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   BFH, 09.06.1999 - I R 23/98   

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https://dejure.org/1999,5584
BFH, 09.06.1999 - I R 23/98 (https://dejure.org/1999,5584)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1999 - I R 23/98 (https://dejure.org/1999,5584)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - I R 23/98 (https://dejure.org/1999,5584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bemängelung einer Prozeßvollmacht - Inhaltliche Unbestimmtheit - Rückfrage des Prozeßbevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § ... 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 ABs. 2; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 56; ; FGO § 155; ; FGO § 54 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 187 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56, 62 Abs. 3
    Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 62 Abs 3
    Aussetzung der Vollziehung; Vollmacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • FG München, 26.05.1997 - 7 K 1910/96

    Voraussetzungen für eine formelle Aufforderung zur Vorlage der Prozessvollmacht;

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Das Klageverfahren erhielt das Aktenzeichen 7 K 1910/96, das Aussetzungsverfahren das Aktenzeichen 7 V ... Die Geschäftsstelle des Finanzgerichts (FG) forderte die Prozeßbevollmächtigten in gesonderten Schreiben auf, für das Klageverfahren eine Originalvollmacht bis zum 15. August 1996 und für das Aussetzungsverfahren bis zum 20. August 1996 vorzulegen.

    "Aktenzeichen: 7 K 1910/96.

    Mit Verfügung vom 22. August 1996 setzte der Berichterstatter beim FG im Verfahren 7 K 1910/96 den Prozeßbevollmächtigten des Klägers gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Vorlage der Prozeßvollmacht eine Ausschlußfrist bis zum 30. September 1996.

    Die Prozeßbevollmächtigten legten daraufhin mit Schriftsatz vom 30. Oktober 1996 eine ausdrücklich das Verfahren 7 K 1910/96 betreffende Vollmacht vom 29. Juli 1996 vor und vertraten die Auffassung, die bereits zuvor eingereichte Vollmacht vom 19. August 1996 beziehe sich ausweislich der ergänzenden Angaben im Übersendungsschreiben auch auf das Klageverfahren 7 K 1910/96.

  • BFH, 13.11.1991 - I R 58/89

    Fristsetzung gem. Art. 3 § 1 VGFGEntlG rechtswidrig, wenn unter Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Diese Rechtsfolge tritt allerdings nur ein, wenn der Vorsitzende bzw. Berichterstatter bei der Fristsetzung von dem ihm gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 13. November 1991 I R 58/89, BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496).

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine solche Berechtigung nicht besteht, wenn auch ohne Ausschlußfristsetzung ein alsbaldiger Eingang der Vollmacht erwartet werden kann und die Fristsetzung demgemäß erkennbar überflüssig ist (Senatsurteil in BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496).

    In diesem Punkt ist der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt schon deshalb nicht mit demjenigen des Senatsurteils in BFHE 166, 518, BStBl II 1992, 496 vergleichbar, weil es seinerzeit um eine Vollmacht ging, die sich bereits in den Steuerakten befand.

  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Läßt sich ein Beteiligter vor einem Gericht der Finanzgerichtsbarkeit durch einen Bevollmächtigten vertreten, ist dessen Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen (§ 62 Abs. 3 Satz 1 FGO), aus der hervorgehen muß, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist und wozu bevollmächtigt wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445).

    Ist ein Vollmachtsformular in den notwendigen Angaben unvollständig ausgefüllt, kann ein Prozeßbevollmächtigter den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit dadurch herstellen, daß er --entsprechend seiner internen Ermächtigung-- vor Einreichung bei Gericht die notwendigen Angaben (Streitgegenstand, Beteiligte etc.) selbst in das Formular einträgt oder dieses zwar unvollständig beläßt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den Rechtsstreit genau bezeichnet (BFH in BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, daß innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 Sätze 1, 3 FGO; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 26. November 1998 XI R 19/98, BFH/NV 1999, 658).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZB 1/74

    Berufungsauftrag - Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Brief -

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Dies ist --sofern keine sonstigen Hindernisse bestehen-- spätestens in dem Zeitpunkt der Fall, in dem das Gericht auf die Nichteinhaltung der Frist hinweist (BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1988 X R 92/88, BFHE 155, 36, BStBl II 1989, 147; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 41, m.w.N.), und nicht erst dann, wenn der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter sich von der Richtigkeit des gerichtlichen Hinweises überzeugt haben (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1974 VI ZB 1/74, NJW 1974, 994).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 111/97

    Revisionsverfahren; Anordnung der Sequestration

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Eine Fristversäumung kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VII R 111/97, BFH/NV 1999, 326; vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634).
  • BFH, 02.12.1988 - X R 92/88

