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   BFH, 16.01.2014 - I R 21/12   

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BFH, 16.01.2014 - I R 21/12 (https://dejure.org/2014,8938)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2014 - I R 21/12 (https://dejure.org/2014,8938)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - I R 21/12 (https://dejure.org/2014,8938)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n. F. - Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer; Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.; Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5b, GewStG § ... 8 Nr 1 Buchst d, GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1 S 2, GewStG VZ 2008, EStG VZ 2008, KStG VZ 2008, KStG § 8 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG § 35, EStG § 4 Abs 4
    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F. - Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F. - Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 4 Abs 5b EStG 2002 vom 14.08.2007, § 8 Nr 1 Buchst d GewStG 2002 vom 14.08.2007, § 8 Nr 1 Buchst e GewStG 2002 vom 14.08.2007, Art 3 Abs 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F. - Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F. – Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F. - Kein subjektives Nettoprinzip bei Kapitalgesellschaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für GewSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für GewSt ist verfassungsgemäß

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungskonform

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gewerbesteuer als Betriebsausgabe

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 347
  • ZIP 2014, 38
  • BB 2014, 1173
  • BB 2014, 1765
  • DB 2014, 1060
  • BStBl II 2014, 531
  • NZG 2014, 718
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.10.2012 - I B 128/12

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach §

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Denn die Gewerbesteuer als ertragsorientierte Objektsteuer (vgl. dazu z.B. BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2012 I B 128/12, BFHE 238, 452, BStBl II 2013, 30) knüpft unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt an und berührt nicht die Privatsphäre des Steuersubjekts und auch nicht --wenn Betriebsinhaber eine Gesellschaft ist-- diejenige der Anteilseigner.

    Und dass der Senat --anders als das FG in seinem den Gewerbesteuermessbescheid der Klägerin für das Streitjahr betreffenden Normenkontrollersuchen an das BVerfG vom 29. Februar 2012  1 K 138/10 (EFG 2012, 960)-- keine ernstlichen Zweifel daran hat, dass die Gewerbesteuer auch in Ansehung der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 veränderten Hinzurechnungstatbestände für Mieten und Pachten nicht verfassungswidrig ist, hat er in seinem Beschluss in BFHE 238, 452, BStBl II 2013, 30 ausgeführt, auf den insoweit verwiesen wird.

    Im Übrigen muss die Möglichkeit, dass es in Sonderkonstellationen zu Übermaßbesteuerungen kommen kann, nicht zwingend zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Steuergesetze führen; denkbar wäre auch, dem im Wege eines Billigkeitserweises zu begegnen (vgl. zur Gewerbesteuer Senatsbeschluss in BFHE 238, 452, BStBl II 2013, 30).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    a) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ist für die direkten Steuern sowohl ein systemtragendes Prinzip abzuleiten --die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts-- als auch das Gebot, dieses Prinzip bei der Ausgestaltung des einfachen Rechts folgerichtig umzusetzen (BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, m.w.N.).

    Das damit beschriebene ("objektive") Nettoprinzip ist jedenfalls einfachgesetzlich in § 2 Abs. 2 EStG 2002 n.F. angelegt (s. BVerfG-Beschluss vom 12. Mai 2009  2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111) und auf der Grundlage der Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG 2002 auch im Bereich der Körperschaftsteuer anzuwenden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224; Senatsurteil vom 22. August 2012 I R 9/11, BFHE 238, 419, BStBl II 2013, 512, m.w.N.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Denn die Gewerbesteuer als ertragsorientierte Objektsteuer (vgl. dazu z.B. BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2012 I B 128/12, BFHE 238, 452, BStBl II 2013, 30) knüpft unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt an und berührt nicht die Privatsphäre des Steuersubjekts und auch nicht --wenn Betriebsinhaber eine Gesellschaft ist-- diejenige der Anteilseigner.

    Der Gesetzgeber ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes nicht zu einer rechtsformneutralen Ausgestaltung der Besteuerungsvorschriften verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 116, 164; Senatsurteil vom 6. Oktober 2009 I R 39/09, BFH/NV 2010, 470; Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 I B 97/11, BFHE 236, 458, BStBl II 2012, 697).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG dürfte allerdings betroffen sein, weil die Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG den Grundrechtsträger auch dann schützt, wenn Steuerpflichten --wie im Körperschaftsteuerrecht-- an den Hinzuerwerb von Eigentum anknüpfen (BVerfG-Beschluss vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Das subjektive Nettoprinzip besagt, dass nur der Teil des Erwerbseinkommens, der für den Steuerpflichtigen disponibel ist, der Einkommensteuer unterliegen darf, weshalb die unvermeidbaren Aufwendungen für die eigene Existenzsicherung und der Unterhalt der Familienangehörigen von der Besteuerung freigestellt sein müssen (z.B. BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60; Hey in Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl., § 8 Rz 71 ff., m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Dieser Gedanke ist indes auf die Berücksichtigung unvermeidbarer Privataufwendungen zugeschnitten und lässt sich auf Kapitalgesellschaften, die über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen (dazu z.B. Senatsurteil vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961, m.w.N.), nicht übertragen.
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10

    Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Und dass der Senat --anders als das FG in seinem den Gewerbesteuermessbescheid der Klägerin für das Streitjahr betreffenden Normenkontrollersuchen an das BVerfG vom 29. Februar 2012  1 K 138/10 (EFG 2012, 960)-- keine ernstlichen Zweifel daran hat, dass die Gewerbesteuer auch in Ansehung der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 veränderten Hinzurechnungstatbestände für Mieten und Pachten nicht verfassungswidrig ist, hat er in seinem Beschluss in BFHE 238, 452, BStBl II 2013, 30 ausgeführt, auf den insoweit verwiesen wird.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    aa) Es bestehen im Ausgangspunkt keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass neben der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zusätzlich auch Gewerbesteuer erhoben wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Der Gesetzgeber ist bei der Ordnung von Massenerscheinungen vielmehr grundsätzlich befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (z.B. BVerfG-Beschluss vom 8. Oktober 1991  1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
    Das damit beschriebene ("objektive") Nettoprinzip ist jedenfalls einfachgesetzlich in § 2 Abs. 2 EStG 2002 n.F. angelegt (s. BVerfG-Beschluss vom 12. Mai 2009  2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111) und auf der Grundlage der Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG 2002 auch im Bereich der Körperschaftsteuer anzuwenden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224; Senatsurteil vom 22. August 2012 I R 9/11, BFHE 238, 419, BStBl II 2013, 512, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2012 - I B 97/11

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei

  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

  • BFH, 06.10.2009 - I R 39/09

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben

  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 48/12

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    Nach Auffassung des Senats ist der Gesetzgeber zur Gegenfinanzierung eines derartigen steuerpolitischen Vorhabens zwar nicht grundsätzlich gehindert, einzelne betriebliche Aufwendungen unter Einschränkung des objektiven Nettoprinzips bei der Bemessung der Körperschaftsteuer unbeachtet zu lassen (s. allgemein z.B. Senatsurteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531; zum Gegenfinanzierungaspekt im konkreten Fall der Zinsschranke s. BTDrucks 16/4841, S. 34, 48).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von

    Eine gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzhofs gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm die 1. Kammer des Ersten Senats mit Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 BvR 821/13 - (NVwZ 2013, S. 935) nicht zur Entscheidung an.In späteren Entscheidungen bestätigte der I. Senat des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung (Urteile vom 16. Januar 2014 - I R 21/12 -, BFHE 244, 347 und vom 4. Juni 2014 - I R 21/13 -, BFHE 246, 130).
  • BFH, 18.12.2019 - III R 33/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 35/15 -

    Verschiedene Senate des BFH haben bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Hinzurechnungsvorschriften in § 8 GewStG haben und damit Verfahren vor dem BVerfG als offensichtlich aussichtslos einschätzen (Senatsurteil in BFHE 261, 558, BStBl II 2018, 662; Senatsbeschluss vom 25.09.2018 - III B 160/17, BFH/NV 2019, 40; BFH-Urteile vom 18.08.2015 - I R 43/14, BFH/NV 2016, 232; in BFHE 246, 67, BStBl II 2015, 289; in BFHE 256, 519, BStBl II 2017, 722; vom 16.01.2014 - I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531, und BFH-Beschluss in BFHE 238, 452, BStBl II 2013, 30).
  • BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen

    Nach Ansicht des erkennenden Senats verstößt § 4 Abs. 5b EStG nicht gegen die Verfassung (ebenso bereits für den Bereich der Körperschaftsteuer BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531; für den Bereich der Einkommensteuer BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 19/12, BFH/NV 2015, 482; ferner Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 2078; Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 1969; Pohl in Bordewin/ Brandt, § 4 EStG Rz 4731 ff.; Frotscher in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 4 Rz 889; wohl auch Meurer in Lademann, EStG, § 4 EStG Rz 773c; anderer Ansicht Quinten/Anton, Neue Wirtschaftsbriefe 2012, 4227; Rossa/Malzkorn, Der Betrieb 2012, 1169).

