Rechtsprechung
| BFH, 29.04.1992 - I R 102/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1986 § 3 c, § 10 Abs. 2 Nr. 2, § 32 b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kürzung der Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG - Steuerfreie Auslandseinkünfte i.S. des § 19 EStG rechtfertigen Kürzung - Kürzung ist bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes i.S. des § 32b EStG nicht gerechtfertigt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsverbot gem. § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abzugsverbot für mit steuerfreien Einkünften zusammenhängende Sozialversicherungsbeiträge
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 168, 157
- BB 1992, 1550
- DB 1993, 566
- BStBl II 1993, 149
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 18.04.2012 - X R 62/09
Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen …
a) Zu § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG i. d. F. vor dem Inkrafttreten des AltEinkG hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen dann anzunehmen ist, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Urteile vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27. März 1981 VI R 207/78, BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik, und vom 29. April 1992 I R 102/91, BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).Die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (so auch u. a. BFH-Urteil in BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149).
Da der Wortlaut beider Abzugsverbote im Kern identisch ist, ist davon auszugehen, dass auch der Begriff "unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang" in beiden Vorschriften gleich auszulegen ist (ebenso BFH-Urteil in BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149).
- BFH, 06.10.1993 - I R 32/93
Werbungskosten bei Auslandstätigkeit
Dieses bemißt sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das sich ergäbe, wenn kein DBA vorläge, d. h. die ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen würden (nunmehr ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteile vom 25. Mai 1970 I R 146/68, BFHE 99, 572, BStBl II 1970, 755; vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906; vom 29. April 1992 I R 102/91, BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149; BFH in BFHE 166, 233, BStBl II 1992, 345; vgl. auch Cöster/Meyer, Recht der Internationalen Wirtschaft/Außenwirtschaftsdienst des Betriebs-Beraters - RIW/AWD - 1990, 45).Da die Steuerpflicht der ausländischen Einkünfte zu unterstellen ist, greift das Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 3 c EStG bei der Steuersatzermittlung nicht ein (vgl. zu § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1986, BFH in BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149).
- FG Köln, 26.05.2009 - 1 K 3199/07
Behandlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Krankenversicherung bei …
So ist ein steuerschädlicher Zusammenhang (allenfalls) bei freiwillig geleisteten Vorsorgeaufwendungen, die aus steuerfreien Einnahmen finanziert werden, zu verneinen (vgl. BFH-Urteil v. 29.04.1992 - I R 102/91, BStBl. II 1993, 149;… Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 10 EStG Rz. M 3 ff.).Dies liegt vor, wenn die Erzielung steuerfreier Einkünfte Beiträge an Versicherungsträger auslöst, wie dies bei Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung der Fall ist (vgl. BFH v. 29.04.1992 - I R 102/91, a.a.O.;… Heinicke in Schmidt EStG, 27. Aufl. 2008, § 10 Rz. 181 m.w.N.;… Schlenken in Littmann/Bitt/Pust, § 10 EStG Rz. 552;… Hutter in Blümich, § 10 EStG Rz. 332;… Stöcker in Bordewin/Brandt, § 10 EStG Rz. 827, 830).
Anders als noch nach dem bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1995 geltenden Recht, wonach im Rahmen der Ermittlung des Progressionstarifs eine sogenannte Schattenveranlagung durchgeführt werden musste (vgl. zur Rechtslage bis zum 31.12.1995 BFH-Urteil v. 29.04.1992 - I R 102/91, BStBl. II 1993, 149), finden nunmehr bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32 b Abs. 2 EStG Sonderausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften keine Berücksichtigung mehr.
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Schweizer Altersversicherung und …
Die Beiträge des Klägers zur AHV in Höhe von xx.xxx,xx EUR stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinen steuerfreien Einkünften aus der Y, da er infolge dieser Tätigkeit zur Abführung der AHV-Beiträge gemäß Art. 1a Abs. 1 Buchst. b AHVG verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).Denn diese sind nach § 2 Abs. 2 EStG zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 73/01, BFH/NV 2002, 1295 im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).
Denn die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).
- FG Schleswig-Holstein, 15.08.2012 - 2 K 9/11
Abgetretene britische Rentenbeiträge mindern weder den Progressionsvorbehalt noch …
Anders als noch nach dem bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1995 geltenden Recht, wonach im Rahmen der Ermittlung des Progressionstarifs eine so genannte Schattenveranlagung durchgeführt worden sei (zur Rechtslage bis zum 31. Dezember 1995 vgl. das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29. April 1992, I R 102/91, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 149), würden nunmehr bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32 b Abs. 2 EStG Sonderausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften keine Berücksichtigung mehr finden.Genauso habe es der BFH in seinem Urteil vom 29. April 1992, I R 102/91, gesehen.
Anders als noch nach dem bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1995 geltenden Recht, wonach im Rahmen der Ermittlung des Progressionstarifs eine sogenannte Schattenveranlagung durchgeführt werden musste (vgl. zur Rechtslage bis zum 31.12.1995 BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl. II 1993, 149), finden nunmehr bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32 b Abs. 2 EStG Sonderausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften keine Berücksichtigung mehr.
- BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97
Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression
In beiden Fällen wird eine sog. Schattenveranlagung durchgeführt, d.h., die Veranlagung erfolgt ausschließlich mit den steuerpflichtigen Einkünften, allerdings nach der prozentualen Steuerbelastung , die sich unter Einbeziehung der steuerfreien Einkünfte ergibt (BFHE 135, 526; 168, 157). - BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahren ohne mündliche Verhandlung
Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 1992 I R 102/91 (BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149). - BFH, 10.08.2011 - I R 45/10
Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte - …
Auf die einkommensteuerrechtliche Bemessungsgrundlage wirkt sich der Progressionsvorbehalt demzufolge - anders als nach der vormaligen Methode der sog. Schattenveranlagung (dazu z. B. Senatsurteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149) - nicht aus, so dass auch die Höhe des nach § 10d EStG 2002 a. F. festzustellenden Verlustabzugs dadurch nicht beeinflusst wird. - FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05
Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge …
Damit wirken sich (im Ausland gezahlte) Sozialversicherungsbeiträge, die inhaltlich Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG darstellen, insoweit nicht aus (…vgl. dazu auch BFH vom 15. Mai 2002 I B 73/01, BFH/NV 2002, 1295; zur früheren, bis 1986 geltenden Rechtslage vgl. BFH vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149). - FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 12 K 8075/05
Teilwert einer Pensionsrückstellung: keine Berücksichtigung von Vordienstzeiten, …
Insbesondere hält der BFH die Einbeziehung von Vordienstzeiten aus der Tätigkeit für ein später in die GmbH eingebrachtes Einzelunternehmen - anders als bei der Berechnung des Erdienungszeitraumes für eine Pensionszusage - nicht für zulässig (BFH in BStBl. II 1993, 149, a.a.O..).
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