    Revisionsfrist - Wahrung - Revision - Einlegung beim BFH - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Dies ist --sofern keine sonstigen Hindernisse bestehen-- spätestens in dem Zeitpunkt der Fall, in dem das Gericht auf die Nichteinhaltung der Frist hinweist (BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1988 X R 92/88, BFHE 155, 36, BStBl II 1989, 147; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 41, m.w.N.), und nicht erst dann, wenn der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter sich von der Richtigkeit des gerichtlichen Hinweises überzeugt haben (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1974 VI ZB 1/74, NJW 1974, 994).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Weggefallen ist das Hindernis, sobald der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter von der Versäumung der Frist Kenntnis erlangt hat oder bei ordnungsgemäßer Verfolgung der Rechtssache hätte haben können (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 38; BFH-Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328; BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1994 II R 35/92, BFH/NV 1995, 698).
  • BFH, 21.03.1996 - X R 100/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Zwar kann auch hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung eine Wiedereinsetzung gewährt werden, jedoch nur, wenn auch diese Frist ohne Verschulden nicht eingehalten wurde (BFH-Beschluß vom 21. März 1996 X R 100/95, BFH/NV 1996, 694).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
    Weggefallen ist das Hindernis, sobald der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter von der Versäumung der Frist Kenntnis erlangt hat oder bei ordnungsgemäßer Verfolgung der Rechtssache hätte haben können (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 38; BFH-Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328; BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1994 II R 35/92, BFH/NV 1995, 698).
  • BFH, 14.12.1994 - II R 35/92

    Versäumung der Revisionsfrist nach Wegfall des Hindernisses

  • BFH, 30.10.1998 - III B 24/98

    Vertretungszwang; unwirksame Prozesshandlung

  • BFH, 02.08.1994 - IX R 102/91

    Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Vorlegen einer den gesetzlichen

  • BFH, 29.04.1987 - X R 6/81

    Bestimmung der Geschäftsleitung auf den Ort wo die Geschäftsführung ihren

  • BFH, 29.07.1997 - VII B 69/97

    Verletzung der Hinweispflicht durch das Finanzgericht im Falle eines

  • BFH, 21.05.1997 - IV B 99/96

    Voraussetzungen zur wirksamen Vertretung vor Gericht durch Prozessvollmacht

  • BFH, 28.09.1987 - III B 100/86

    Anforderungen an eine schriftlich erteilte Prozessvollmacht - Auswirkungen der

  • BFH, 27.04.1983 - I R 267/82
  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

  • FG Niedersachsen, 29.04.1997 - VI 13/96

    Anforderungen an die Auslegung einer Prozessvollmacht; Voraussetzungen der

  • BFH, 27.04.1983 - I R 266/82
  • BFH, 27.04.1983 - I R 268/82
  • BFH, 05.06.2003 - III R 38/01

    Rechtslage bis 2000: Nachweis der Bevollmächtigung

    d) Die Übermittlung der Originalvollmacht per Fax reicht auch dann nicht zur Wahrung der Ausschlussfrist aus, wenn kurze Zeit später das Original bei Gericht eingeht (BFH-Urteil in BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105, unter II. b; vgl. ferner BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51).

    e) Der Berichterstatter hat die Ausschlussfrist ordnungsgemäß und ermessensfehlerfrei gesetzt (zu den Anforderungen an die Fristsetzung vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 51).

  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen:

    c) Die Anforderung der Vollmacht mittels der - wie vorstehend auch im Fall des § 62 Abs. 2 Satz 6 FGO anwendbaren - Ausschlussfrist nach der "Kann"-Vorschrift des § 62 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 FGO erfordert keine näheren Begründungen oder Erläuterungen (vgl. BFH vom 18. Dezember 2002 VI B 83/00, BFH/NV 2003, 501; vom 9. Juni 1999 I 23/98, BFH/NV 2000, 51; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 FGO Rd. 39).
  • BFH, 28.05.2003 - VII B 236/02

    Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund?

    Es ist geklärt, dass die Vorlage einer Vollmacht erst nach Ablauf einer gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO gesetzten Ausschlussfrist nicht zu einer Heilung führen kann (vgl. BFH-Urteile vom 2. August 1994 IX R 102/91, BFH/NV 1995, 534, 535; vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51, 52).
  • FG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - 1 K 23/13

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids durch Einlegen in den Briefkasten durch einen

    Zwar kann auch hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung eine Wiedereinsetzung gewährt werden, jedoch nur, wenn auch diese Frist ohne Verschulden nicht eingehalten wurde (BFH-Entscheidungen vom 21. März 1996 X R 100/95, BFH/NV 1996, 694; vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51).
  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23

    Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung -

    Zwar kann auch hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung eine Wiedereinsetzung gewährt werden, jedoch nur, wenn auch diese Frist ohne Verschulden nicht eingehalten wurde (BFH, Urteil vom 9. Juni 1999, I R 23/98, BFH/NV 2000, 51).
  • BFH, 14.06.2005 - VII B 250/04

    Fristgerechte Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags; wirksame Einlegung einer

    Der Wegfall des Hindernisses ist im Streitfall spätestens mit dem Hinweis der Geschäftsstelle des beschließenden Senats vom 26. Oktober 2004 erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51, 53).
  • BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07

    Anforderungen an die Setzung einer Ausschlussfrist gegenüber einem Steuerberater

    Demgegenüber braucht die Anordnung selbst keinen Hinweis darauf zu enthalten, warum das FG die Vorlage der Vollmacht für erforderlich hält (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51, unter II.2.a cc der Gründe; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 62 FGO Rz 39).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden

    c) Die Anforderung der Vollmacht mittels der - wie vorstehend auch im Fall des § 62 Abs. 2 Satz 6 FGO anwendbaren - Ausschlussfrist nach der "Kann"-Vorschrift des § 62 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 FGO erfordert keine näheren Begründungen oder Erläuterungen (vgl. BFH vom 18. Dezember 2002 VI B 83/00, BFH/NV 2003, 501; vom 9. Juni 1999 I 23/98, BFH/NV 2000, 51; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 FGO Rd. 39).
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