    Die Wirkungsweise des § 4 Abs. 5b EStG ist daher dahin zu verstehen, dass dadurch --vergleichbar den Tatbeständen des § 4 Abs. 5 EStG-- ein steuerliches Abzugsverbot für die Betriebsausgabe Gewerbesteuer angeordnet wird (ebenso bereits BFH-Urteil in BFHE 244, 347, BStBl I 2014, 531, m.w.N. aus der Literatur; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. August 2008 IV C 6 -S 2290-a/07/10001, BStBl I 2008, 838, Rz 16).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat hinsichtlich der Rechtfertigung der Durchbrechung, soweit es um die Auswirkungen des § 4 Abs. 5b EStG für der Körperschaftsteuer unterliegende Gesellschafter einer Personengesellschaft geht, auf die Ausführungen in dem BFH-Urteil in BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531, denen er sich anschließt.

  • BFH, 06.07.2016 - I R 25/14

    Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung

    Da die F-GmbH als Kapitalgesellschaft nach ständiger Senatsrechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531) über keine außerbetriebliche Sphäre verfügt, bedarf es für die Zuordnung der Verluste aus den Devisentermingeschäften zu deren betrieblichen Bereich keines Rückgriffs auf den Begriff der Zwangsaufwendungen.
  • BFH, 30.11.2023 - IV R 13/21

    (Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4

    Nach Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.01.2014 - I R 21/12 (BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531) und des nachfolgenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12.07.2016 - 2 BvR 1559/14 (BStBl II 2016, 812) erließ das FA am 13.10.2016 nach § 165 Abs. 2 AO geänderte Gewinnfeststellungsbescheide für 2010 und 2011 und rechnete die bisher als Betriebsausgabe berücksichtigte Gewerbesteuer erstmals dem Gesamthandsgewinn nach § 4 Abs. 5b EStG hinzu.
  • BFH, 08.12.2021 - I R 24/19

    Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG /

    bbb) Soweit die verbindliche Auskunft dagegen den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag betrifft und es sich insoweit um keine Personensteuer i.S. von § 10 Nr. 2 Halbsatz 1 KStG handeln sollte (vgl. nur Brandis/Heuermann/Pfirrmann, § 10 KStG Rz 47; Märtens in Gosch, a.a.O., § 10 Rz 26; Dürrschmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 KStG Rz 61, m.w.N.; Paetsch in Rödder/Herlinghaus/Neumann, a.a.O., § 10 Rz 43; Münch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 10 KStG Rz 33), wäre die Gebühr für die verbindliche Auskunft jedenfalls nach dem --verfassungsgemäßen (vgl. Senatsurteil vom 16.01.2014 - I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531, Rz 7 ff.; BVerfG-Beschluss vom 12.07.2016 - 2 BvR 1559/14, BStBl II 2016, 812)-- Abzugsverbot des § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar.
  • FG Düsseldorf, 24.09.2018 - 3 K 2728/16

    Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der

    Die Gewerbesteuer ist eine ertragsorientierte Objektsteuer (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164; BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 1 BvR 1236/11, BStBl II 2018, 303), die unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt und die ihm eigene Ertragskraft anknüpft (BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl. II 2007, 654; BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl. II 2014, 531).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2021 - 14 K 53/18

    Hinreichende Bestimmtheit des Gewinnfeststellungsbescheides bei einer GbR

    Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 16.01.2014 I R 21/12 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 531), dass sich die durch das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG 2002 i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 bewirkte Beeinträchtigung des objektiven Nettoprinzips sachlich hinreichend begründen lässt und nicht gegen den Grundsatz der Folgerichtigkeit verstößt.

    Die gegen das BFH-Urteil vom 16.01.2014 I R 21/12 gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 12.07.2016 2 BvR 1559/14, BStBl II 2016, 812).

    Zum Zeitpunkt der Aufnahme des ersten Vorläufigkeitsvermerks für 2011 in den Bescheid vom 01.03.2013 war zu dieser Frage beim BFH das Revisionsverfahren I R 21/12 anhängig.

  • BFH, 22.10.2014 - X R 19/12

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots bestehen nicht (ebenso bereits BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

  • FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13

    Abzug ausländischer Quellensteuern auf von der Körperschaftsteuer befreiten

  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 307/13

    Leasing von Luftfahrzeugen: Aktivierung des Erstattungsanspruchs für künftige

  • FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16

    Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit

  • FG Nürnberg, 04.06.2019 - 1 K 908/18

    Minderung der Gewinne durch festgesetzten Gewerbesteuernachforderungen

  • FG Münster, 01.09.2021 - 13 K 863/18

    Ansatz von Steuerrückstellungen einer GmbH; Änderung des Ansatzes eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 4 KR 325/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2015 - L 16 KR 421/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/1 KR 221/14
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Rechtsprechung
   BFH, 29.02.2012 - I R 21/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27654
BFH, 29.02.2012 - I R 21/12 (https://dejure.org/2012,27654)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2012 - I R 21/12 (https://dejure.org/2012,27654)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - I R 21/12 (https://dejure.org/2012,27654)
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Kurzfassungen/Presse

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gewerbesteuer - nichtabzugsfähige Betriebsausgabe?

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

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