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   BFH, 09.02.1977 - I R 130/74   

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BFH, 09.02.1977 - I R 130/74 (https://dejure.org/1977,306)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1977 - I R 130/74 (https://dejure.org/1977,306)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1977 - I R 130/74 (https://dejure.org/1977,306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert - Erwerb eines Unternehmens - Fehlmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 436
  • DB 1977, 1120
  • BStBl II 1977, 412
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 130/74
    Eine Berechnung des Geschäftswerts nach der sog. direkten Methode ist für sich allein nicht geeignet, darzutun, daß sich die Aufwendungen für einen Geschäftswert bei Erwerb eines Unternehmens als Fehlmaßnahme erwiesen haben (Anschluß an BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis widerlegbar, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteil des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Beim Teilwert des derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswerts ist besonders zu beachten, daß der Geschäftswert als einheitliches Wirtschaftsgut zu verstehen ist, das im ganzen zu bewerten ist und das nicht in seine einzelnen Komponenten, insbesondere nicht in einen erworbenen, sich allmählich verflüchtigenden Wert einerseits und einen vom Unternehmen neu geschaffenen, nicht aktivierungsfähigen Wert andererseits zerlegt werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile I R 96/70; vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846; IV R 76/72).

    Dies gilt auch für die vom Kläger im Streitfall herangezogene sogenannte direkte Berechnungsmethode (BFH-Urteil IV R 76/72).

    Auch solche Umstände könnten - wie der BFH im Urteil IV R 76/72 ausgeführt hat - nicht lediglich aus einer Vergleichsberechnung, wie sie die Anwendung der direkten Methode darstellt, hergeleitet werden.

  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 130/74
    Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis widerlegbar, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteil des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Eine Abschreibung des Aufwands für einen Geschäftswert unter dem Gesichtspunkt einer Fehlmaßnahme ist in der Regel nur dann zulässig, wenn sich die Annahme eines Geschäftswerts bereits bis zum Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem die Zahlung geleistet wurde, als Fehlmaßnahme erwiesen hat (BFH-Urteil I 77/64).

  • BFH, 02.02.1972 - I R 96/70

    Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 130/74
    Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis widerlegbar, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteil des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Beim Teilwert des derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswerts ist besonders zu beachten, daß der Geschäftswert als einheitliches Wirtschaftsgut zu verstehen ist, das im ganzen zu bewerten ist und das nicht in seine einzelnen Komponenten, insbesondere nicht in einen erworbenen, sich allmählich verflüchtigenden Wert einerseits und einen vom Unternehmen neu geschaffenen, nicht aktivierungsfähigen Wert andererseits zerlegt werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile I R 96/70; vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846; IV R 76/72).

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 130/74
    Der BFH hat wiederholt betont, daß es sich bei den Methoden zur Kalkulation eines Geschäftswerts um Verfahren pauschaler Art handelt, die nur annäherungsweise ergeben, ob und in welcher Größenordnung ungefähr ein Geschäftswert angenommen werden kann (vgl. Urteile vom 26. Juli 1972 I R 146/70, BFHE 107, 118 [123], BStBl II 1972, 937; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BStBl II 1977, 409).
  • BFH, 26.07.1972 - I R 146/70

    Betriebsveräußerer - Zeitlich begrenzte Verpflichtung - Unterlassung des

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 130/74
    Der BFH hat wiederholt betont, daß es sich bei den Methoden zur Kalkulation eines Geschäftswerts um Verfahren pauschaler Art handelt, die nur annäherungsweise ergeben, ob und in welcher Größenordnung ungefähr ein Geschäftswert angenommen werden kann (vgl. Urteile vom 26. Juli 1972 I R 146/70, BFHE 107, 118 [123], BStBl II 1972, 937; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BStBl II 1977, 409).
  • BFH, 13.09.1973 - IV R 5/70

    KG - Entgeltlicher Erwerb eines Betriebs - Miterworbener Geschäftswert -

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 130/74
    Beim Teilwert des derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswerts ist besonders zu beachten, daß der Geschäftswert als einheitliches Wirtschaftsgut zu verstehen ist, das im ganzen zu bewerten ist und das nicht in seine einzelnen Komponenten, insbesondere nicht in einen erworbenen, sich allmählich verflüchtigenden Wert einerseits und einen vom Unternehmen neu geschaffenen, nicht aktivierungsfähigen Wert andererseits zerlegt werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile I R 96/70; vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846; IV R 76/72).
  • BFH, 14.03.2011 - I R 40/10

    Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der

    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412; BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309).
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 170/85

    Abschreibung eines erworbenen Geschäftswertes auf den niedrigeren Teilwert

    Es erkannte die Teilwertabschreibung auf den Geschäftswert im Wirtschaftsjahr 1979 nicht an, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (u. a. Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412) eine Teilwertabschreibung infolge einer Fehlmaßnahme nur am Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem die Zahlung geleistet wurde, vorgenommen werden könne.

    Der Rechtsprechung des BFH, wonach Teilwertabschreibungen auf den Geschäftswert unter dem Gesichtspunkt einer Fehlmaßnahme nur im Wirtschaftsjahr des Erwerbs vorgenommen werden dürften (BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412 m.w.N.), könne nicht gefolgt werden.

    Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis widerlegbar, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73 und in BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412).

    Eine Teilwertabschreibung unter dem Gesichtspunkt der Fehlmaßnahme war im Veranlagungszeitraum 1979 selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn man mit dem FG und entgegen den BFH-Urteilen in BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334 und in BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412 eine solche Abschreibung auch noch in einem späteren als dem Anschaffungsjahr grundsätzlich für zulässig erachten wollte.

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 87/99

    Betriebsgebäude - Teilwertabschreibung bei Zahlung eines Überpreises

    Damit stehe das Urteil des FG auch in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 1977 I R 130/74 (BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2004 - 13 K 412/01

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung für die Aufwendungen zur Erlangung eines

    Der Steuerpflichtige kann diese Vermutung durch den Nachweis widerlegen, dass die Anschaffung als Fehlmaßnahme zu werten ist oder dass der Wert des Wirtschaftsguts nach der Anschaffung unter die Anschaffungskosten gesunken ist (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BStBl II 1977, 412; BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 177/77, BStBl II 1982, 758).
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 160/79

    Zur Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

    Zur Begründung hat das FG ausgeführt, nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen gelte die Vermutung, daß der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgutes den Herstellungs- oder Anschaffungskosten entspreche (so zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412, und vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335).
  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsguts den Herstellungs- oder Anschaffungskosten entspricht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412).

    Ob im Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung im Jahre 1974 möglicherweise eine andere Beurteilung geboten war, ist nicht zu entscheiden, weil insoweit allein auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil I R 130/74).

  • BFH, 22.01.1992 - I R 43/91

    Auswirkungen der Erhöhung der Zahl der Güterfernverkehrsgenehmigungen

    Der Steuerpflichtige kann die Vermutung durch den Nachweis widerlegen, daß die Anschaffung als Fehlmaßnahme zu werten ist oder daß der Wert des Wirtschaftsguts nach der Anschaffung unter die Anschaffungskosten gesunken ist (BFH-Urteile vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412; in BFHE 136, 381, 385, BStBl II 1982, 758).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 71/04

    Anschaffungskosten Grund und Boden

    Diese Vermutung kann widerlegt werden, z.B. dadurch, dass der Steuerpflichtige darlegt und nachweist, dass die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts von Anfang an eine Fehlmaßnahme war, dass der Wert des betreffenden Wirtschaftsguts unter den seinerzeit zu aktivierenden Betrag gesunken oder dass das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 148/90

    1. Keine AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG von entgeltlich erworbenen

    Der Steuerpflichtige kann die Vermutung durch den Nachweis widerlegen, daß die Anschaffung als Fehlmaßnahme zu werten ist oder daß der Wert des Wirtschaftsguts nach der Anschaffung unter die Anschaffungskosten gesunken ist (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412; BFH in BFHE 136, 381, 385, BStBl II 1982, 758).
  • BFH, 24.03.1983 - IV R 138/80

    Einbringen von Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaft - Einbringungsgewinn -

  • BFH, 21.07.1982 - I R 177/77

    Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts nur bei Fehlmaßnahme oder

  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem

  • BFH, 17.09.1987 - III R 201/84

    Teilwertabschreibung - Fehlmaßnahme - Ertragslage des Unternehmens -

  • FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94

    Teilwertabschreibung bei Überpreis-Anschaffung

  • BFH, 01.04.1981 - I R 27/79

    Deutsche Bundesbahn - Herstellungskosten - Umrüstung von Eisenbahnwaggons -

  • BFH, 17.02.1993 - I R 48/92

    Rechtmäßige Absetzung für Abnutzung (AfA) von Erhöhungen der Zahl der

  • FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2104/06

    Teilwertvermutung bei Grundstücken - Vorliegen einer Fehlmaßnahme -

  • BFH, 16.11.1977 - I R 212/75

    Abschreibung - Geschäftswert - Apotheke - Niedriger Teilwert

  • FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94

    Bilanzen - Teilwertabschreibung bei Überpreis-Anschaffung

  • BFH, 17.09.1987 - III R 202/84

    Teilwertabschreibung - Fehlmaßnahme - Ertragslage des Unternehmens -

  • FG Niedersachsen, 03.11.1998 - IX 377/91

    Rechtfertigung einer Teilwertabschreibung mit wertbestimmenden Eigenschaften

  • BFH, 21.10.1981 - I R 68/77
  • BFH, 28.04.1982 - I R 145/78
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