustand tritt außerhalb des Grundbuchs ein (vgl. BVerwGE 9, 288 [BVerwG 04.11.1959 - I C 118/59] sowie Beschluß vom 1. November 1976 - BVerwG 5 B 82.74 - RdL 1977, 323>), und zwar zu dem Zeitpunkt, der in der Ausführungsanordnung festgesetzt ist (§ 61 Satz 2 FlurbG).

    Die Berichtigung der öffentlichen Bücher ist demnach Teil der Ausführung des Flurbereinigungsplans (Zusammenlegungsplans) und in diesem Sinne die formelle Seite der durch die Ausführungsanordnung getroffenen materiellen Entscheidung (vgl. BVerwGE 9, 288 [BVerwG 04.11.1959 - I C 118/59] sowie Beschluß vom 1. November 1976 ), nicht aber Rechtfertigungsgrundlage für eine Plankorrektur nach Planausführung.

  • BVerwG, 01.11.1976 - V B 82.74

    Erwerb von im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken während eines

    Durch die Ausführungsanordnung wird der Inhalt des Grundbuchs unrichtig und bedarf der Berichtigung (im Anschluß an BVerwGE 9, 288).

    In seiner Entscheidung vom 4. November 1959 (BVerwGE 9, 288 [289]) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß durch den Plan selbst noch keine rechtlichen Wirkungen eintreten, vielmehr es dafür noch der Ausführung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bedarf.

  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 235/88

    Änderung einer bestandskräftigen Vorwegregelung

    Hierin unterscheidet sich die Enteignung als Eigentumsentzug und -neubegründung von der Umlegung als bestandserhaltendes Grundstückstauschverfahren (vgl. auch BVerwGE 12, 1 [BVerwG 06.10.1960 - I C 64/60]; 9, 288, 293).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22
    Beziehen sich die Widersprüche oder Klagen eines Teilnehmers (lediglich) auf eines oder einige Flur- oder Grundstücke eines anderen Teilnehmers und ist dieser Teilnehmer gegen seine eigene Abfindung nicht vorgegangen mit der Folge einer ihm gegenüber eingetretenen Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans, so ist das Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde um vorzeitige Grundberichtigung hinsichtlich der nicht streitbefangenen Grundstücke des anderen Teilnehmers im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich geboten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. November 1959 - I C 118.59 - juris Rn. 16 ff. = BVerwGE 9, 288 [291 ff.]).

    Unter diesen Umständen bleibt seine Gesamtabfindung regelmäßig auch dann in der Schwebe, wenn es - wie hier - nur um die Wertermittlung einzelner eingebrachter oder zugewiesener Flurstücke geht (dazu BVerwG, Urteil vom 4. November 1959 - I C 118.59 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60

    Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer

    Durch § 65 Abs. 2 RUO ist zum Ausdruck gebracht, daß die rechtlichen Wirkungen nicht ipso jure eintreten, sondern durch eine behördliche Anordnung herbeigeführt werden müssen (BVerwGE 2, 40; 9, 288) [BVerwG 30.10.1959 - VII C 19/59].

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung etwa anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß dadurch eine Änderung des Flurbereinigungsplanes erforderlich Werden kann, in Betracht zu ziehen." In BVerwGE 9, 288 [290] hat der Senat weiter darauf hingewiesen, daß bei dem Erlaß einer vorzeitigen Ausführungsanordnung berücksichtigt werden muß, ob der formellen Verwirklichung des neuen Rechtszustandes durch die Berichtigung des Grundbuches Hindernisse entgegenstehen, und daß die Behörde gehalten ist, eine etwaige Verfügungsbehinderung auf den geringstmöglichen Zeitraum einzuschränken.

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 22/85

    Grundbuchberichtigung nach dem Flurbereinigungsplan

    Ob eine gleichwohl vorgenommene Eintragung den Eigentumsübergang am Ersatzgrundstück bewirken würde, kann hier offen bleiben (vgl. hierzu einerseits OLG Schleswig RdL 1964, 305 /306; BVerwGE 9, 288/293; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 2257 k; Seehusen/Schwede § 15 Rdnr. 4 und § 82 Rdnr. 1; Staudinger BGB 12. Aufl. Art. 113 EGBGB Rdnr. 19; Seehusen RdL 1955, 317 /318; Eckhardt in BWNotZ 1984, 109 ; andererseits KG JFG 20, 377 ff.; LG Schweinfurt MittBayNot 1975, 244 mit zustimmender Anmerkung von Bengel; Rehle MittBayNot 1980, 161 ; Haiduk MittBayNot 1983, 66 ).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Das Gebot der beschleunigten Durchführung des Verfahrens, das auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beachtlich ist (BVerwGE 9, 288 [293]), muß als tragendes Verfahrensprinzip bei der Anwendung und Auslegung aller das Verfahren betreffenden Bestimmungen berücksichtigt worden.
  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

  • OLG Oldenburg, 14.03.1975 - 2 W 132/74
  • BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72

    Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung -

  • BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1978 - V CB 84.74

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach Erledigung einer allgemeinen

  • AG Torgau, 29.09.2023 - 6 C 52/23

    Ohne Pflege kein Grundstück!

  • VGH Bayern, 15.01.2004 - 13 A 03.858
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.280

    Rechtliche Bedenken gegen das Zustandekommen einzelner Beschlüsse im Vorfeld des

  • BFH, 28.04.1970 - II 119/65

    Erwerb von Grundstücken - Flurbereinigungsverfahren - Einlagegrundstücke -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12

    Bedeutung von Einwendungen gegen die Wertgleichheit im Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
  • VGH Bayern, 03.03.1977 - 54 XIII 76
  • BVerwG, 19.07.1960 - I B 89.60

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2016 - 70 S 2.15
  • VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1970 - IX G 49/68
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1969 - VII 664/67
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 7 S 2799/91

    Vermessungen zwecks Katasterfortführung - Unzuständigkeit der

  • VGH Bayern, 15.03.1974 - 3 XII 74
  • LG Frankenthal, 30.04.1971 - 7 O 300/70
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1975 - VII 1154/73
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1960 - I C 118.59   

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BVerwG, 29.02.1960 - I C 118.59 (https://dejure.org/1960,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1960 - I C 118.59 (https://dejure.org/1960,2268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen des verwaltungsprozessualen Anspruchs auf Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

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