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   BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59   

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https://dejure.org/1960,5
BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59 (https://dejure.org/1960,5)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1960 - I C 42.59 (https://dejure.org/1960,5)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1960 - I C 42.59 (https://dejure.org/1960,5)
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Kohlenhandel

Nachbaranspruch auf Ermessensausübung, § 113 Abs. 5 VwGO, gerichtliche Aufklärungspflicht: grds. keine Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde zur weiteren Sachverhaltsaufklärung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensfreiheit bzgl. eines baupolizeilichen Einschreitens wegen Belästigung durch Staub und Geräusch eines in einem Wohngebiet betriebenen Kohlengeschäfts und Fuhrgeschäfts - Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung bei Verletzung nachbarschützender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 95
  • NJW 1961, 793
  • ZMR 1961, 181
  • DVBl 1961, 125
  • BB 1961, 352
  • DÖV 1965, 382
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
    Über den Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungs- und Entscheidungspflicht, insbesondere beim Streit um teilbare Amtshandlungen (vgl. auch BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]).

    Deshalb hat es der Senat im Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]) nicht für angängig gehalten, die Versagung einer Wohnsiedlungsgenehmigung, die in eins der wesentlichsten Eigentümerrechte, in die Verfügungsmacht über das Eigentum, eingreift, unter der Geltung des Grundgesetzes als Ermessensentscheidung anzusehen.

    Entsprechend sind die Ausführungen des erkennenden Senats über den Umfang der Pflicht und Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Sachaufklärung und -entscheidung in dem Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]) zu ergänzen.

  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
    Dort ist im Anschluß an die Urteile des III. Senats vom 26. Mai 1955 (BVerwGE 2, 135 = NJW 1955 S. 1247 [BVerwG 26.05.1955 - III C 83/54]) und vom 15. November 1956 (NJW 1957 S. 515 = DÖV 1957 S. 403) ausgeführt: Das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären und selbst über den Klagantrag zu entscheiden.
  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
    Dort ist im Anschluß an die Urteile des III. Senats vom 26. Mai 1955 (BVerwGE 2, 135 = NJW 1955 S. 1247 [BVerwG 26.05.1955 - III C 83/54]) und vom 15. November 1956 (NJW 1957 S. 515 = DÖV 1957 S. 403) ausgeführt: Das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären und selbst über den Klagantrag zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Dass das Landesrecht das Einschreiten gegen einen auch die Rechte eines Nachbarn verletzenden baurechtswidrigen Zustand in das Ermessen der zuständigen Behörde stellt, verstößt weder gegen das Rechtsstaatsgebot noch gegen Art. 14 GG (BVerwG, Urteil vom 18.8.1960 - I C 42.59 - BVerwGE 11, 95, juris Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 8.7.1981 - 4 B 90.81 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 45, juris Rn. 4 und vom 24.5.1988 - 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 sowie Urteil vom 4.6.1996 - 4 C 15.95 - NVwZ-RR 1997, 271, juris Rn. 17).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Dabei können bei der Beurteilung des Ermessensspielraums der Behörde insbesondere das Ausmaß oder die Schwere der Störung oder Gefährdung eine maßgebende Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - I C 42.59, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Eine derartige subjektivrechtliche Ergänzung der zum Erlaß von Baustufenplänen ermächtigenden Rechtsgrundlage entspricht der Entwicklung, die das öffentliche Baunachbarrecht in der Vergangenheit genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95; vgl. auch Steinberg, NJW 1984, 457 [458]).
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