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BFH, 05.01.1998 - I E 2/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwertes bei der Aufhebung von auf Null festgesetzter Steuerbescheide
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.07.1997 - I R 8/95
Anforderungen an die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Auszug aus BFH, 05.01.1998 - I E 2/97
Durch Urteil vom 30. Juli 1997 I R 8/95 (BFH/NV 1998, 187) hat der BFH der Revision des beklagten Finanzamtes stattgegeben, die Klage des Erinnerungsführers abgewiesen und die Kosten des gesamten Rechtsstreits dem Erinnerungsführer auferlegt.
- FG Köln, 19.11.2007 - 10 Ko 257/07
Ansetzung eines Auffangstreitwerts i.S.d. § 52 Abs. 2 GKG bei nicht erkennbarem …
zu vervielfältigen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 05.01.1998 I E 2/97, BFH/NV 1998, 879 …und vom 30.01.1996 VIII E 1/96, BFH/NV 1996, 575; siehe auch Hollatz, Neue Wirtschaftsbriefe Fach 2, Seite 8677, 8686). - FG Berlin, 15.01.2002 - 7 K 8618/99
Fehlender Wettbewerb als Voraussetzung eines Zweckbetriebes
Dabei ist es hinsichtlich der Körperschaftsteuerbescheide vom Regelstreitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (§ 73 Abs. 1 GKG ) je angefochtenen Bescheid ausgegangen (BFH-Beschluss vom 5. Januar 1998 I E 2/97, BFH/NV 1998, 879 ). - FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10
Streitwert beim Streit über die Gemeinnützigkeit eines Vereins
Der vorgenannten Beurteilung steht der BFH-Beschluss vom 5.1.1998 I E 2/97 (BFH/NV 1998, 879) nicht entgegen.