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   LG Saarbrücken, 20.10.2014 - I Qs 74/14   

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https://dejure.org/2014,31518
LG Saarbrücken, 20.10.2014 - I Qs 74/14 (https://dejure.org/2014,31518)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.10.2014 - I Qs 74/14 (https://dejure.org/2014,31518)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - I Qs 74/14 (https://dejure.org/2014,31518)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Berufungsrücknahme, StA, Erstattung, Verfahrensgebühr

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung einer Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren bei Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwaltschaft vor ihrer Begründung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.05.2011 - 1 Ws 168/10

    Kostenerstattung; Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme durch die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.10.2014 - I Qs 74/14
    Er verweist insoweit auf die Entscheidung des LG München I vom 29.08.2014 (22 Qs 55/14), die entgegen dem KG Berlin (Beschluss vom 19.05.2011, 1 Ws 168/10) nicht der Auffassung ist, dass ein Informations- und Beratungsbedürfnis eines Angeklagten nach Eingang eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft stets als überflüssig anzusehen sei, solange er dessen Zielrichtung und Umfang nicht kennt (zum Meinungsstand bezüglich dieser umstrittenen Frage vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 464a Rn. 10).
  • LG München I, 29.08.2014 - 22 Qs 55/14

    Berufungsrücknahme, StA, Erstattung, Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.10.2014 - I Qs 74/14
    Er verweist insoweit auf die Entscheidung des LG München I vom 29.08.2014 (22 Qs 55/14), die entgegen dem KG Berlin (Beschluss vom 19.05.2011, 1 Ws 168/10) nicht der Auffassung ist, dass ein Informations- und Beratungsbedürfnis eines Angeklagten nach Eingang eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft stets als überflüssig anzusehen sei, solange er dessen Zielrichtung und Umfang nicht kennt (zum Meinungsstand bezüglich dieser umstrittenen Frage vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 464a Rn. 10).
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