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   BFH, 29.01.2020 - I R 4/20 (I R 18/19)   

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https://dejure.org/2020,1287
BFH, 29.01.2020 - I R 4/20 (I R 18/19) (https://dejure.org/2020,1287)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2020 - I R 4/20 (I R 18/19) (https://dejure.org/2020,1287)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - I R 4/20 (I R 18/19) (https://dejure.org/2020,1287)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand - und ihr Beihilfecharakter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Revisionsverfahren eingestellt: Öffentliche Schwimmbäder gehen vorerst nicht baden

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH stellt Revisionsverfahren ein: Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

  • datev.de (Kurzinformation)

    BFH stellt Revisionsverfahren ein: Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Körperschaften des öffentlichen Rechts
    Eigengesellschaften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.03.2019 - I R 18/19

    EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre

    Auszug aus BFH, 29.01.2020 - I R 4/20
    Der BFH hat den EuGH mit Beschluss vom 13.03.2019 (I R 18/19) um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.
  • BFH, 16.12.2020 - I R 50/17

    Zum Schulschwimmen im Rahmen der Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften

    bb) Auf Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 22.08.2007 - I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961, und vom 09.11.2016 - I R 56/15, BFHE 256, 75, BStBl II 2017, 498; vgl. auch Vorlagebeschluss des Senats vom 13.03.2019 - I R 18/19, BFHE 265, 23; Revisionsverfahren nach Rücknahme durch Beschluss vom 29.01.2020 - I R 4/20, nicht veröffentlicht, eingestellt; BFH-Urteil in BFHE 263, 407) ist das FG rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass das Dauerverlustgeschäft der Klägerin aus dem Betrieb der Bäder die tatbestandlichen Voraussetzungen einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erfüllt.
  • BFH, 16.12.2020 - I R 41/17

    Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wäre nicht bereit gewesen, Leistungen zu erbringen, die an sich dem Alleingesellschafter obliegen (hier: Unterhaltung eines Bäderbetriebs im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge), und dafür auf Dauer Verluste hinzunehmen, die bei dem Gesellschafter zu einem Vorteil in Gestalt der Ersparnis von Aufwendungen führen (Senatsurteile vom 22.08.2007 - I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961, und vom 09.11.2016 - I R 56/15, BFHE 256, 75, BStBl II 2017, 498; vgl. auch Vorlagebeschluss des Senats vom 13.03.2019 - I R 18/19, BFHE 265, 23; Revisionsverfahren nach Rücknahme durch Beschluss vom 29.01.2020 - I R 4/20, nicht veröffentlicht, eingestellt; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.12.2018 - VIII R 44/15, BFHE 263, 407).
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