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   BFH, 13.03.1991 - I R 39/90   

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https://dejure.org/1991,3644
BFH, 13.03.1991 - I R 39/90 (https://dejure.org/1991,3644)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1991 - I R 39/90 (https://dejure.org/1991,3644)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1991 - I R 39/90 (https://dejure.org/1991,3644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Körperschaftssteuerbescheides - Zurechnung des Verschuldens eines Vertreters bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Einspruchsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Deshalb dürfen in solchen Fällen - ebenso wie in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht - bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften keine überhöhten Anforderungen an den Betroffenen gestellt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, z. B. Beschluß vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 334 f.).

    Für die Fristversäumnis infolge Urlaubs hat das BVerfG für den Bereich des Bußgeld- und Strafbefehlverfahrens wiederholt ausgesprochen, daß derjenige, der eine ständige Wohnung innehat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner urlaubsbedingten Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellung zu treffen hat (BVerfG in BVerfGE 41, 332, 335, 336).

    Der damit verbundene Aufwand erscheint im Streitfall ohne weiteres zumutbar (vgl. BVerfG in BVerfGE 41, 332, 336), da dafür Personal bei der Klägerin zur Verfügung stand.

    Das BVerfG erkennt ebenfalls an, daß von solchen Bekanntgabeempfängern, die aus anderen Gründen (z. B. wegen häufiger Abwesenheit) sowieso Dritte einschalten müssen, besondere Vorkehrungen dafür verlangt werden können, daß sie "normalerweise rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen erlangen" (BVerfG in BVerfGE 41, 332, 336 f.).

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Die von der Klägerin angegriffene Entscheidung des FA über die Wiedereinsetzung ist Bestandteil der mit der Klage angefochtenen Einspruchsentscheidung und vom FG zu Recht uneingeschränkt überprüft worden (z. B. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BFHE 159, 103, BStBl II 1990, 277).
  • BFH, 04.08.1970 - II R 48/70

    Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Verlängerung - Fristablauf

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Davon ausgehend verletzte der Geschäftsführer der Klägerin im Streitfall schuldhaft seine ihm obliegenden Pflichten, weil er nicht für eine sachgerechte Wahrung eiliger Terminsachen während seiner Urlaubsabwesenheit Sorge getragen hatte (vgl. BFH-Beschluß vom 4. August 1970 II R 48/70, BFHE 99, 355, BStBl II 1970, 666).
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch in der Regel nicht, wenn weder eine schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Steuerbescheiden vorlag noch der Steuerpflichtige auf andere Weise zu erkennen gab, daß er eine Bekanntgabe an den Berater wünscht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Mit dieser Weisung hätte sich auch die Vertraulichkeit der steuerlichen Verhältnisse der Klägerin gegenüber den Angestellten (vgl. BVerfG-Beschluß vom 2. April 1974 2 BvR 784/73, BVerfGE 37, 100, 102) [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73] vereinbaren lassen.
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 11/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Dies wertet das FG zu Recht als der Klägerin zuzurechnendes Organisationsverschulden des Geschäftsführers (vgl. BGH-Beschluß vom 20. November 1986 VII ZB 11/86, VersR 1987; 561).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZB 7/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
    Dessen Verschulden ist der GmbH - im Streitfall der Klägerin - gleich dem Verschulden eines rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters (insbesondere eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters) selbst dann zuzurechnen, wenn der Geschäftsführer schuldhaft seine ihm gegenüber dem Vertretenen obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 1. Oktober 1986 IV a ZB 7/86, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 1214).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Das BSG folgt damit der früheren Rechtsprechung des BFH, nach der es für die Anwendung der Dreitagesfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Bedeutung war, ob der dritte Tag ein normaler Wochentag oder ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag war (vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1986, II R 5/84, vom 13.03.1991, I R 39/90, vom 26.06.1996, X R 97/95, vom 17.06.1997, IX R 79/95, und vom 09.12.1999, III R 37/97, Beschlüsse vom 22.04.1996, XI B 2/96, vom 12.08.1998, IV B 145/97, vom 18.12.1998, X B 147/98, und vom 30.06.1999, IX B 53/99; so auch die ständige verwaltungsgerichtliche Rspr, vgl. z.B. Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 07.12.2021, M 10 S 21.4517 - m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Dazu gehört u.a., dass die eingesetzten Hilfspersonen hinreichend darüber belehrt werden, wie mit eingehenden behördlichen oder gerichtlichen Postsendungen zu verfahren ist (Senatsurteil vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 123/00

    Sorgfaltspflicht des GmbH-Geschäftsführers; grundsätzliche Bedeutung der

    Die Klägerin hat zwar zwei Entscheidungen des BFH (Urteile in BFHE 134, 388, BStBl II 1982, 165; vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146) als (angebliche) Divergenzentscheidungen benannt.
  • BFH, 11.08.1993 - II R 6/91

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber

    Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch in der Regel nicht, wenn weder eine schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Steuerbesheiden vorgelegen noch der Steuerpflichtige auf andere Weise zu erkennen gegeben hat, daß er eine Bekanntgabe an den Berater wünscht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146).
  • BFH, 08.04.2004 - VII B 283/03

    Wiedereinsetzung bei reisebedingter Abwesenheit des GmbH-Geschäftsführers

    Jedenfalls bei einer längeren Abwesenheit entspricht es dem Gebot prozessualer Sorgfalt --insbesondere derjenigen eines GmbH-Geschäftsführers--, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass man von Zustellungen Kenntnis erhält und Fristen gewahrt werden, was umso mehr dann zu gelten hat, wenn mit fristauslösenden Zustellungen konkret zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146; Beschluss vom 27. August 1997 XI B 118, 119, 149/96; XI S 43, 44, 50/96, BFH/NV 1998, 617, m.w.N.).
  • FG München, 04.12.2003 - 13 S 4635/03

    Rechtsbehelf gegen Prozesskostenhilfe-Beschluss; Bewilligung von

    Die Entscheidung beruht nämlich auf der jahrzehntelang allgemein vertretenen und auch für verfassungsmäßig gehaltenen Auslegung des § 122 Abs. 2 AO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8.12.1976 I R 240/74, BStBl II 1977, 321 zu § 17 VwZG a.F.; 13.3.1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146; BVerfG-Beschluss vom 17.12.2002 1 BvR 2211/02, DStZ 2003, 273).
  • FG Köln, 23.08.2000 - 5 K 4463/98

    Erschütterung der Zugangsvermutung bei Bekanntgabe durch die Post

    Der Drei-Tages-Zeitraum gilt auch, wenn der dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90 und vom 13.03.1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146).
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 2 K 185/99

    Drei-Tages-Zugangsvermutung bei Einsortierung einer Einspruchsentscheidung in das

  • BFH, 13.03.1991 - I R 38/90
  • FG München, 08.09.2003 - 13 S 3041/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei unzulässiger Klage; Bewilligung von

  • FG Hamburg, 29.06.2001 - VI 95/00

    Verspäteter Einspruch

  • FG Hessen, 26.09.2000 - 8 K 5486/97
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