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   BFH, 13.10.1983 - I R 4/81   

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https://dejure.org/1983,1057
BFH, 13.10.1983 - I R 4/81 (https://dejure.org/1983,1057)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1983 - I R 4/81 (https://dejure.org/1983,1057)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - I R 4/81 (https://dejure.org/1983,1057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG a.F. § 6 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionszahlung - Spannungsklausel - Herabsetzung der Pensionsbezüge - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sich Pensionszahlungen an GmbH-Gesellschafter aufgrund einer Spannungsklausel unverhältnismäßig erhöhen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KStG (a.F.) § 6 Abs. 1 Satz 2

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 393
  • BB 1984, 193
  • BStBl II 1984, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.1978 - II ZR 42/77

    Anspruch auf nach dem Beamtengehalt bemessene Rente - Rechtliches Interesse an

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - I R 4/81
    a) Übersteigt die Aufwärtsbewegung der in einer Spannungsklausel zum Vergleichsmaßstab genommenen Bezüge die Vorstellungen der Parteien so sehr, daß eine Pensionsberechnung nach diesem Maßstab zu einem mit dem Vertragszweck nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde, kann eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, die eine Vertragsanpassung erforderlich machen (vgl. BGH-Urteile in NJW 1974, 273, und vom 19. Oktober 1978 II ZR 42/77, Wertpapier- Mitteilungen -WM- 1979, 250).

    Derartige Klauseln haben vielfach auch den Zweck, den Berechtigten an einer allgemein -oder jedenfalls innerhalb der eigenen Berufsgruppe- zu verzeichnenden Einkommensverbesserung verhältnismäßig zu beteiligen, um ihm so die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen (vgl. BGH-Urteil in WM 1979, 250).

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - I R 4/81
    Es wurde also ein sog. Spannungsverhältnis (Spannungsklausel) zwischen der versprochenen Pension und den zum Maßstab genommenen Gehaltsbezügen hergestellt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 17. Dezember 1973 II ZR 48/71, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1974, 273; Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 9. Aufl., Tz. D 31 und D 32).

    a) Übersteigt die Aufwärtsbewegung der in einer Spannungsklausel zum Vergleichsmaßstab genommenen Bezüge die Vorstellungen der Parteien so sehr, daß eine Pensionsberechnung nach diesem Maßstab zu einem mit dem Vertragszweck nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde, kann eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, die eine Vertragsanpassung erforderlich machen (vgl. BGH-Urteile in NJW 1974, 273, und vom 19. Oktober 1978 II ZR 42/77, Wertpapier- Mitteilungen -WM- 1979, 250).

  • BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68

    Anforderungen an die Auslegung einer Rentenvereinbarung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - I R 4/81
    Es ist davon auszugehen, daß die Pensionszusage vom 27. Februar 1954 mit der Formulierung "Gehalt des höchstbezahlten Angestellten" die gesamten Barbezüge erfassen wollte, da gewährte Sondervergütungen in der Regel nicht ohne Einfluß auf die Bemessung der Festbezüge sind (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches; vgl. zur Weihnachtsgratifikation BGH-Urteil vom 21. Januar 1971 II ZR 153/68, NJW 1971, 835).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - I R 4/81
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).
  • BFH, 29.10.1974 - I R 83/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Umsatzpachtverhältnis

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - I R 4/81
    Gleichwohl könnte eine verdeckte Gewinnausschüttung dann in Betracht kommen, wenn es die Klägerin unterlassen hätte, von ihrer beherrschenden Gesellschafterin MB eine Anpassung der Witwenpension nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu verlangen, obwohl die Voraussetzungen hierfür gegeben gewesen wären (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29. Oktober 1974 I R 83/73, BFHE 114, 471, BStBl II 1975, 366).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

    dd) Auf das BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 4/81 (BFHE 139, 393, BStBl II 1984, 65) kann sich die Klägerin ebenfalls nicht mit Erfolg berufen.
  • BFH, 29.03.2000 - I R 85/98

    VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des

    Ebenso ist die Änderung eines Vertrags zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern mit Wirkung vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Vertragsdauer steuerlich unschädlich, sofern dies als Reaktion auf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbare gewichtige neue Umstände (vgl. z.B. zu Rechtsprechungsänderungen BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689) erfolgt und entweder ein zivilrechtlicher Rechtsanspruch auf eine Vertragsanpassung besteht (etwa nach den Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Oktober 1983 I R 4/81, BFHE 139, 393, BStBl II 1984, 65) oder auch fremde Dritte sich zu einer Neuregelung bereit gefunden hätten.
  • BFH, 07.12.1988 - I R 25/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Anpassung des Mietzinses gegenüber

    In diesen Fällen dient der hypothetische Vergleich mit dem Nichtgesellschafter der Beurteilung der betrieblichen oder gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Leistung der Gesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1982 I R 101/79, BFHE 137, 171, BStBl II 1983, 150; vom 1. Dezember 1982 I R 69-70/80, BFHE 137, 62, BStBl II 1983, 152; vom 13. Oktober 1983 I R 4/81, BFHE 139, 393, BStBl II 1984, 65).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 632/99

    Angemessenheit einer Pensionszusage

    Ohne auf diese Relation näher einzugehen, hat der BFH in seinem Urteil vom 13.10.1983 (I R 4/81, BStBl II 1984, 65) eine Witwenrente in Höhe von 75 % der Altersrente des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht als unangemessen erachtet.
  • FG Saarland, 05.04.1994 - 1 K 102/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Gegen die "Klarheit" einer Vereinbarung spricht es auch nicht ohne weiteres, wenn diese vom Wortlaut her gesehen auslegungsbedürftig ist (BFH, Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90; vom 13. Oktober 1983 I R 4/81, BFHE 139, 393 , BStBl. II 1984, 65; vom 22. April 1971 I R 114/70, BFHE 103, 268, BStBl. II 1971, 600).
  • BFH, 05.02.1986 - I S 15/85

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung - Regeln über den beherrschenden

    Hier kann eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, wenn sich die Kapitalgesellschaft trotz rechtlich bestehender Möglichkeit nicht von dem Vertragsverhältnis löst (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1975 I R 166/73, BFHE 115, 381, BStBl II 1975, 617), sei es durch Kündigung (vgl. Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, 1975, 44) oder durch den Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 4/81, BFHE 139, 393, BStBl II 1984, 65).
  • FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Ähnliches ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 13.Oktober 1983 I R 4/81 (BStBl II 1984, 65).
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