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   BFH, 20.05.1992 - I R 2/91   

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https://dejure.org/1992,1446
BFH, 20.05.1992 - I R 2/91 (https://dejure.org/1992,1446)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1992 - I R 2/91 (https://dejure.org/1992,1446)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - I R 2/91 (https://dejure.org/1992,1446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionsrückstellungen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (1977) § 8 Abs. 3
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.10.1987 - I R 22/84

    Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Der Senat weicht nicht von seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1987 I R 22/84, BFH/NV 1989, 131 ab.
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 99/87

    Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Da im Streitfall die Begünstigte zugleich (nicht beherrschende) Gesellschafterin und dem beherrschenden Gesellschafter der Klägerin nahestehende Person ist, muß der Senat nicht entscheiden, ob die Voraussetzung einer Pensionszusage an alle Arbeitnehmer nur für beherrschende Gesellschafter und diesen nahestehenden Personen oder auch für einfache Gesellschafter von Bedeutung ist, weil ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter alle Arbeitnehmer des Betriebs schon aus arbeitsrechtlichen Gründen gleich behandeln und daher auch einem Gesellschafter nur zusammen mit den anderen Arbeitnehmern des Betriebs eine Pensionszusage einräumen würde (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454).
  • BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U

    Steuerrechtliche Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Bei typisierender Betrachtung ist nach allgemeiner Lebenserfahrung ab diesem Alter nur noch mit einer begrenzten Dienstzeit zu rechnen, in der die Pension nicht mehr erdient werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. September 1986 I 175/84 - rechtskräftig, EFG 1986, 619; Streck, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 8 Rdnr. 150 "Pensionszusage" Anm. 6; zur Erdienbarkeit BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 30.03.1983 - I R 162/80

    Betriebsangehörige - Pensionszusage - Altersversorgung - Ehegatte

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Für die Beurteilung der dadurch eintretenden Vermögensminderung als betrieblich oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, kommt es darauf an, ob bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer im Betrieb diesen Arbeitnehmern, sofern ihre Tätigkeits- und Leistungsmerkmale vergleichbar sind, eine entsprechende betriebliche Altersversorgung eingeräumt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 162/80, BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500 zu Ehegatten-Arbeitsverhältnissen).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 [BFH 14.03.1990 - I R 6/89], BStBl II 1990, 795, m.w.N.).
  • FG Münster, 21.04.1986 - IX 3394/84
    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Bei typisierender Betrachtung ist nach allgemeiner Lebenserfahrung ab diesem Alter nur noch mit einer begrenzten Dienstzeit zu rechnen, in der die Pension nicht mehr erdient werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. September 1986 I 175/84 - rechtskräftig, EFG 1986, 619; Streck, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 8 Rdnr. 150 "Pensionszusage" Anm. 6; zur Erdienbarkeit BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 25.09.1963 - I 45/61
    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Angesichts der absehbar kurzen Dienstzeit des Geschäftsführers läßt sich dem nicht entgegenhalten, die Klägerin habe sich durch Gewährung einer Pensionszusage dessen Kenntnisse und Erfahrungen sichern wollen (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1963 I 45/61 StRK, EStG § 6 a, Rechtsspruch 25).
  • FG Saarland, 10.09.1986 - I 175/84
    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
    Bei typisierender Betrachtung ist nach allgemeiner Lebenserfahrung ab diesem Alter nur noch mit einer begrenzten Dienstzeit zu rechnen, in der die Pension nicht mehr erdient werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. September 1986 I 175/84 - rechtskräftig, EFG 1986, 619; Streck, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 8 Rdnr. 150 "Pensionszusage" Anm. 6; zur Erdienbarkeit BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 20.07.2016 - I R 33/15

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

    Auch kann der altersbedingt fehlenden Erdienbarkeit nicht entgegengehalten werden, dass sich die Klägerin durch die Gewährung einer Versorgungszusage die Kenntnisse und Erfahrungen des Geschäftsführers habe sichern wollen (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04

    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten

    Diese typisierende Betrachtung, die auch dem vorliegenden Steuerfall zugrunde lag (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21. Juni 2000 - 1 K 364/99, n.v.), ist vom Bundesfinanzhof im Ergebnis ersichtlich erstmals im Urteil vom 20. Mai 1992 (BFH/NV 1993, 52) für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt worden.
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    a) Bei der Frage, ob einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pension zugesagt worden wäre, spielt - neben anderen Kriterien (z. B. wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens) - eine wesentliche Rolle, ob der Geschäftsführer die Pension noch erdienen kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 1993 I R 36/93, BFH/NV 1994, 827; vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243; vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52; Streck, Körperschaftsteuergesetz, 3. Aufl., § 8 Anm. 150 "Pensionszusage" Anm. 6).

    Der Senat hat zur Prüfung der Erdienbarkeit im wesentlichen auf das Alter im Zeitpunkt der Pensionszusage abgestellt und insbesondere im Hinblick auf das mit dem Alter steigende Risiko kurzfristiger Inanspruchnahme der Pension die Erdienbarkeit verneint, sobald der Geschäftsführer das 60. Lebensjahr überschritten hat (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 52; Urteile vom 23. Juli 1957 I 306/56, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Körperschaftsteuergesetz, § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechts-spruch 35; vom 10. April 1962 I 70/61, StRK, Einkommensteuergesetz, § 6a, Rechtsspruch 12; vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51; vom 13. April 1988 I R 284/82, BFH/NV 1989, 395; vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195; in BFH/NV 1994, 827; vom 5. Mai 1993 II R 60/90, BFH/NV 1994, 529).

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