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BFH, 05.02.1986 - I R 124/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Anerkennung einer Gewinnbeteiligung eines Ehegatten am Betrieb des Ehemannes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.11.1961 - V 218/59 U
Berücksichtigung von Treu und Glauben hinsichtlich Voraussetzungen einer …
Auszug aus BFH, 05.02.1986 - I R 124/84
Das wäre der Fall, wenn das FA vom Steuerpflichtigen - ähnlich einem sog. kaufmännischen Bestätigungsschreiben - ein Schreiben erhält, das sich auf eine vorausgehende Besprechung bezieht, und das den - nach Ansicht des FA unzutreffenden - Inhalt einer in der Besprechung getroffenen Vereinbarung wiedergibt (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1961 V 218/59 U, BFHE 74, 250, BStBl III 1962, 94). - BFH, 23.04.1975 - I R 208/72
Kein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt dem …
Auszug aus BFH, 05.02.1986 - I R 124/84
Diese Grundsätze gelten auch für die Vereinbarung von Gewinnbeteiligungen (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1975 I R 208/72, BFHE 115, 481, BStBl II 1975, 579 m. w. N.).
- BFH, 15.03.2007 - III R 39/06
Kindergeld; Korrektur bestandskräftiger Bescheide
Unabhängig von diesen Voraussetzungen scheitert die Annahme einer die Familienkasse bindenden Zusage im Streitfall jedenfalls auch daran, dass es hierfür am erforderlichen Bindungswillen der Familienkasse fehlt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 5. Februar 1986 I R 124/84, BFH/NV 1986, 601). - FG Düsseldorf, 07.03.2008 - 14 K 2266/06
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das Kalenderjahr …
Erforderlich ist u. a. ein erkennbarer Bindungswille der Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1986 I R 124/84, BFH/NV 1986, 601). - BSG, 27.04.2006 - B 12 RA 13/05 B
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Verfahren der …
Soweit der Kläger sinngemäß die Frage aufwirft, ob in der bloßen Nichterfüllung einer gesetzlichen Beitragszahlungspflicht ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gesehen werden kann, fehlt es an jeder Darlegung, dass und inwiefern diesbezüglich im Blick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl etwa BSG vom 26. März 1980, 3 RK 9/79, USK 8062 = KVRS A-1290/1;… die Nachweise bei Heinrichs in: Palandt, Kommentar zum BGB , 65. Aufl, vor § 116 RdNr 6 ff; BGH vom 25. Juli 2003, V ZR 444/02, ZOV 2003, 325 = MDR 2004, 26; BFH vom 5. Februar 1986, I R 124/84, BFH/NV 1986, 601 = juris-Nr: STRE865046560 und vom 2. Dezember 1982, IV B 35/82, BFHE 137, 393 ) noch bzw erneut Klärungsbedarf vorliegen sollte.