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   BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55   

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BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55 (https://dejure.org/1959,388)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1959 - I C 206.55 (https://dejure.org/1959,388)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1959 - I C 206.55 (https://dejure.org/1959,388)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 948
  • DVBl 1959, 664
  • BB 1959, 831
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53

    Nachweis einer erforderlichen Sachkunde für die Erteilung der Erlaubnis zur

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. November 1955 (BVerwGE 2, 324) ausgesprochen, daß § 4 des niedersächsischen Gewerbezulassungsgesetzes Bundesrecht geworden ist, weil das Recht des Handels zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört und § 4 a.a.O. das Gesetz zum Schütze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 (RGBl. I S. 262) abgeändert hat.
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55
    Die Rechtsprechung des Senats (vgl. auch Urteil vom 3. November 1955 [BVerwGE 2, 295]) hat Widerspruch erfahren, weil das Sachkundeerfordernis bei Geschäftszweigen, die keine besondere Bedeutung für die Erhaltung überragender Gemeinschaftsgüter haben, als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht der freien beruflichen Betätigung angesehen wird (vgl. hierzu Bachof in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, III/1 S. 230).
  • BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57

    Sachkunde für Lebensmittelverkaufsstelle

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 4. Juli 1957 (NJW 1957 S. 1407), der sich auf das.
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat allerdings in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [Buchholz BVerwG 451.28, Fahrlehrer Nr. 1 = DVBl. 1960 S. 778]; vom 14. März. 1961 - BVerwG I C 48.57 - [Buchholz BVerwG 250, § 25 BRAO Nr. 1 = DVBl. 1961 S. 447]) in Fällen der Zulassung zu bestimmten Berufen scheinbar Ausnahmen von diesem Grundsatz für rechtmäßig gehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Die von der Klägerin zum Beleg für die Maßgeblichkeit des Antragszeitpunktes angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 10. Juni 1960 - I C 198.58 -, DVBl. 1960, 778 f., unter Bezugnahme auf das Urteil vom 23. Juni 1959 - I C 206/55 -, DVBl. 1959, 664, sind durch die vorstehend wiedergebenene neuere Rechtsprechung überholt, zumal sie sich auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung stützen.
  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

    Es habe es bisher grundsätzlich von der Sache her als gerechtfertigt angesehen, daß der Gesetzgeber die Zulassung zum Beruf des Lebensmitteleinzelhändlers im Interesse der Erhaltung der Volksgesundheit von dem Nachweis einer besonderen Sachkunde abhängig gemacht habe (Urteil vom 23. Juni 1959, DVBl. 1959, S. 664; vom 27. September 1962, GewArch. 1963, S. 36).
  • BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hat daher mit Recht sich für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit gemäß § 276 ZPO, gegen dessen Heranziehung innerhalb der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach den vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung entwickelten Verfahrensgrundsätzen (vgl. z.B. BVerwG in DVBl. 1959 S. 664 = NJW 1959 S. 1099) keine durchgreifenden Bedenken bestanden, an das Verwaltungsgericht Hannover verwiesen.
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 167.59

    Landesrechtliches Verbot von Werbemitteln an Brücken ohne Rücksicht auf

    In diesem Urteil und in den vorangegangenen vom 23. Juni 1959 (DVBl. 1959 S. 664 = MDR 1959 S. 948) und vom 10. Juni 1960 (DVBl. 1960 S. 778) hat der Senat entschieden, daß eine Berufszulassung - sofern nicht überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen - zu erteilen ist, wenn sie zwar nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber sie aber bei richtiger Anwendung des früheren Rechts noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts hätte erhalten müssen.
  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57

    Rechtsmittel

    Der Senat hat aber bereits mehrfach entschieden, daß es aus rechtsstaatlichen Erwägungen - sofern dem nicht überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen - geboten ist, die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung auch dann auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber bei Inkrafttreten der neuen Vorschriften bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts im Besitz der Zulassung hätte sein müssen (Urteile des Senats vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - [DVBl. 1959 S. 664 = MDR 1959 S. 948] und vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [DVBl. 1960 S. 779]).
  • VG Leipzig, 13.08.1998 - 5 K 408/96

    Antrag einer Rechtsberatungsgesellschaft auf Aufnahme einer Rechtsanwältin als

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  • BVerwG, 25.03.1960 - IV C 316.59

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes einer unteren Bundesbehörde vor den

    Vielmehr hat der VI. Senat auch im Berliner Verwaltungsgerichtsgesetz das Fehlen einer Bezugnahme auf die Zivilprozeßordnung in seinem Beschluß VI ER 400.58/4 vom 27. November 1958 (DVBl. 59, 664) angesichts des dringenden Bedürfnisses des Rechtslebens nach Verweisung und wegen der Verfahrenswirtschaftlichkeit für unerheblich erklärt; die Voraussetzung der einheitlichen Regelung der örtlichen Zuständigkeit ist bei Verwaltungsakten von Beschwerdebehörden des Bundes nach § 11 BVerwGG dort für gegeben erachtet.
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 40.65

    Klage auf Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst - Unterlassung der

    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe sich hierbei auf seine Urteile vom 23. Juni 1956 - BVerwG I C 206.55 -, vom 21. Juli 1959 - BVerwG I C 101.54 - (DVBl. 1959 S. 775) und vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - (DVBl. 1960 S. 778) bezogen; dem sei der Bundesgerichtshof (BGHZ 37, 179 [181]) gefolgt.
  • BVerwG, 10.07.1968 - I B 16.68

    Gewährung einer Rente - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    In entsprechender Anwendung der in den Urteilen des Senats vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - und vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - (DVBl. 1960, 778) entwickelten Grundsätze muß der Sachverhalt auch unter dem Gesichtspunkt geprüft werden, ob die damalige Ablehnung der Anträge der Klägerin gegen das Impfschädengesetz verstieß.
  • BVerwG, 11.06.1964 - I C 66.59

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung der Hauptsache - Ablehnung des

  • BVerwG, 09.01.1976 - 4 B 180.75

    Zulässigkeit einer Außenwerbeanlage - Satzung über die Gestaltung und Genehmigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1962 - 2 A 20/62

    Einstufung der Lehrzeit als kaufmännische Tätigkeit; Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 21.02.1961 - I B 88.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1959 - WDB 23.59

    Rechtsmittel

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