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   BFH, 27.01.1971 - I R 162/69   

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https://dejure.org/1971,1063
BFH, 27.01.1971 - I R 162/69 (https://dejure.org/1971,1063)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1971 - I R 162/69 (https://dejure.org/1971,1063)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1971 - I R 162/69 (https://dejure.org/1971,1063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kreditausschuß eines Unternehmens - Vertreter der Darlehnsgeber - Mittelverwaltende Behörden - Geschäftsführer - Mitglieder des Aufsichtsrats - Doppelfunktion - Abzugsfähigkeit von Sitzungsgeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 221
  • DB 1971, 899
  • BStBl II 1971, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.09.1966 - I 265/62

    Steuerliche Behandlung von Zahlungen einer Aktiengesellschaft an ihre

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 162/69
    Der Begriff der Überwachungstätigkeit werde weit ausgelegt und sei insbesondere erfüllt, wenn bestimmte Maßnahmen oder Entscheidungen der Geschäftsführung von der Zustimmung des Überwachungsorgans abhängig sein sollten, wenn es mithin im Ergebnis auf die entscheidende Ansicht des Überwachungsorgans ankomme (Urteil des BFH I 265/62 vom 20. September 1966, BFH 87, 8, BStBl III 1966, 688).

    Eine Abzugsfähigkeit von Vergütungen an "mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" ist danach nur dann gegeben, wenn ihrer spezifischen Tätigkeit für die Gesellschaft eine besondere Vereinbarung zugrunde liegt und diese Tätigkeit über den Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit ganz klar hinausgeht (BFH-Urteil I 265/62, a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 08.03.2005 - 6 K 5037/01

    Gewinnverteilungsbeschluss; Wirksamkeit; Satzungsdurchbrechung;

    Die Stellung der Mitglieder der Fachbeiräte sei mit der Stellung der Mitglieder von Kreditausschüssen im Sinne der Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20.01.1971 (I R 162/69, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1971, 310) und vom 15.11.1978 (I R 65/76, BStBl II 1979, 193) vergleichbar.

    Unerheblich sei insoweit, dass die Mitglieder der Fachbeiräte nicht vom Aufsichtsrat benannt, sondern von der Gesellschafterversammlung gewählt würden (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 20.01.1971 I R 162/69, BStBl II 1971, 310).

  • BFH, 15.11.1978 - I R 65/76

    Vergütung - Kreditausschuß - Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Verwaltungsrat -

    Eine Tätigkeit dieser Art hat der BFH jedoch für Fälle verneint, in denen sich das Verhalten der betreffenden Person sowohl als Aufsichtsratstätigkeit als auch als gesellschaftsrechtlich bedingte Mitarbeit an der Geschäftsführung darstellte (Urteil vom 12. September 1973 I R 249/71, BFHE 110, 277, BStBl II 1973, 872), oder in denen Aufsichtsratsmitglieder neben anderen, teils der steuerpflichtigen GmbH angehörenden, teils ihr nicht angehörenden Personen Mitglieder eines über die Bewilligung von Darlehen entscheidenden Kreditausschusses gewesen waren (Urteil des BFH vom 27. Januar 1971 I R 162/69, BFHE 101, 221, BStBl II 1971, 310; in der zuletzt genannten Sache entsprang die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern der GmbH in den Kreditausschuß deren freier Entschließung, war also nicht "zufällig" i. S. des Urteils des RFH vom 21. Juni 1935 I A 92/35, RStBl 1935, 1435).
  • BFH, 12.09.1973 - I R 249/71

    Abzugsverbot nach § 12 Ziff. 3 KStG bei Vergütung für eine sowohl als

    Zwar könnten trotz der grundsätzlichen Nichtabzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Nr. 3 KStG) auch an Mitglieder des Aufsichtsrats steuerrechtlich abzugsfähige Beträge gezahlt werden, wenn diese auf besonderer Vereinbarung beruhende Entgelte für eine Tätigkeit des Empfängers darstellten, die unabhängig von seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied sei (Urteil des BFH vom 27. Januar 1971 I R 162/69, BFHE 101, 221, BStBl II 1971, 310).
  • FG Hamburg, 05.07.2004 - II 500/03

    Steuerberatungsrecht: Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins

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