Rechtsprechung
   BFH, 09.02.1977 - I R 136/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,71
BFH, 09.02.1977 - I R 136/76 (https://dejure.org/1977,71)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1977 - I R 136/76 (https://dejure.org/1977,71)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1977 - I R 136/76 (https://dejure.org/1977,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des Sachverhaltes - Rechtsauffassung - Verwaltungsübung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 298
  • NJW 1977, 1360 (Ls.)
  • BStBl II 1977, 351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
    Denn die Klägerin rügt weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle, noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe (vgl. Urteil des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492), d. h. daß das Urteil hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen sei (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 1970 VII R 43/68, BFHE 98, 525, BStBl II 1970, 494).
  • BFH, 03.03.1970 - VII R 43/68

    Verfahrensmangel - Beteiligte - Beginn der Revisionsfrist - Tatrichterliche

    Auszug aus BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
    Denn die Klägerin rügt weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle, noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe (vgl. Urteil des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492), d. h. daß das Urteil hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen sei (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 1970 VII R 43/68, BFHE 98, 525, BStBl II 1970, 494).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Überdies genügt aber auch, wenn die beschriebenen Begründungsmängel in Hinsicht auf ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel gegeben sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195, unter 2.).

    Er hat weder behauptet, dass eine Begründung des angefochtenen Urteils überhaupt fehle, noch hat er Tatsachen vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass das FG einen "selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel" (vgl. zu diesen Begriffen z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, unter 2. a der Gründe) mit Stillschweigen übergangen habe.

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 46, und in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Entscheidend ist für die Verfahrensrüge nur, ob erkennbar ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Die in Form von Verfahrensrügen gekleideten Rügen der Verletzung des materiellen Rechts vermögen jedoch nicht die zulassungsfreie Revision zu begründen (BFH-Beschluß in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und Urteil vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1994, 46, und in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Entscheidend ist für die Verfahrensrüge nur, ob erkennbar ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Die in Form von Verfahrensrügen gekleideten Rügen der Verletzung materiellen Rechts vermögen jedoch nicht, die zulassungsfreie Revision zu begründen (BFH- Beschluß in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und Urteil vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht