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   BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74   

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https://dejure.org/1977,46
BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74 (https://dejure.org/1977,46)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1977 - I C 31.74 (https://dejure.org/1977,46)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1977 - I C 31.74 (https://dejure.org/1977,46)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - Anfechtungsprozeß gegen Ausweisungsverfügung - Schwerwiegender Ausweisungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 8
  • NJW 1978, 1762
  • MDR 1978, 698
  • DÖV 1978, 181
  • DÖV 1978, 182
 
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Wird zitiert von ... (97)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49, S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115, S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 65 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Das ist der Fall, wenn die erstrebte Entscheidung nicht getroffen werden kann, ohne daß sie unmittelbar und zwangsläufig in die Rechtsposition des Dritten eingreift und deswegen aus Rechtsgründen gegenüber den Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwGE 55, 8 (11 f.); Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 S. 1).

    Das Unterlassen einer einfachen Beiladung stellt keinen relevanten Verfahrensmangel dar (vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1977 - a.a.O. S. 12; Beschluß vom 6. Oktober 1989, a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Sie ist daher nicht gehindert, ihre eigenen Rechte mit der verwaltungsgerichtlichen Klage trotz des negativen Ausgangs des Prozesses ihres Ehemannes weiter zu verfolgen (vgl. zur entsprechenden Problematik bei der Ausweisung BVerwGE 55, 8 [11 f.]; vgl. ferner BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; 76, 1 [45]).

    Dasselbe gilt für Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und für Anfechtungsklagen gegen Abschiebungsmaßnahmen (BVerwGE 55, 8 [10 f.]; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 m.w.N.).

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