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   BFH, 30.08.1996 - I R 15/96   

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https://dejure.org/1996,3431
BFH, 30.08.1996 - I R 15/96 (https://dejure.org/1996,3431)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1996 - I R 15/96 (https://dejure.org/1996,3431)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1996 - I R 15/96 (https://dejure.org/1996,3431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Kosten des Revisionsverfahrens bei Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenverteilung bei nachgereichten Steuererklärungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 162
    Jahresabschluß; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung; Schätzung; Steuererklärung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.10.1958 - IV 203/57 U

    Auferlegung von Verfahrenskosten eines Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 30.08.1996 - I R 15/96
    Dem stehen die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1958 IV 203/57 U (BFHE 68, 25, BStBl III 1959, 10) nicht entgegen, wonach Voraussetzung für die Kostentragung des Steuerpflichtigen in Schätzungsfällen ist, daß das FA den Steuerpflichtigen zur Einreichung der Steuererklärungen auffordert und ihm die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen androht.
  • FG Köln, 21.03.1995 - 13 K 6492/94

    Abgabenordnung; Schätzungsveranlagung nicht als Zwangsmittel einsetzbar

    Auszug aus BFH, 30.08.1996 - I R 15/96
    Die Gründe des FG-Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 571 wiedergegeben.
  • BFH, 22.06.1967 - IV 196/63

    Zulässigkeit der Anfechtung der Kostenentscheidung des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 30.08.1996 - I R 15/96
    Die Schätzung war danach auch dann auf ein vertretbares Maß herabzusetzen, wenn die Klägerin sich lediglich gegen ihre Höhe gewandt hätte, ohne gleichzeitig die Steuererkläru ngen nachzureichen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Mai 1959 IV 106/59 U, BFHE 69, 121, BStBl III 1959, 308; vom 22. Juni 1967 IV 196/63, BFHE 89, 326, BStBl III 1967, 640).
  • BFH, 21.05.1959 - IV 106/59 U

    Entscheidung eines Finanzamtes über die Auferlegung von Kosten wegen verspäteten

    Auszug aus BFH, 30.08.1996 - I R 15/96
    Die Schätzung war danach auch dann auf ein vertretbares Maß herabzusetzen, wenn die Klägerin sich lediglich gegen ihre Höhe gewandt hätte, ohne gleichzeitig die Steuererkläru ngen nachzureichen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Mai 1959 IV 106/59 U, BFHE 69, 121, BStBl III 1959, 308; vom 22. Juni 1967 IV 196/63, BFHE 89, 326, BStBl III 1967, 640).
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 30.08.1996 - I R 15/96
    Für die Entscheidung darüber, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Verfahren notwendig war, ist das FG zuständig (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1967 GrS 5--7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • FG Sachsen, 08.07.2014 - 6 K 532/14

    Erledigung der Hauptsache in Schätzungsfällen Zuständigkeit des Berichterstatters

    Die Kostenentscheidung stehe - so die Rügeführerin weiter - im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Sache I R 15/96, denn die Schätzung des Rügegegners sei "eindeutig eine unzulässige Strafschätzung".

    Des Weiteren führt die mit der Rüge angeführte Entscheidung des BFH in der Sache I R 15/96 zu keiner anderen Würdigung, denn im Streitfall liegen keine willkürlichen Schätzungen vor.

    Darauf weist auch der BFH in der von der Rügeführerin angeführten Entscheidung zum Aktenzeichen I R 15/96 hin.

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01

    Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist dafür das Gericht des ersten Rechtszuges, im Streitfall das FG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 2001 VII R 47/00, BFH/NV 2002, 555; BFH-Beschlüsse vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195; vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • FG Köln, 13.11.2003 - 15 K 3339/00

    Präklusion im FG-Verfahren und Kostentragungspflicht von Gerichtskosten nach

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine der Höhe nach willkürliche oder nicht nachvollziehbare Schätzung vorliegt, die selbst ohne nachgereichte Erklärung im Klageverfahren auf ein vertretbares Maß herabzusetzen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195).
  • BFH, 18.01.2002 - III R 13/01

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Danach hat der Senat nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195).
  • BFH, 26.03.1998 - XI K 5/97
    Gemäß § 134 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. §§ 578 ff. der Zivilprozeßordnung ( ZPO ) setzt die Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren voraus, daß die sie abschließende Entscheidung der materiellen Rechtskraft fähig ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 1996 II K 1/96, BFH/NV 1997, 195).
  • FG Köln, 13.11.2003 - 15 K 1464/03

    Kostentragungspflicht von Gerichtskosten nach Präklusion im Einspruchsverfahren

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine der Höhe nach willkürliche oder nicht nachvollziehbare Schätzung vorliegt, die selbst ohne nachgereichte Erklärung im Klageverfahren auf ein vertretbares Maß herabzusetzen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195).
  • FG Hamburg, 11.07.2008 - 8 K 44/08

    Prozessrecht: Kostenentscheidung in Schätzungsfällen bei nachgereichter

    Dem beklagten Finanzamt sind aber nur dann und insoweit die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, als sich die Schätzung nicht in vertretbaren Grenzen gehalten hat und deshalb als sog. Mondschätzung zu bezeichnen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 30.8.1996, I R 15/96, BFH/NV 1997, 195; Brandt, in: Beermann/Gosch, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 137 FGO, Rz. 40).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2007 - 3 V 1205/06

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Bestehen

    Insbesondere liegt auch keine überhöhte Schätzung vor, die, soweit die geschätzte Steuer überhöht wäre, die Verursachung der Kosten durch die mangelnde Mitwirkung des Steuerpflichtigen ausschlösse (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 311/98

    Abhilfebescheid bei Vorlage der Steuererklärung im Klageverfahren nach

    StBp 1998, 164 zu 5.; Urteil des Sächsischen FG vom 28. Januar 1998 1 K 46/97 - nicht rechtskräftig - EFG 1998, 799 ; anderer Auffassung: Urteil des FG München vom 26. November 1997 9 K 3584/96 - rechtskräftig - EFG 1998, 800), auch wenn in Schätzungsfällen bei Eingang der Steuererklärung erst im Klageverfahren regelmäßig dem Steuerpflichtigen trotz Obsiegens die Kosten aufzuerlegen sind (§ 137 Satz 1 FGO ; BFH-Beschluß vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997.195; BFH-Urteile vom 22. Juni 1967 IV 196/63, BStBl III 1967, 640; vom 21. Mai 1959 IV 106/59 U, BStBl III 1959, 308; vom 23. Oktober 1958 IV 203/57 U, BStBl III 1959, 10).
  • FG Nürnberg, 28.06.2001 - IV 49/99

    Zinslose Darlehensgewährung zum Zwecke der Sanierung als freigebige Zuwendung

    Zwar hat die Klägerin keine Schenkungsteuererklärung eingereicht und auch einen steuerpflichtigen Vorerwerb erst im Klageverfahren bestritten, jedoch bestanden demgegenüber keine Anhaltspunkte für einen schenkungsteuerpflichtigen Vorerwerb, so dass für die erfolgte Teilschätzung kein ausreichender Anlass bestand (vgl. BFH-Beschluss vom 30.8. 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997, 195).
  • VG Schleswig, 13.06.2001 - 14 A 131/01

    Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht;

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