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BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GastG § 4 Abs. 1 Nrn. 1, 3
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.09.1973 - IV A 174/72
- BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74
Papierfundstellen
- BVerwGE 49, 154
- BVerwGE 49, 155
Wird zitiert von ... (30)
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02
Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …
Dabei kann u.A. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG zu prüfen sein (vgl. Urteile vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - Buchholz 451.41 § 4 GastG 1970 Nr. 4 = GewArch 1974, 201 und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 7 = GewArch 1975, 388; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1996 - BVerwG 1 B 24.96 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 21 = GewArch 1996, 251). - BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Der Senat hat daher bei Gaststätten, die in enger räumlicher Verbindung mit einem Dirnenwohnheim betrieben werden sollten, den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG als erfüllt angesehen (Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - GewArch 1974, 201 ; Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388 ).Der Grund dafür, warum eine besondere Vorschrift dieses Inhalts in der Tat überflüssig erscheint, liegt nicht in § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, sondern darin, daß bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG ohnehin etwaige Umstände zu berücksichtigen sind, die im Einzelfall die ordnungsgemäße Führung des beabsichtigten Betriebes erschweren können und daher zu höheren Anforderungen an die persönlichen Eigenschaften des betreffenden Gewerbetreibenden fuhren müssen (BVerwGE 49, 154 ).
- BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …
Es genügt vielmehr allgemein, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der gewerblichen Tätigkeit besteht (vgl. BVerwGE 49, 154 ;Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Dok.Ber. A 1994, 346).Es hat sich nämlich, wenn auch mit mißverständlichen Formulierungen, unter Bezugnahme auf BVerwGE 49, 154 (156) die - nach dem oben Ausgeführten zutreffende - Auffassung zu eigen gemacht, nach der die Annahme der Unzuverlässigkeit voraussetzt, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeit besteht, für die die Erlaubnis begehrt wird (BU S. 19).
- BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung
Die Klägerin meint offenbar die Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - (BVerwGE 49, 154) und - BVerwG 1 C 44.74 - (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - 1 C 44/74]). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07
Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung
Als eine Norm der Gefahrenabwehr dient Art. 297 EGStGB dem Ziel, das Zusammenleben der Menschen zu ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant ist, nach außen in Erscheinung tritt und das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1975 - 1 C 27.74 -, BVerwGE 49, 160 ; Beschluss des erk. Senats vom 30.11.1976 - I 1853/76 -, BWVPr 1977, 40 ). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis - …
Gerade hierauf stellt das Verwaltungsgericht angesichts der Nachbarschaft von Gaststätte und Dirnenunterkunft im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 ) ab.In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das angefochtene Urteil folgt, ist anerkannt, dass sich aus der unmittelbaren räumlichen Nähe zwischen einer Gaststätte und einem Bordell nicht nur ein Versagungsgrund im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergeben kann, sondern dass dieser Umstand auch für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, die jeweils auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.6.1973 - I B 43.73 -, Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 3), von Bedeutung ist (vgl. Urt. v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 ).
- VGH Hessen, 06.09.1995 - 14 TG 411/94
Versagung der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit: zur Befürchtung, daß …
Deshalb können etwa die örtliche Lage, die Betriebsart oder andere besondere Umstände, die im Einzelfall die ordnungsgemäße Führung des beabsichtigten Betriebes erschweren können, zu höheren Anforderungen an die persönlichen Eigenschaften des zukünftigen Gastwirtes führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1975 - I C 27.74 - BVerwGE 49 S. 154 = GewArch. 1975 S. 388), insbesondere etwa auch dann, wenn - wie hier - die fraglichen Betriebsräume von einem früheren Inhaber zur Förderung der Unsittlichkeit mißbraucht worden sind und es deshalb einer "qualifizierten Zuverlässigkeit" des neuen Inhabers bedarf, um den Gaststättenbetrieb in einwandfreie Bahnen zu lenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1988 - 1 C 44.86 - GewArch.Das führt in letzter Konsequenz dazu, daß sich die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers allein aus der beabsichtigten Übernahme oder Fortführung eines Betriebes ergeben kann, wenn dieser seiner objektiven Beschaffenheit nach fortgesetzt zu erheblichen, von der Allgemeinheit nicht als unvermeidlich in Kauf genommenen Rechtsverstößen führt (vgl. Michel/Kinzle, Gaststättengesetz, 10. Aufl. 1990, Rdnr. 5 zu § 4), so daß unter derartigen Umständen das Interesse eines Antragstellers, das Gaststättengewerbe in der vorgesehenen Art an der vorgesehenen Stelle auszuüben, aus Gründen, die mit seiner Person nichts zu tun haben, gegenüber vorrangigen öffentlichen Interessen an einer ordnungsgemäßen Betriebsführung zurücktreten muß und er auf einen anderen Betriebsort zu verweisen ist (vgl. BVerwGE 49 S. 154 (159 f.)).
So hat das Bundesverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, daß es der gesicherten Lebenserfahrung widerspräche, es für möglich zu halten, daß die Bereiche einer Schankwirtschaft und einer im gleichen, alleinstehenden Gebäude betriebenen Dirnenunterkunft völlig getrennt und ohne wechselseitige Einflüsse gehalten werden könnten, selbst wenn sie separate Hauseingänge hätten und völlig getrennt geführt würden (vgl. BVerwGE 49 S. 154 (158 f.)).
- BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90
Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht
Ob im konkreten Fall zu "befürchten" ist, also eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" (BVerwGE 49, 154 ) dafür spricht, daß der Antragsteller mit der von ihm geplanten Gaststätte Kontakte der erwähnten Art fördern und damit der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird, ist eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts.Es läßt sich rechtlich nicht beanstanden, wenn das Berufungsgericht aus der räumlichen Nähe der Gaststätte zum Dirnenwohnheim und der Interessenlage der Eheleute als Inhabern dieser Betriebe sinngemäß eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür abgeleitet hat, daß Gaststätte und Dirnenwohnheim nicht völlig getrennt voneinander gehalten würden (vgl. dazu auch BVerwGE 49, 154 ) und daß die Gaststätte sich zu einem Kontaktlokal im oben gekennzeichneten Sinne entwickeln werde.
- BVerwG, 27.12.1989 - 1 B 163.89
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Dirigistische Maßnahmen - Versagung …
Diese Frage ist jedoch nicht mehr klärungsbedürftig, da sie in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt ist, und zwar nicht im Sinne der von der Beschwerde geforderten "hohen Wahrscheinlichkeit" , sondern im Sinne des Berufungsurteils: Der vom Berufungsgericht angelegte Wahrscheinlichkeitsmaßstab stimmt mit dem überein, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG entwickelt worden ist (BVerwGE 49, 154 [BVerwG 16.09.1975 - I C 27/74]).Sie macht geltend (Beschwerdeschrift S. 8 f.), das Berufungsgericht verlange zwar für den Versagungsgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG - entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - (BVerwGE 49, 154 [BVerwG 16.09.1975 - I C 27/74]) - eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" dafür, daß der Betrieb künftig nicht ordnungsgemäß betrieben werde; es lege jedoch nicht hinreichend dar, woraus sich diese Wahrscheinlichkeit im vorliegenden Fall ergebe.
Die Beschwerde beruft sich außerdem auf den in dem genannten Urteil (BVerwGE 49, 154 [BVerwG 16.09.1975 - I C 27/74]) enthaltenen Rechtssatz, wonach die Gaststättenerlaubnis zu versagen ist, wenn im selben Haus außer der Gaststätte eine Dirnenunterkunft besteht und erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für Gaststättenbesucher zu befürchten sind, denen der Betrieb von außen als gewöhnliche Gaststätte erscheint, oder wenn zu befürchten ist, daß der Besuch der Dirnenunterkunft durch Jugendliche gefördert wird.
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 14 S 1003/92
Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Betriebsschließung wegen Duldung von …
Bei dieser Prognose sind die Betriebsart und sonstige besondere Umstände zu berücksichtigen, die im Einzelfall die ordnungsgemäße Führung des Betriebs erschweren und daher zu höheren Anforderungen an die persönlichen Eigenschaften des Gewerbetreibenden führen müssen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, BVerwGE 49, 154; Urteil vom 13.12.1988, BVerwGE 81, 74 = GewArch 1989, 138 = DÖV 1990, 70 = NVwZ 1989, 453).Gerade die räumliche Nähe zu dem Drogenumschlagsplatz begründet eine erhöhte Aufsichtspflicht, um sicherzustellen, daß die Gaststätte in Einklang mit geltendem Recht betrieben wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, aaO; Hess.VGH…, Beschluß vom 22.03.1991, aaO).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 1 O 110/12
Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit wegen fehlender wirtschaftlicher …
- BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22
Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen
- BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
Spielhalle; Räume; polizeiliche Anforderungen; Lage in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.1986 - 4 A 1443/84
Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Rauschgifthandels
- BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins …
- OVG Saarland, 15.09.1993 - 3 R 3/93
Waffenrechtliche Erlaubnis; Handel mit Waffen; Zuverlässigkeit; Prognose
- VGH Bayern, 23.07.2020 - 20 NE 20.1651
Corona-Bekämpfung durch Untersagung des Betriebs von Schankwirtschaften in …
- VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell
- BVerwG, 24.02.1989 - 1 B 160.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- VG Köln, 22.12.2016 - 1 K 8079/16
Rechtmäßiger Widerruf einer Gaststättenerlaubnis aufgrund erheblicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1991 - 4 A 699/90
Gewerberecht: Unzuverlässigkeit eines Gastwirts infolge Begründung von …
- VG Köln, 11.08.2009 - 1 L 976/09
Anforderungen an Versagungsgründe bzw. Widerrufsgründe bzgl. einer …
- BVerwG, 12.12.1989 - 1 B 146.89
Untersagung der Gaststättenerlaubnis wegen des Bestehens einer Dirnenunterkunft …
- VG Köln, 21.12.2012 - 1 L 1231/12
Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Tätigung von Rauschgiftgeschäften über …
- VG Köln, 24.09.2012 - 1 L 882/12
Unzuverlässigkeit eines Gaststättenbetreibers bei sich über einen Zeitraum von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1991 - 4 A 504/90
Gewerberecht: Unzuverlässigkeit eines Gastwirts infolge Verstoßes gegen …
- VG Köln, 12.10.2017 - 1 L 2894/17
- VG Köln, 11.08.2005 - 1 L 884/05
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer erteilten Gaststättenerlaubnis …
- VG Berlin, 31.01.1979 - 4 A 24.79
Betrieb einer Gaststätte in bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenem …