Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1989 - I R 39/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1204
BFH, 13.12.1989 - I R 39/88 (https://dejure.org/1989,1204)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1989 - I R 39/88 (https://dejure.org/1989,1204)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - I R 39/88 (https://dejure.org/1989,1204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO a.F. § 144 Abs. 1 Satz 1, § 146 Abs. 4, § 392; AO 1977 § 173 Abs. 2 Satz 1, § 235, § 370; StSäumG § 4a; StGB § 25, § 78; KStG 1968 § 5, § 6; EStG 1971 § 10d; ErgAbgG § 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Parteispenden - Mittelbare Täterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 188
  • NJW 1990, 1253
  • BB 1990, 478
  • DB 1990, 1015
  • BStBl II 1990, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 29.08.1935 - 3 D 531/35

    Auch der mittelbare Täter muß eine Vorstellung von den wesentlichen Merkmalen der

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - I R 39/88
    "Auch der mittelbare Täter - mag er durch einen gutgläubigen oder einen bösgläubigen Mittler handeln - muß die einzelne Tat nach allen für den Tatbestand wesentlichen Merkmalen innerlich erfassen; zwar ist nicht möglich, daß er alle Einzelheiten der Ausführung kennt; er muß aber wenigstens eine Vorstellung von den besonderen Umständen haben, die der Tat im gegebenen Falle ihr strafrechtlich bedeutsames Gepräge geben" (so für den inneren Tatbestand des Betruges bei mittelbarer Täterschaft Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 29. August 1935 3 D 531/35, RGSt 69, 285).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 52/69

    Zehnjährige Verjährungsfrist - Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - I R 39/88
    Eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 404 AO) verlängert die Verjährungsfrist nach § 144 Abs. 1 Satz 1 AO nicht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BFHE 108, 286, BStBl II 1973, 273) und kann deshalb hier außer Betracht bleiben.
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - I R 39/88
    Der von dem Bundesgerichtshof entschiedene Fall (Urteil vom 28. Januar 1987 3 StR 373/86, MDR 1987, 419) betraf eine Steuerhinterziehung begangen in Mittäterschaft.
  • BFH, 20.06.1968 - V 134/65

    Berichtigung einer Veranlagung - Vorliegen der Voraussetzungen -

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - I R 39/88
    Dies ist jedoch unabhängig davon noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (BFH-Urteil vom 20. Juni 1968 V 134/65, BFHE 93, 209, BStBl II 1968, 755).
  • BFH, 12.11.1975 - I B 72/75

    Hinterziehungszinsen - Forderung der Zinsen - Steuerverkürzung -

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - I R 39/88
    Nach § 4a des Steuersäumnisgesetzes - StSäumG - (jetzt: § 235 AO 1977) dürfen Hinterziehungszinsen nur bei einer vollendeten Steuerhinterziehung (§ 392 AO) festgesetzt werden, d.h. nur dann, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sind (BFH-Beschluß vom 12. November 1975 I B 72/75, BFHE 117, 340, 342, BStBl II 1976, 260).
  • BFH, 18.12.1986 - I B 1/86

    Steuerhinterziehung - Mittelbare Täterschaft - Vertreter - Spenden - Politische

    Auszug aus BFH, 13.12.1989 - I R 39/88
    Dazu verweist die Klägerin auf das angefochtene Urteil des FG und auf den Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1986 I B 1/86 (BFHE 148, 222, BStBl II 1988, 211) und macht diese Entscheidungen zum Gegenstand ihres Sach- und Rechtsvortrages.
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Mittelbarer Täter sei, wer mit Tatherrschaft einen anderen veranlasse, für ihn die zur Verwirklichung des Straftatbestands notwendigen Handlungen als Teil eines von ihm verfolgten Gesamtplans vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340).

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft setzt nach dem Urteil des BFH in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, auf das der erkennende Senat Bezug nimmt, Tatherrschaft des mittelbaren Täters und dessen Vorsatz in bezug auf die Vornahme der tatbestandsmäßigen Handlungen der Steuerhinterziehung voraus.

    Im Unterschied zu Spendenbelegen, bei denen die Verwendung gegenüber dem FA zweifelhaft sein kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340), werden Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis in der Regel beim FA zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eingereicht.

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Der Bundesfinanzhof hat dort in einem Fall mittelbarer Parteienfinanzierung über eine Organisation zwar ernstliche Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung (Vorsatz und Unrechtsbewußtsein) und/oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung (erhöhter Grad von Fahrlässigkeit und Unrechtsbewußtsein) gegeben sind (1); ob eine Steuerhinterziehung durch die Verantwortlichen der Organisation in mittelbarer Täterschaft begangen werden kann (2 - vgl. jetzt BFH BStBl. II 1990, 340) und ob seit dem Inkrafttreten des Körperschaftsteuergesetzes 1977 Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft stets Betriebsausgaben sind oder auch deren außerbetrieblichen Zwecken dienen und deshalb Nicht-Betriebsausgaben sein können (3).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Hinterziehungszinsen dürfen nur bei einer vollendeten Steuerhinterziehung festgesetzt werden (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, 343).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 82/95

    Gegen den gutgläubigen Tatmittler, der aufgrund fingierter Rechnungen

    Nach dem BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88 (BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340) genüge bereits große Wahrscheinlichkeit.

    In diesem Fall bedient sich der Täter eines anderen als Werkzeug; Durchführung und Ausgang der Tat müssen vom Willen des mittelbaren Täters abhängen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, m. w. N.).

    Im Unterschied zu Spendenbelegen, bei denen die Verwendung gegenüber dem FA zweifelhaft sein mag (dazu BFH-Urteil in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340), werden Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis in der Regel beim FA zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eingereicht, da der Rechnungsempfänger seinerseits verpflichtet ist, seinem Lieferanten die ausgewiesene Umsatzsteuer zu zahlen.

  • BFH, 13.03.1991 - X R 33/89

    Einer nachträglichen Änderung eines Einkommensteuerbescheides entgegenstehende

    Denn sie haben weder den Geschehensablauf in einer den Anforderungen der mittelbaren Täterschaft genügenden Weise beherrscht noch mit Täterwillen gehandelt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340).

    Dabei ist es unerheblich, ob der Außenprüfer die streitigen Vorgänge überhaupt geprüft hat, ob er sie aus rechtlichen Erwägungen von sich aus nicht aufgegriffen hat oder ob er sie in Übereinstimmung mit der damaligen Verwaltungsübung unbeanstandet gelassen hat (BFH in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340).

  • FG Berlin, 25.11.1998 - 6 K 6174/91
    Hinterziehungszinsen dürfen und durften auch nach "altem Recht" nur bei einer vollendeten Steuerhinterziehung festgesetzt werden ( BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88 , BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, 343 [BFH 13.12.1989 - I R 39/88] ).

    Denn Hinterziehungszinsen dürfen - wie oben bereits ausgeführt - nur bei einer vollendeten Steuerhinterziehung festgesetzt werden ( BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88 , BStBl II 1990, 340, 343), insbesondere Versuch reicht nicht aus.

  • FG München, 13.07.2009 - 4 K 235/06

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Geschäftsanteilen aus Verkäufen bei

    Wesentlich für die Tatherrschaft im Sinne der Rechtsprechung und der Rechtslehre ist vielmehr, "wieweit der Beteiligte den Geschehensablauf selbst in der Hand hat, mag er dabei ... sich eines anderen als bloßen Werkzeugs bedienen, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen" (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BStBl II 1990, 340).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 203/87

    Kein Spendenabzug bei teilweise fehlverwendeter Spende

    Das FG wird bei der Feststellung, ob Einkommensteuer leichtfertig verkürzt oder hinterzogen worden ist, das Urteil des BFH vom 13. Dezember 1989 I R 39/88 (BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340) zu beachten haben.
  • BFH, 19.06.2006 - I B 118/05

    Haftungsverfahren; Durchsuchung eines Wohnhauses; Verwertung von Unterlagen

    Der Kläger trägt insbesondere nicht vor, welcher weitere Klärungsbedarf angesichts der bereits vorliegenden Rechtsprechung zu den Begriffen der groben Fahrlässigkeit (vgl. Nachweise in Klein/Rüsken, AO, 8. Aufl., § 69 Rz. 97) und der mittelbaren Täterschaft (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, und vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157) noch besteht.
  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 13 K 59/01

    Beweislast für das Vorliegen einer Arbeitnehmertätigkeit im Ausland trägt der

    Es genügt, wenn der Täter es nur für möglich hält, aber in Kauf nimmt, dass er durch sein Verhalten den Tatbestand verwirklicht (vgl. BFH, Urteile vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BStBl II 1973, 273; vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BStBl II 1990, 340; vom 19. März 1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466).
  • FG Saarland, 04.06.2009 - 2 K 2119/05

    Nacherhebung von Eingangsabgaben in Höhe der Differenz zwischen dem Präferenzzoll

  • FG Saarland, 27.09.1995 - 1 K 60/94

    Umsatzsteuer; Mehrfacheinschaltung eines Unternehmers bei Reihengeschäft

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2002 - 3 K 2419/99

    Nichterfassung von Betriebseinnahmen einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 92/99

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

  • FG München, 27.01.1997 - 5 K 2568/93
  • FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97

    Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997

  • FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 293/96

    Abgabenordnung; Korrektur eines nach einer Außenprüfung ergangenen

  • FG Bremen, 03.11.1998 - 298215K 2

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund vorsätzlicher Steuerhinterziehung;

  • BFH, 28.07.1992 - VII R 97/91

    Anforderungen an die Begründung der Revision

  • FG Nürnberg, 27.03.2000 - II 363/99

    Abgabe einer unvollständigen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Geschäftsführer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht