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   BFH, 06.04.2005 - I R 27/04   

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https://dejure.org/2005,5486
BFH, 06.04.2005 - I R 27/04 (https://dejure.org/2005,5486)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2005 - I R 27/04 (https://dejure.org/2005,5486)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2005 - I R 27/04 (https://dejure.org/2005,5486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA: Geschäftsführer-Gehalt, kurzfristige Verdoppelung

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verdoppelung des laufenden Gehalts des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bereits dreieinhalb Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.06.2002 - I R 69/01

    VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (s. bezogen auf wiederholte kurzfristige Gehaltserhöhungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, z.B. Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, 318, BStBl II 2003, 329, 331), die Abmachungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen des Fremdvergleichs nicht nur ihrer Höhe nach, sondern auch ihrem Grunde nach auf ihre Fremdüblichkeit zu überprüfen.

    Dies gilt zumindest dann, wenn ihn der mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossene Anstellungsvertrag nicht zu einer kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage verpflichtet (s. dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 199, 315, 318, BStBl II 2003, 329, 331) und wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer infolge einer ihm versprochenen Gewinntantieme ohnehin an den kurzfristigen Gewinnsteigerungen teilhat.

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    Zwar kann ein Gesellschafter für seine Gesellschaft auch (ganz oder teilweise) unentgeltlich tätig werden und den Gegenwert in der Gewinnausschüttung finden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, 538, BStBl II 1988, 348, 355; Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    Dazu gehören insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (Senatsurteil vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    Zwar kann ein Gesellschafter für seine Gesellschaft auch (ganz oder teilweise) unentgeltlich tätig werden und den Gegenwert in der Gewinnausschüttung finden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, 538, BStBl II 1988, 348, 355; Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571).
  • FG Hamburg, 11.02.2004 - III 250/03

    Körperschaftsteuer: Unüblichkeit einer Vereinbarung mit dem

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 27/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 11. Februar 2004 III 250/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1006 abgedruckt.
  • FG Sachsen, 16.08.2005 - 3 K 1318/02

    Garantierückstellungen eines Bauunternehmens; Angemessenheit von

    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (BFH, Urteil vom 6. April 2005 I R 27/04, n.v.).

    Eine Vereinbarung die nicht dem entspricht, was fremde Dritte untereinander vereinbaren würden, kann steuerlich nicht akzeptiert werden (BFH, Urteil vom 6. April 2005 I R 27/04, n.v.).

    Andernfalls ist davon auszugehen, dass er von derartigen Vereinbarungen Abstand nehmen wird (BFH, Urteil vom 6. April 2005 I R 27/04, n.v.).

    Dies gilt zumindestens dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer infolge einer Gewinntantieme i.H.v. 15 v.H. ohnehin an Gewinnsteigerungen teilnimmt (BFH, Urteil vom 6. April 2005 I R 27/04, n.v.).

  • BFH, 06.10.2006 - I B 28/06

    NZB: vGA, nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub

    c) Ob die über einen längeren Zeitraum unterbliebene Geltendmachung der Abgeltungsforderungen vor allem bei fehlender Verzinsungsregelung Anlass zur Prüfung hätte geben können, inwieweit die passivierten Verpflichtungen der Klägerin einem Fremdvergleich unter dem Aspekt hinreichender Ernstlichkeit und Üblichkeit standhalten (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633; vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515), ist einer Beurteilung durch den Senat entzogen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05

    Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer

    Das vom Beklagten zitierte BFH-Urteil vom 06. April 2005 (BFH/NV 2005, 1633) sei auf den Streitfall nicht anwendbar, weil der dort entschiedene Sachverhalt nicht mit dem Streitfall übereinstimme.

    Im Streitfall sei auch auf die Grundsätze des BFH-Urteils vom 06. April 2005 (BFH/NV 2005, 1633) hinzuweisen.

    Gehaltsabreden zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer sind jedoch im Rahmen des anzustellenden Fremdvergleiches nicht nur der Höhe nach auf ihre Angemessenheit, sondern auch dem Grunde nach auf ihre Ernsthaftigkeit und Üblichkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH vom 06.04.2005 I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633).

