Rechtsprechung
   BFH, 26.07.1972 - I R 158/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,183
BFH, 26.07.1972 - I R 158/71 (https://dejure.org/1972,183)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1972 - I R 158/71 (https://dejure.org/1972,183)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1972 - I R 158/71 (https://dejure.org/1972,183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines Billigkeitserlasses - Gesetzliche Grenzen des Ermessens - Zweck der Ermächtigung - Zeitpunkt der Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 102

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 489
  • DB 1972, 2095
  • BStBl II 1972, 919
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.01.1966 - II 90/62

    Erstattung der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
    Die Prüfung, ob die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist, kann nur auf die zu dem Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage bezogen sein (vgl. Urteil des BFH II 90/62 vom 26. Januar 1966, BFH 84, 584, BStBl III 1966, 211; vgl. auch Urteil des BVerwG I C 33/67 vom 19. Juni 1969, HFR 1970, 350).
  • BFH, 10.11.1971 - I B 14/70

    Erheblicher Spielraum des Gerichts - Mögliche Verhaltensweisen - Wahlrecht -

    Auszug aus BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
    Da das Wesen einer Ermessensvorschrift darin besteht, einen Spielraum zu geben, unter einer Mehrzahl rechtlich zulässiger Verhaltensweisen wählen zu lassen (Beschluß des BFH I B 14/70 vom 10. November 1971, BFH 104, 39 [42], BStBl II 1972, 222), kann die durch § 102 FGO dem Umfange nach umschriebene gerichtliche Rechtskontrolle der Ermessensentscheidung nur auf den Zeitpunkt der Wahl durch die Verwaltungsbehörde selbst bezogen sein.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
    Durch den Beschluß GmSOGB 3/70 vom 19. Oktober 1971 (BFH 105, 101) hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erkannt, daß die Entscheidung der Behörde, ob die Einziehung der Steuer nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, von den Gerichten nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen ist; danach werden Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens durch den Maßstab der Billigkeit bestimmt.
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
    Die Prüfung, ob die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist, kann nur auf die zu dem Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage bezogen sein (vgl. Urteil des BFH II 90/62 vom 26. Januar 1966, BFH 84, 584, BStBl III 1966, 211; vgl. auch Urteil des BVerwG I C 33/67 vom 19. Juni 1969, HFR 1970, 350).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Dabei sind die Gerichte von dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (BFHE 105, 102 = BStBl 1972 II S. 603) ausgegangen, nach der die Entscheidung einer Behörde gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO darüber, ob die Einziehung einer Steuer nach Lage des einzelnen Falles unbillig sei, von den Gerichten am Maßstab der Billigkeit nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen ist; der Maßstab der Billigkeit bestimmt Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens (BFHE 106, 489 = BStBl 1972 II S. 919; BFHE 108, 571 [572] = BStBl 1973 II S. 466).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

    Denn aus dem Wesen einer Ermessensvorschrift, einen Spielraum dafür zu geben, unter einer Mehrzahl rechtlich zulässiger Verhaltensweisen wählen zu lassen, folgt, daß die durch § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Umfang nach umschriebene gerichtliche Rechtskontrolle der Ermessensentscheidung nur auf den Zeitpunkt der Wahl durch die Verwaltungsbehörde selbst bezogen sein kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Mai 1972 II 57/64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649; vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919, 920; Senatsurteil vom 24. November 1987 VII R 138/84, BFHE 152, 289, BStBl II 1988, 364, 365 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2005 - 2 S 1884/03

    Zum Inhalt eines Berufungsantrages - Zum Anspruch auf Erlass der Grundsteuer

    Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung betrifft nicht den Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG, sondern Ermessensentscheidungen über einen Billigkeitserlass (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.10.1987, ZKF 1988, 34; BFH, Urteile vom 10.5.1972, BFHE 105, 458 und Urteil vom 26.7.1972, BFHE 106, 489).

    Da das Wesen einer Ermessensentscheidung darin besteht, einen Spielraum zu geben, unter einer Mehrzahl rechtlich zulässiger Verhaltensweisen wählen zu können, darf sich die gerichtliche Rechtskontrolle nur auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch die Verwaltungsbehörde selbst beziehen (vgl. zur Überprüfung einer Entscheidung über einen Billigkeitserlass BFH, Urteil vom 26.7.1972, BFHE 106, 489).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht