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   BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69   

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BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69 (https://dejure.org/1971,174)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1971 - I C 26.69 (https://dejure.org/1971,174)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - I C 26.69 (https://dejure.org/1971,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937" - Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Begriff des Flüchtlings oder Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit - Schließung der Ehe mit einem Nichtdeutschen - Begriff des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 224
  • NJW 1971, 2003
  • MDR 1971, 949
  • DÖV 1972, 238
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56

    Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 5, 239 (244) beiläufig einen anderen Standpunkt eingenommen.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem - allerdings nicht tragenden - Teil der Gründe seiner Entscheidung BVerwGE 5, 239 (244) dem beigetreten sei, habe eine Besprechung der Staatsangehörigkeitsreferenten in Bund und Ländern die bisherige Verwaltungspraxis abschließend bestätigt.

    Auf vorsorgliche Anfrage des erkennenden Senats hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mitgeteilt, er halte nicht an der in BVerwGE 5, 239 (244) beiläufig geäußerten Auffassung fest, daß Aufnahme in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 nicht finden könne, wer immer dort gelebt habe.

    Die in § 6 BVFG erfolgte Begriffsbestimmung ist auch für die Auslegung von Art. 116 Abs. 1 GG verbindlich (§ 104 BVFG; BVerwGE 5, 239 [240]).

    Die Verwaltungsbehörden und das Verwaltungsgericht erster Instanz haben die Frage unter Berufung auf die schon erwähnte Entscheidung BVerwGE 5, 239 verneint.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger nicht auszuschließen braucht (BVerwGE 5, 239; Bayer. VGH, VGH n.F. 20, 28 auch für den Fall, daß der Erwerb einer fremden - tschechischen - Staatsangehörigkeit auf Antrag erfolgt ist).

    Das in § 6 BVFG geforderte Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist bei Personen, die, wie die Klägerin, immer im alten Reichsgebiet gelebt haben, als gegeben anzusehen, wenn nicht negativ aus ihrem Verhalten zu schließen ist, daß sie ihr Deutschtum nach dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit verleugnet haben (BVerwGE 5, 239 [242]).

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69
    Die Klägerin zu 1) ist weiterhin unmittelbar im Wege der Aussiedlung in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt, d.h. "als" Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit oder mit anderen Worten im Zustand der Vertreibung, wie es Art. 116 Abs. 1 GG erfordert (BVerwGE 9, 231).

    Hierfür ist maßgeblich, ob die Klägerin zu 1) mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt ist (BVerwGE 9, 231).

  • BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69
    Es habe auch verkannt, daß die Klägerin zu 1), wie aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 8, 340 (342) hervorgehe, unbeschadet der Vertriebeneneigenschaft im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes durch die Ehe mit dem Kläger zu 2) nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern auch den Status einer Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verloren habe.

    Zu Unrecht meint die Beklagte in ihrem Revisionsvortrag, sich für die gegenteilige Annahme auf das Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 8, 340 berufen zu können.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Dieser Status, der die Begünstigten grundsätzlich den deutschen Staatsangehörigen gleichstellt, wird also ohne Differenzierung nach dem Geschlecht in gleicher Weise durch die Abstammung von einem Mann wie von einer Frau deutscher Volkszugehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwGE 38, 224 (226, 230)).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Danach haben Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland den Status eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn sie zunächst im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik Aufnahme gefunden haben (BVerwGE 38, 224 [228]).

    Er erfaßt nicht nur Personen, die aus Gebieten außerhalb des Deutschen Reiches kommen, sondern auch Personen aus den Vertreibungsgebieten innerhalb des Reichsgebietes nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (BVerwGE 38, 224).

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Art. 116 Abs. 1 GG soll das ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal der volksdeutschen Flüchtlinge und Vertriebenen einschließlich ihrer fremdvölkischen Familienangehörigen auffangen, die mit ihnen im Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben (BVerwGE 38, 224 [226]), indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    Denn sie war nicht aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden zu dem Schluss berechtigt, dass ihr die Aufnahme nicht verweigert werde (BVerwG, Urteile vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 173 und vom 24.6.1971, BVerwGE 38, 224; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche

    Schließlich widerspricht der Hinweis der Revision, ein Aufnahmefinden im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sei in den unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellten ehemaligen deutschen Ostgebieten zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Grundgesetzes nicht mehr möglich gewesen (vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 26.69 - BVerwGE 38, 224, 228; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O. Art. 116 Rn. 52), der genannten Zielsetzung dieser Verfassungsnorm nicht.
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).

    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).

    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Die Rechtsstellung als Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG erhalten die in dieser Bestimmung genannten Personen jedoch erst mit ihrer Aufnahme in das Bundesgebiet bzw. in das Gebiet der früheren DDR (BVerwG DÖV 1972, 238; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum Grundgesetz 7. Aufl. Rdn. 2 S. 1334; Hämin/Lenz, Grundgesetz 3. Aufl. Anm. B 1 und 6; Jarass/Pieroth, GG 2. Aufl. Rdn. 5; Bonner Kommentar, Anm. 6, jeweils zu Art. 116; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht (Stand November 1987) Art. 116 GG Rdn. 45; BayObLG IPRspr.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

    Der Kläger ist nicht mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt und hat deshalb nicht Aufnahme gefunden (BVerwGE 9, 231 ; 38, 224 ).

    So endet der den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG begründende Zustand der Vertreibung mit endgültiger Aufnahme in einem anderen Staat (BVerwGE 9, 231 ), wobei es in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres nur auf den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit ankommt (BVerwGE 38, 224 ).

  • BVerwG, 15.05.1974 - B 95.73

    Rechtsmittel

    Es genügt, wenn er in dem Aufnahmeland in zumutbarer Weise - unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse - in das allgemeine Leben eingegliedert worden ist" (BVerwGE 9, 231; fernerUrteil vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 96.61 - [DÖV 1963, 23] sowie BVerwGE 38, 224).

    Das Berufungsgericht weicht entgegen der Meinung des Klägers bei Auslegung des Begriffs der zumutbaren, den Zustand der Vertreibung im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG beendenden Eingliederung nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 96.61 - (DÖV 1963, 23) undvom 24. Juni 1971 - BVerwG I C 26.69 - (BVerwGE 38, 224) ab.

    In der Sache BVerwG I C 26.69 stellte sich die Frage der zumutbaren Eingliederung in einem anderen Land vor der Aufnahme im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG nicht.

  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.1224

    Statusdeutscher; Aufnahme; Abkömmling; Vertriebener; Aussiedler; Spätaussiedler

  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung

  • BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97

    Verfassungsrecht - Innehabung der Deutschen Staatsbürgerschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96

    Zum Aufnahmeakt im Sinne des GG Art 116 Abs 1 hinsichtlich der Abkömmlinge eines

  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 5 B 00.1739

    Abkömmling; Aufnahme finden; Übernahmegenehmigung; D 1 Verfahren; Zusammenhang

  • BVerwG, 26.02.1997 - 9 B 684.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beurteilung der deutschen

  • BVerwG, 26.02.1998 - 9 B 890.97

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen Vertriebenen - Vorliegen einer

  • VG Freiburg, 26.05.2003 - 4 K 243/02

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • BVerwG, 08.05.1998 - 9 B 686.97

    Spätaussiedlereigenschaft nach Bundesvertriebengesetz (BVFG) - Deutsche

  • BVerwG, 11.06.1996 - 9 B 191.96

    Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 12 A 607/07

    Nachträgliche Ausstellung eines vertriebenenrechtlichen Registrierscheins;

  • BVerwG, 12.11.1997 - 9 B 597.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei der anderweitigen Eingliederung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 12 A 2055/05

    Vertriebenenrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs von Abkömmlingen von

  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 207/99

    Übersiedler aus Kasachstan als Deutsche oder als Ausländer im Kindergeldrecht

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 4 K 13.01140

    "Aufnahmefinden" i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG bei einem nichtdeutschen Ehegatten

  • VG Stuttgart, 09.02.2000 - 7 K 3475/99

    Anspruch auf Aufnahme als Aussiedler; Besitz der Rechtsstellung eines Deutschen

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140

    Verlust der Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im

  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 5 ZB 09.337

    Aufnahme finden

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