    (BFH-Urteil vom 06.04.2005 1 R 27/04, BFH/NV 2005, 1633; BFH-Urteil vom 05.06.2002 1 R 69/0 1, BStBl 112003, 329, 331).

  • BFH, 08.10.2014 - I B 96/13

    Unübliche Firmenpacht als vGA

    b) Bei den von der Klägerin unter der Zwischenüberschrift "Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" gemachten Ausführungen werden im Hinblick auf die Senatsurteile vom 27. März 2001 I R 27/99 (BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111) und vom 6. April 2005 I R 27/04 (BFH/NV 2005, 1633) ebenfalls keine Abweichungen in der gebotenen Weise durch das Herausarbeiten und Gegenüberstellen abstrakter Rechtssätze dargelegt.

    Insbesondere kann demnach eine Vermögensminderung auch dann auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen und deshalb eine vGA sein, wenn sie zum Vorteil der Kapitalgesellschaft vom Fremdüblichen abweicht (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; in BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111; in BFH/NV 2005, 1633; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2010 I B 118/09, BFH/NV 2010, 1127).

    Der Senat hat die Einwendungen für nicht stichhaltig erachtet und an seiner Rechtsprechung ausdrücklich festgehalten (z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1633, mit dem die auf der Literaturauffassung basierende Entscheidung des FG Hamburg vom 11. Februar 2004 III 250/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1006, aufgehoben wurde).

  • FG Münster, 13.02.2019 - 13 K 1335/16

    Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund von vermeintlich zu hohen Pachtzahlungen

    b) Als Maßstab zur Bestimmung der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis verwendet der BFH u.a. diejenigen Entgelte, die gesellschaftsfremde Personen des betreffenden Unternehmens beziehen (sog. interner Fremdvergleich) oder die unter ansonsten vergleichbaren Bedingungen an fremde Personen anderer Unternehmen gezahlt werden (sog. externer Fremdvergleich); fehlt es an hinreichend aussagefähigen Vergleichswerten, so ist ein hypothetischer Fremdvergleich erforderlich, der sich an den mutmaßlichen Überlegungen eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters orientiert (BFH-Urteile vom 27.2.2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132, Rz. 16; vom 6.4.2005 I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633, Rz. 13).
  • FG Sachsen, 14.11.2013 - 6 K 701/12

    Geschäftsführervergütung als vGA

    Andernfalls ist davon auszugehen, dass er von derartigen Vereinbarungen Abstand nehmen wird (BFH, Urteil vom 6. April 2005, 1 R 27/04, BFH/NV 2005, 1633 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12

    Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG -

    Dies zumal nach dem Anstellungsvertrag keine Verpflichtung zur kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage bestand und der Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der Gewinntantieme ohnehin an der guten Ertragslage Teilhabe hatte (vgl. BFH-Urteil vom 06. April 2005 I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633).
  • FG Münster, 17.12.2020 - 9 V 3073/20

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gehaltszahlungen als verdeckte

    Ein fremder Dritter würde sich auch nicht auf eine monatliche Neuvereinbarung seines Gehaltes in Abhängigkeit von der Gewinnentwicklung des Unternehmens bzw. der vorhandenen Liquidität einlassen einlassen (s.a. BFH, Urt. vom 06.04.2005 - I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633).
  • FG Sachsen, 19.12.2006 - 2 K 1763/03

    Prägung des Steuerrechts durch den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung;

    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2005, BFH/NV 2005, 1633).
  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 10 K 153/03

    Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen

    Dazu gehören insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 GmbHG) einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (BFH v. 6. April 2005 - I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633).
  • FG München, 30.04.2009 - 6 K 4406/06

    VGA bei Gehaltszahlungen an den Senior einer Familien-GmbH für eine für die GmbH

  • FG München, 30.06.2008 - 6 V 3516/07

    Aussetzung der Vollziehung: verdeckte Gewinnausschüttungen bei Rückzahlungen von

  • FG Hamburg, 09.01.2006 - V 170/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei unangemessener Geschäftsführervergütung

  • FG München, 17.08.2005 - 6 V 458/05

    Zur Frage der angemessenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG Hamburg, 11.02.2004 - III 250/03
  • FG München, 10.07.2007 - 6 K 437/05

    Zur Frage, ob Geschäftsführervergütungen zum Teil vGA darstellen

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