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   BFH, 07.06.1972 - I R 172/70   

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https://dejure.org/1972,887
BFH, 07.06.1972 - I R 172/70 (https://dejure.org/1972,887)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1972 - I R 172/70 (https://dejure.org/1972,887)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1972 - I R 172/70 (https://dejure.org/1972,887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 414
  • DB 1972, 2048
  • BStBl II 1972, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.09.1970 - VI R 122/67

    Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Nachentrichtung von

    Auszug aus BFH, 07.06.1972 - I R 172/70
    Die Klägerin meint, die Begründung der Verneinung des Feststellungsinteresses im Urteil des Senats vom 21. Oktober 1970 (BFH 100, 301) vermöge nicht zu überzeugen.

    die Klägerin berücksichtigt nicht, daß die Zulässigkeit der Feststellungsklage unter anderem davon abhängig ist, daß sie ein Interesse an der baldigen Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 29. April 1966 gerade gegenüber dem Beklagten haben muß (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen 142 S. 226; Urteil des Oberlandesgerichts Köln 3 U 36/50 vom 25. September 1952, Neue Juristische Wochenschrift 1952 S. 1301; Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg Bf I 277/51 vom 19. Oktober 1951, Die Öffentliche Verwaltung 1952 S. 155 (156); siehe auch BFH 100, 301 letzter Satz).

  • BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei

    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist grundsätzlich erforderlich, dass der Kläger ein Interesse an baldiger Feststellung gerade gegenüber dem Beklagten hat (BFH-Urteile vom 7. Juni 1972 I R 172/70, BFHE 106, 414; vom 23. November 1993 VII R 56/93, BFHE 173, 201, BStBl II 1994, 356).
  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist grundsätzlich erforderlich, dass der Kläger ein Interesse an baldiger Feststellung gerade gegenüber dem Beklagten hat (BFH, Urteile vom 07.06.1972 I R 172/70; vom 23.11.1993 VII R 56/93, BStBl II 1994, 356; vom 30.03.2011 XI R 12/08, BStBl II 2011, 819).
  • BFH, 10.11.2010 - XI R 25/08

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage einer Organgesellschaft - Rechtsverhältnis

    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist grundsätzlich erforderlich, dass der Kläger ein Interesse an baldiger Feststellung gerade gegenüber dem Beklagten hat (BFH-Urteil vom 7. Juni 1972 I R 172/70, BFHE 106, 414).
  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

    Hinzu kommt, daß das Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten bestehen muß (vgl. BFH, Urteil vom 7. Juni 1972 I R 172/70, BFHE 106, 414; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 41 FGO Rz. 12).
  • BVerwG, 09.08.1974 - VII B 54.73

    Ausgestaltung der Bindung einer Gemeinde an einen ihr ungünstigen noch nicht

    Er sieht sich vielmehr in seiner Ansicht dadurch bestärkt, daß der Bundesfinanzhof seine im Urteil vom 21. Oktober 1970 (BFHE 100, 295 = BStBl. II 1971, 30) vertretene Rechtsauffassung, die von der Gemeinde gegen den §-212 c-Abs. 2-Bescheid des Finanzamts erhobene Klage sei unzulässig oder zumindest von vornherein unbegründet, nochmals durch die Entscheidung vom 7. Juni 1972 - I R 172/70 - bestätigt hat.
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