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   BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67   

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https://dejure.org/1971,149
BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67 (https://dejure.org/1971,149)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1971 - I C 60.67 (https://dejure.org/1971,149)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - I C 60.67 (https://dejure.org/1971,149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Hasenfleisch - Feststellung einer Kontaminierung in Stichproben - Betrieb eines Großhandels mit Wild und Geflügel - Eingriffsermächtigung auf die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSeuchG § 10 Abs. 1; GG Art. 14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 190
  • NJW 1972, 458
  • MDR 1972, 352
  • DVBl 1972, 499
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).

    Krankheiten in Frage gekommen wären, ist unzutreffend (vgl. BVerwGE 28, 233; BGH im Urteil vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [NJW 1971, 1080-1082]).

    Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.

  • BVerwG, 11.12.1967 - I C 39.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).

    Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66

    Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Da die Klägerin einen Großhandel u.a. mit Wild und Geflügel betreibt, muß sie damit rechnen, daß sich künftig bei einem Salmonellenverdacht ihrer Handelsware eine vergleichbare Situation wiederholt (vgl. Urteile des Senats vom 23. November 1967 - BVerwG I C 30.65 - [BVerwGE 28, 233]; BVerwG I C 39.65; BVerwG I C 48.66).

    Die der Klägerin wahlweise anheimgegebenen Verwertungsmöglichkeiten (Wiederausfuhr, Eindosen, unschädliche Beseitigung) waren nicht ermessensfehlerhaft, wie der Senat bereits in Sachen BVerwGE 28, 233, BVerwG I C 39.65 und BVerwG I C 48.66 für im wesentlichen gleichlautende Anordnungen festgestellt hat mit dem Bemerken, es sei nicht Sache der Seuchenpolizei gewesen, der Klägerin ihr Risiko als Importeurin abzunehmen.

  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 29/68

    Entschädigung für erregerbehaftete Waren

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Krankheiten in Frage gekommen wären, ist unzutreffend (vgl. BVerwGE 28, 233; BGH im Urteil vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [NJW 1971, 1080-1082]).

    Bei Massenwaren oder Waren eines Warenlagers kann für die Feststellung einer Verseuchung des Gesamtbestandes u. U. ein positiver Stichprobenbefund, ggf. auch eines anderen, gleichartigen Warenpostens, ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1968 - III ZR 131/66 - und vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [a.a.O.]); das ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Die Beschränkungen, denen seuchenverdächtiges Eigentum danach unterliegt, fallen in den Bereich der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG; Urteile des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257] und vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - [BVerwGE 12, 87]).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn vorläufige Maßnahmen zur Feststellung, ob der seuchenverdächtige Gegenstand tatsächlich verseucht ist, nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden überhaupt nicht möglich sind (der Verdacht sich also nicht mit Sicherheit ausräumen läßt, was z.B. innerhalb der Inkubationszeit für die Tollwut zutrifft) oder die angenommene Seuchengefahr u. U. vergrößert würde (z.B. wegen der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung, vgl. BVerwGE 12, 87 [Endiviensalatfall]), wenn vorläufige Maßnahmen im Verhältnis zu dem Wert des Gegenstandes zu kostspielig sind (und der Eigentümer zur Übernahme der Kosten nicht bereit ist, vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 BSeuchG) oder etwa wenn sie zur Vernichtung des Gegenstandes führen (wie z.B. hier eine Einzeluntersuchung aller seuchenverdächtigen argentinischen Hasen).

  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66

    Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Befall von

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Bei Massenwaren oder Waren eines Warenlagers kann für die Feststellung einer Verseuchung des Gesamtbestandes u. U. ein positiver Stichprobenbefund, ggf. auch eines anderen, gleichartigen Warenpostens, ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1968 - III ZR 131/66 - und vom 1. März 1971 - III ZR 29/68 - [a.a.O.]); das ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Polizeiliche Eingriffe in das Eigentum stehen auch deswegen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot, weil "angesichts der grundsätzlichen Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums eine Einschränkung im öffentlichen Interesse nur so weit gehen darf, als es der Schutz des Gemeinwohls zwingend erfordert" (BVerfGE 20, 351 [361]; 8, 71 [80]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Polizeiliche Eingriffe in das Eigentum stehen auch deswegen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot, weil "angesichts der grundsätzlichen Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums eine Einschränkung im öffentlichen Interesse nur so weit gehen darf, als es der Schutz des Gemeinwohls zwingend erfordert" (BVerfGE 20, 351 [361]; 8, 71 [80]).
  • BGH, 02.11.1970 - III ZR 173/67

    Entschädigung für die Vernichtung von Fleischwaren und Wurstwaren auf Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, daß Eingriffe von hoher Hand nur insoweit rechtmäßig sind, als sie zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und der durch sie verursachte Schaden in einem vernünftigen Verhältnis zu dem von der drohenden Gefahr zu befürchtenden Schaden steht (vgl. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. S. 168 ff.; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 20 Rdnr. 71, 115; BGH, Urteil vom 2. November 1970 - III ZR 173/67 - [NJW 1971, 239]).
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
    Die Beschränkungen, denen seuchenverdächtiges Eigentum danach unterliegt, fallen in den Bereich der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG; Urteile des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257] und vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - [BVerwGE 12, 87]).
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66

    Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von

  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Daraus folgt, dass die Rechtsgrundlagen des § 16 Abs. 1 IfSG einerseits und des § 28 Abs. 1 IfSG andererseits in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander stehen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 03. Februar 2011 - 13 LC 198/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 13 MN 182/20; zu den entsprechenden und weitgehend identischen Vorgängervorschriften §§ 10 Abs. 1, 34 Abs. 1 BSeuchG siehe BVerwG, Urteil vom 16.12.1971 - I C 60/67).
  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Für die Abgrenzung von Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen ist entscheidend, dass Verhütung die Verhinderung der Entstehung übertragbarer Krankheiten umfasst, nicht aber die Verhinderung der Verbreitung bereits aufgetretener Krankheiten (vgl. BT-Drucks. III/1888, S. 21 f zu § 10 BSeuchG; BVerwGE 39, 190, 192 f; BeckOK IfSchR/Zwanziger aaO Rn. 4).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Ebenso wie im früheren Bundesseuchengesetz dienen Verhütungsmaßnahmen der Vorbeugung und der Verhinderung des Auftretens einer übertragbaren Krankheit, während Bekämpfungsmaßnahmen die Verbreitung einer bereits aufgetretenen Infektionskrankheit eindämmen oder unterbinden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1971 - 1 C 60.67 - BVerwGE 39, 190 ; LG Hannover, Urteil vom 9. Juli 2020 - 8 O 2/20 - NJW-RR 2020, 1226 Rn. 28; Mers, in: Kießling, IfSG, 3. Aufl. 2022, § 16 Rn. 2).
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