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   BFH, 01.04.1981 - I R 27/79   

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BFH, 01.04.1981 - I R 27/79 (https://dejure.org/1981,896)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1981 - I R 27/79 (https://dejure.org/1981,896)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1981 - I R 27/79 (https://dejure.org/1981,896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 386
  • BStBl II 1981, 660
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.12.1977 - V R 59/77

    Umrüstung von Untergestellen - Eisenbahn-Kesselwagen - Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    a) Anders als im Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Dezember 1977 V R 59/77 (BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246) hat das FG im Streitfall festgestellt, daß der Grund für die Umrüstung der Waggons die Auflage der DB war.

    Da die Umrüstungskosten in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf der Wagen aufgewendet wurden, ist nicht erforderlich, daß die Auflage der DB eine "Substanzentleerung" (vgl. BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246) bewirkte, zumal nicht auszuschließen ist, daß der Kläger die Auflage bei der Anschaffung der Wagen sogar kannte.

  • BFH, 19.10.1972 - I R 244/70

    Zweigbetrieb - Zweigwerk - Stillegung - Abschreibung auf niedrigeren Teilwert -

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    Der Kläger hat die Vermutung nicht widerlegt, daß der Teilwert der Wagen ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten - abzüglich der AfA - entsprach (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Oktober 1972 R 244/70, BFHE 107, 214, BStBl II 1973, 54; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 EStG Anm. 590 f., mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 130/74

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    Die Anschaffung der Wagen ist nicht wegen dieser späteren wirtschaftlichen Entwicklung als eine Fehlmaßnahme zu beurteilen (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    Die Umrüstungskosten sind ihrer Natur nach Herstellungskosten, weil sie aufgewendet wurden, um die Wagen erstmalig in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden (betriebsbereiten) Zustand zu versetzen (BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 29. Oktober 1941 VI 430/40, RStBl 1941, 930).
  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71

    Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten -

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    Der Herstellungsaufwand schließt einen Erhaltungsaufwand ein, der in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den den Herstellungsaufwand im engeren Sinn auslösenden Arbeiten steht (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195 und vom 10. Juni 1975 VIII R 114/71, BFHE 116, 469, 472, BStBl II 1975, 878).
  • BFH, 09.03.1962 - I 192/61 U

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    Der Herstellungsaufwand schließt einen Erhaltungsaufwand ein, der in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den den Herstellungsaufwand im engeren Sinn auslösenden Arbeiten steht (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1962 I 192/61 U, BFHE 74, 523, BStBl III 1962, 195 und vom 10. Juni 1975 VIII R 114/71, BFHE 116, 469, 472, BStBl II 1975, 878).
  • BFH, 19.03.1975 - I R 182/73

    Handelsrechtliches Wahlrecht - Bildung von Rückstellungen - Rückstellungen -

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - I R 27/79
    Es bestehen grundsätzliche Bedenken, Rückstellungen wegen unterlassener Instandhaltungsaufwendungen überhaupt noch zuzulassen (vgl. Urteil vom 19. März 1975 I R 182/73, BFHE 115, 362, BStBl II 1975, 535).
  • BFH, 16.09.2021 - IV R 34/18

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

    Bei diesem Antrag handelt es sich jedoch nicht um einen Sachantrag, über den das FG befinden muss, sondern lediglich um eine Anregung an das Gericht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.04.1981 - I R 27/79, BFHE 133, 386, BStBl II 1981, 660, unter IV. [Rz 24]).
  • FG München, 10.05.2006 - 1 K 5521/04

    Aufwendungen für die erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und

    Die Betriebsbereitschaft der betreffenden Anlagegüter war auch ohne die spezielle Lackierung und Aufschrift gegeben (anders in Fällen der nachträglichen Umrüstung oder des Umbaus von Anlagegütern für den bestimmungsgemäßen Einsatz, vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1981 IR 27/79, BStBl II 1981, 660; vom 14. November 1985 IV R 170/83, BStBl II 1986, 60).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Unabhängig davon, ob die Verpflichtung sich aus öffentlichem Recht ergibt, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in jedem Fall nur dann für zulässig erachtet worden, wenn die künftigen Aufwendungen zur Erfüllung der Verpflichtung steuerrechtlich sofort abziehbare Ausgaben darstellten, also ihrer Art nach nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden mußten (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1981 I R 27/79, BFHE 133, 386, BStBl II 1981, 660, unter III. 4. b; vom 30. Januar 1990 VIII R 183/85, BFH/NV 1990, 504; vom 23. März 1995 IV R 66/94, BFHE 177, 273, BStBl II 1995, 772).
  • BFH, 12.02.1985 - IX R 114/83

    Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb

    b) Auch wenn man abweichend von den vorstehenden Ausführungen in allen Fällen anschaffungsnahen Aufwands mit dem Großen Senat im Beschluß in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 und nach dem BFH- Urteil vom 1. April 1981 I R 27/79 (BFHE 133, 386, BStBl II 1981, 660) allein darauf abstellt, ob Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand gegeben ist, kann die Revision keinen Erfolg haben.
  • BFH, 23.03.1995 - IV R 66/94

    1. Passive RAP dienen ausschließlich der zeitlichen Abgrenzung gebuchter

    Schließlich hat das FG - wie auch die Kläger einräumen - zutreffend entschieden, daß die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Verluste aus der Garantieübernahme schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil sie die im Haftungsfall bei Ersteigerung einer Wohnung entsprechenden Anschaffungskosten zu aktivieren hätte (BFH-Urteil vom 1. April 1981 I R 27/79, BFHE 133, 386, BStBl II 1981, 660, unter III. 4. b).
  • BFH, 28.05.1997 - VIII R 59/95

    Anforderungen an die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

    Die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen künftig zu leistenden Zahlungen könnten zu den Herstellungskosten der Arzneimittel gehören, weil sie im Zusammenhang mit dem Antrag auf Nachzulassung der Arzneimittel angefallen sind und die Nachzulassung die Arzneimittel zu einer Ware mit anderer Verkehrsfähigkeit macht (vgl. etwa Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., § 255 HGB Rdnr. 181, m. w. N.); die Klägerin durfte dann bereits aus diesem Grunde keine Rückstellung bilden (BFH-Urteile vom 4. Februar 1958 I 326/56 U, BFHE 66, 285, BStBl III 1958, 110, 112; vom 1. April 1981 I R 27/79, BFHE 133, 386, BStBl II 1981, 660, unter III. 4. b der Gründe; vom 30. Januar 1990 VIII R 183/85, BFH/NV 1990, 504; zum Streitstand vgl. u. a. Lambrecht in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 5 Rdnr. D 65, und Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 369).
  • BFH, 30.01.1990 - VIII R 183/85

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine zu erwartende Ablösesumme in

    Selbst wenn eine solche Verpflichtung bestanden haben sollte, könnte wegen ihr keine Rückstellung gebildet werden, weil Rückstellungen für Aufwendungen nicht zulässig sind, die als Herstellungskosten aktiviert werden müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. April 1981 I R 27/79 unter III. 4. b, BFHE 133, 386, BStBl II 1981, 660).
  • FG Saarland, 11.07.2000 - I K 105/96

    Abzug von Herstellungs- oder Anschaffungskosten einer Wohnung in einem im Inland

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