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   BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68   

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https://dejure.org/1972,50
BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68 (https://dejure.org/1972,50)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1972 - I C 33.68 (https://dejure.org/1972,50)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 (https://dejure.org/1972,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - Reichweite der Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit - Für den Betrieb eines bestimmten Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit - Überprüfung der Zuverlässigkeit im Wege des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 247
  • NJW 1972, 784
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Diese Vorschrift ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 (BVerfGE 19, 330) mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und daher nichtig, soweit sie den Einzelhandel mit Waren aller Art mit Ausnahme der in § 3 Abs. 3 Satz 2 genannten Waren betrifft.

    Für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die einschränkenden Maßnahmen zu dem erstrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377 [405]; 9, 338 [345 f.]; 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [337]; 25, 1 [17]; 28, 364 [374]).

    Dieser Schutz ist ein wichtiges Gemeinschaftsinteresse, das subjektive Zulassungsvoraussetzungen rechtfertigen kann (BVerfGE 19, 330 [337 f.]).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die einschränkenden Maßnahmen zu dem erstrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377 [405]; 9, 338 [345 f.]; 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [337]; 25, 1 [17]; 28, 364 [374]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die einschränkenden Maßnahmen zu dem erstrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377 [405]; 9, 338 [345 f.]; 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [337]; 25, 1 [17]; 28, 364 [374]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die einschränkenden Maßnahmen zu dem erstrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377 [405]; 9, 338 [345 f.]; 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [337]; 25, 1 [17]; 28, 364 [374]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die einschränkenden Maßnahmen zu dem erstrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377 [405]; 9, 338 [345 f.]; 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [337]; 25, 1 [17]; 28, 364 [374]).
  • BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 157

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Hierdurch würde nicht nur § 3 Abs. 2 Nr. 2 EHG verletzt, sondern auch gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, der den gewerberechtlichen Begriff der Unzuverlässigkeit mitprägt (BVerwG, Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG I B 60.70 - [DÖV 1970, 825]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
    Für subjektive Zulassungsvoraussetzungen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die einschränkenden Maßnahmen zu dem erstrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BVerfGE 7, 377 [405]; 9, 338 [345 f.]; 13, 97 [104 f.]; 19, 330 [337]; 25, 1 [17]; 28, 364 [374]).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Um diesem Ziel gerecht zu werden, hätte zunächst die Frage nach dem Befreiungserfordernis im Wege einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO geklärt werden müssen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1972 - 1 C 33.68 - BVerwGE 39, 247 und vom 18. Mai 1977 - 8 C 44.76 - BVerwGE 54, 54 = juris Rn. 14) und wäre nur hilfsweise - für den Fall der Notwendigkeit einer Befreiung - eine Klage auf Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG in Betracht gekommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    dazu BVerwG, Urteil vom 17.1.1972 - I C 33.68 -, BVerwGE 39, 247 = juris, Rn. 7 f.; OVG NRW, Beschluss vom 22.11.2006 - 8 B 1695/06 -, NWVBl. 2007, 234 = juris, Rn. 20; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 43 Rn. 131, m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 23.05.2018 - 18 K 8955/17

    Unwirksames Alkoholverbot in einer Fußgängerzone

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 -, juris Rn. 7.
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