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BVerwG, 10.01.1961 - I C 127.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise; …
Damit ist der Nachweis der Staatsangehörigkeit als erbracht anzusehen (vgl. Marx in GK-StAR, § 4 StAG RdNrn. 328 f.; siehe zur Beweiswürdigung ferner BVerwG, Urteil vom 10.1.1961 - I C 127.58 -, Buchholz 130 § 16 RuStAG Nr. 1). - VG Köln, 20.04.2011 - 10 K 4655/09
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsnachweises bei preußischer …
Die richterliche Überzeugung, dass eine bestimmte Person in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden ist bzw. dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, kann indes auch ohne urkundliche Belege aus anderen Umständen gebildet werden, was insbesondere dann gilt, wenn die in Rede stehenden Vorgänge zeitlich besonders weit zurückliegen oder in einer Situation erfolgt sind, aus der heraus das Fehlen von Urkunden erklärlich erscheint, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 24.03.1987 - 9 B 307/86 - und Urteil vom 10.01.1961 - I C 127/58 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2003 - 13 S 1181/01 - VG Köln, Urteil vom 08.08.2006 - 10 K 6614/05 -. - VG Köln, 13.02.2008 - 10 K 4418/06 Allerdings kann die richterliche Überzeugung, dass eine bestimmte Person in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden ist bzw. dass sie die Staatsangehörigkeit besessen hat, auch ohne urkundliche Belege aus anderen Umständen gebildet werden, was insbesondere dann gilt, wenn die in Rede stehenden Vorgänge zeitlich besonders weit zurückliegen oder in einer Situation erfolgt sind, aus der heraus das Fehlen von Urkunden erklärlich erscheint - vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.1987 - 9 B 307.86 -, Buchholz 412.3 Nr. 35 zu § 1 BVFG; Urteil vom 10.01.1961 - I C 127.58 -, Buchholz 130 Nr. 1 zu § 16 RuStAG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.06.2003 - 13 S 1181/01 -.
- VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05
Anspruch eines argentinischen Staatsangehörigen auf Ausstellung eines deutschen …
Die richterliche Überzeugung, dass eine bestimmter Person in den deutschen Staatsverbamd eingebürgert worden ist bzw. dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, kann indes auch ohne urkundliche Belege aus anderen Umständen gebildet werden, was insbesondere dann gilt, wenn die in Rede stehenden Vorgänge zeitlich besonders weit zurückliegen oder in einer Situation erfolgt sind, aus der heraus das Fehlen von Urkunden erklärlich erscheint - vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.03.1987 -9 B 307.86-, Buchholz 412.3 Nr. 35 zu § 1 BVFG; Urteil vom 10.01.1961 -I C 127.58., Buchholz 130 Nr. 1 zu § 16 RuStAG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2003. - VG Köln, 13.12.2006 - 10 K 1014/06
Richterliche Überzeugungsbildung bzgl. des Besitzes einer deutschen …
Die richterliche Überzeugung, dass eine bestimmte Person in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden ist bzw. dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann indes auch ohne urkundliche Belege aus anderen Umständen gebildet werden, was insbesondere dann gilt, wenn die in Rede stehenden Vorgänge zeitlich besonders weit zurück liegen oder in einer Situation erfolgt sind, aus der heraus das Fehlen von Urkunden erklärlich erscheint - vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.03.1987 -9 B 307.86-, Buchholz 412.3 Nr. 35 zu § 1 BVFG; Urteil vom 10.01.1961 -I C 127.58-, Buchholz 130 Nr. 1 zu § 16 RuStAG-; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2003 -13 S 1181/01-, VBlBW 2004, 229-.