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   BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56   

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https://dejure.org/1958,188
BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56 (https://dejure.org/1958,188)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1958 - I C 140.56 (https://dejure.org/1958,188)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1958 - I C 140.56 (https://dejure.org/1958,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RuStAG (vom 22.7.1913) § 8

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 186
  • DVBl 1958, 393
  • DÖV 1958, 340
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56
    Anträge auf Einbürgerung gemäß § 8 RuStAG hat die Behörde, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 1957 (BVerwGE 4, 298) dargelegt hat, im Rahmen ihres Ermessens nicht nur daraufhin zu prüfen, ob der Bewerber um die deutsche Staatsangehörigkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch ob seine Einbürgerung unabhängig von seiner Person nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist.
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 140.61

    Voraussetzungen für die Genehmigung von Doppelnamen

    Beispielsweise sind bei Vorliegen der rechtlichen Mindestvoraussetzungen bei der Entscheidung über Einbürgerungsanträge die Grenzen des behördlichen Ermessens sehr weit gefaßt (vgl. das Urteil des I. Senats vom 13. Februar 1958, BVerwGE 6, 186 [BVerwG 13.02.1958 - I C 140/56]).
  • VGH Bayern, 06.12.2005 - 5 BV 04.1561

    Anspruchseinbürgerung; Verurteilung wegen einer Straftat; Maßregeln der Besserung

    Auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes stellte die Rechtsprechung darauf ab, dass der Einbürgerungsbewerber in seinem Lebenswandel und den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt [hat] (BVerwG, U.v. 13.2.1958 - I C 140.56, BVerwGE 6, 186/188; dazu Lichter/Hoffmann, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 1966, § 8 RuStAG Rdnr. 19).
  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Das gilt auch für Anträge ehemaliger Deutscher, denn das Einbürgerungsermessen ist in diesen Fällen nicht grundsätzlich enger als sonst (BVerwGE 6, 186 [BVerwG 13.02.1958 - BVerwG I C 140.56] ; 75, 86 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 5 B 13.05

    Einbürgerungsanspruch bei strafgerichtlicher Anordnung einer Maßnahme der

    In der nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland fortbestehenden Vorschrift sah noch im Jahre 1958 das Bundesverwaltungsgericht den Sinn, der Einbürgerungsbewerber müsse in seinem "Lebenswandel und in den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und erfüllen" (Urteil vom 13. Februar 1958 - I C 140.56 -, BVerwGE 6, 186 [188]).
  • BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83

    Ordnungsrecht - Verstoß - Unbescholtener Lebenswandel - RuStAG - akademischer

    Danach muß der Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit in seinem Lebenswandel und den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und erfüllen; eine einzelne Verfehlung, vor allem wenn sie längere Zeit zurückliegt und nicht besonders schwer ist, kann unberücksichtigt bleiben, sofern nur die zu fordernden charakterlichen Mindestvoraussetzungen gegeben sind (BVerwGE 6, 186 [188];. Beschluß vom 1. Februar 1977 - BVerwG 1 B 74.75 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

    Die Behörde hat demgemäß zu prüfen, ob die Einbürgerung sowohl nach den persönlichen Verhältnissen des Bewerbers als auch nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten im staatlichen Interesse erwünscht ist; eine Abwägung mit den persönlichen Interessen des Bewerbers findet dabei nicht statt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.2.1958, BVerwGE 6, 186, 187; vom 30.9.1958, BVerwGE 7, 237, 238; vom 17.5.1983, BVerwGE 67, 177, 179 und vom 21.10.1986, BVerwGE 75, 86, 88).
  • OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bf III 32/89

    Einbürgerung; Ermessen; Ehegatte; Anspruch auf Einbürgerung; Staatsangehörigkeit

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  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76

    Voraussetzung des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der

    Es hat aber gemeint, eine Gleichbehandlung des Klägers aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 13. Februar 1958 - BVerwG 1 C 140.56 - (BVerwGE 6, 186) ableiten zu können.
  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten

    Maßgeblich bei dessen Ausübung ist allein, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung des Bewerbers besteht (BVerwGE 4, 298; 6, 186 [BVerwG 06.02.1958 - V C 122/56]; 7, 237 [BVerwG 30.09.1958 - I C 172/57]; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 44.70 - [JZ 1975, 632 [BVerwG 01.07.1975 - 1 C 44/70]; NJW 1975, 2156; DÖV 1975, 750 und zur Veröffentlichung in "Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts" bestimmt]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 5 B 16.06

    Kein Einbürgerungsanspruch bei strafgerichtlicher Anordnung von Maßregeln der

    Sinn, der Einbürgerungsbewerber müsse in seinem ,,Lebenswandel und in den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und erfüllen" (Urteil vom 13. Februar 1958 - I C 140.56 -, BVerwGE 6, 186 [188]).
  • BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75

    Angriff der Nichtzulassung einer Revision mit einer Beschwerde - Gefährdung der

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 14.02.1968 - I B 100.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.07.1972 - I B 22.71

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Prüfung der Unbescholtenheit -

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