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   BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69   

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https://dejure.org/1971,59
BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnisse der Polizei "gegenüber zufällig in eine spontane Demonstration geratende Passanten" - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Eine als Unbeteiligte in eine Demonstration geratene Person als ...

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen der Polizei bei den Schwabinger Krawallen; Fehlende Begründung der Nichtzulassung der Revision; Besetzung des Gerichts und Entziehung des gesetzlichen Richters; Weisungsfreiheit und persönliche Unabhängigkeit eines Richters; Vertretung des ordentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwabinger Krawalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 220
  • NJW 1971, 1854
  • DVBl 1971, 898
  • DÖV 1971, 712
  • JR 1971, 481
  • JR 1972, 76
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal

    Die nach Schließung der mündlichen Verhandlung von der Beklagten übersandten Emails gaben dem Senat schon deshalb keine Veranlassung zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, weil sie erst eingegangen waren, nachdem der unterschriebene Entscheidungstenor auf der Geschäftsstelle zum Zwecke der Information der Beteiligten niedergelegt worden und die Entscheidung des Senats bindend geworden war (BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2005 - 5 B 107.04 -, juris und vom 24.06.1971 - I CB 4.69 -, juris; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 116 Rn. 10) .
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Wird ein Urteil, statt verkündet zu werden, zugestellt, übergibt aber das Gericht innerhalb der Zweiwochenfrist nach der mündlichen Verhandlung nicht zumindest die unterschriebene Urteilsformel gemäß § 116 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO der Geschäftsstelle, so liegt ein Verfahrensfehler vor (im Anschluß an das Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - <BVerwGE 38, 220>).

    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auch nach einer mündlichen Verhandlung muß das Urteil nicht gemäß § 116 Abs. 1 VwGO verkündet, sondern kann gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt werden (vgl. BVerwGE 38, 220 [222]).

    Danach scheidet ein Verfahrensfehler, auf dem das Urteil beruhen könnte, aus (vgl. hierzu BVerwGE 38, 220 [224]; 39, 51 [53]).

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