Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1987 - I R 297/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6211
BFH, 01.07.1987 - I R 297/83 (https://dejure.org/1987,6211)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1987 - I R 297/83 (https://dejure.org/1987,6211)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1987 - I R 297/83 (https://dejure.org/1987,6211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versäumnis der Frist zur Einlegung der Revision - Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.05.1977 - V R 139/73

    Ordnungsgemäße Führung einer Fristenkartei - Organisation der Fristenüberwachung

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Eine ordnungsgemäße Handhabung des Fristenkalenders verlangt ferner, daß der Fristablauf für jede einzelne Sache sofort nach Eingang endgültig vermerkt wird (BFH-Urteil vom 26. Mai 1977 V R 139/73, BFHE 122, 251, BStBl II 1977, 643).
  • BFH, 17.04.1975 - II R 144/74

    Urteilstatbestand - Verweisung - Beschlußtatbestand - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Der Umstand, daß die von der Vorinstanz ausgesprochene Rechtsfolge nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt ist, bedeutet eine fehlerhafte Anwendung sachlichen Rechts, die auch ohne Vorliegen eines Verfahrensfehlers zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1975 II R 144/74, BFHE 116, 1, BStBl II 1975, 671).
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Über ein Begehren, das erstmals im Revisionsverfahren durch Erweiterung des Klageantrags erhoben wird, ist gerichtlich nicht entschieden; es fehlt insoweit an einem Gegenstand der revisionsrechtlichen Nachprüfung (BFH-Urteil vom 4. April 1974 IV R 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522).
  • BFH, 03.06.1976 - IV R 236/71

    Klage eines Landwirts - Niedrigere Festsetzung der Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Eine formelle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Revision ist nur gegeben, soweit das FG dem Klagebegehren nicht voll entsprochen oder über dieses nicht befunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1976 IV R 236/71, BFHE 120, 348, BStBl II 1977, 62).
  • BFH, 25.07.1968 - V 150/65

    Person - Personengruppe - Unternehmereigenschaft - Auftreten nach außen

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Auch für die Frage, ob der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft Unternehmer ist, kommt es darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731).
  • BFH, 29.09.1976 - II R 154/75

    Fristversäumnis - Büro des Prozeßbevollmächtigten - Unverzügliche Aktenvorlage -

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Voraussetzung dafür ist, daß klare und unmißverständliche Anweisungen erteilt werden, die sicherstellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. September 1976 II R 154/75, BFHE 120, 137, BStBl II 1977, 35; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Oktober 1979 VI ZB 10/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 192).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Da das UStG tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge besteuert, kann Leistender grundsätzlich auch derjenige sein, der einen Umsatz im eigenen Namen tatsächlich ausführt, obwohl er eine Leistung zivilrechtlich nicht schuldet (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1987 V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524).
  • BGH, 30.10.1979 - VI ZB 10/79

    Berufungsfrist - Bürovorsteherin - Anwalt - Anweisungen - Fristbeginn

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Voraussetzung dafür ist, daß klare und unmißverständliche Anweisungen erteilt werden, die sicherstellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. September 1976 II R 154/75, BFHE 120, 137, BStBl II 1977, 35; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Oktober 1979 VI ZB 10/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 192).
  • BFH, 18.01.1984 - I R 196/83

    Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - I R 297/83
    Dazu ist es unerläßlich, daß ein Fristenkalender geführt wird und die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert wird (Beschluß des erkennenden Senats vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Es fehlt insoweit an einem Gegenstand der revisionsrechtlichen Nachprüfung (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673) und damit an der erforderlichen formellen Beschwer (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 56, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/11

    Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer

    Es fehlt insoweit an einem Gegenstand der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673) und damit an der erforderlichen formellen Beschwer (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 56, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1649/09

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Trennung von Speiselieferung und Gestellung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673) kommt es für die Frage, ob der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft Unternehmer ist, darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (vgl. unter 3. der Urteilsgründe mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731; dazu auch BFH-Beschluss vom 27. Juni 1994 V B 190/93, BFH/NV 1995, 654).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Ein Anwalt darf grundsätzlich die Fristenberechnung und Überwachung der Fristen seinem Büroangestellten übertragen, sofern er gut ausgebildet ist und sorgfältig überwacht wird (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673, zu 1., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 16. Januar 1992 XI R 28/91, BFH/NV 1992, 533).
  • BFH, 27.06.1994 - V B 190/93

    Bestimmung des Unternehmers bei einem Ehemann, einer Ehefrau oder einer aus den

    Nach dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juli 1987 I R 297/83 (BFH/NV 1988, 673) kommt es für die Frage, ob der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft Unternehmer ist, darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (vgl. unter 3. der Urteilsgründe mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht