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   BFH - I R 40/11   

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BFH - I R 40/11 (https://dejure.org/9999,134626)
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Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8b Abs 3 ; KStG § 8b Abs 5 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 63

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Das diese Auffassung ablehnende Urteil des BFH vom 26. November 2008 I R 7/08, BFHE 224, 50, BFH/NV 2009, 849 ist von der Verwaltung mit der Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG 2 BvR 862/09), das Urteil des beschließenden Senats in EFG 2011, 1651 mit der Revision (Az. des BFH I R 40/11) angefochten.
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2012 - 6 K 2522/09

    Verstoß des § 8b Abs. 5 KStG 2002 a.F. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch bei

    Die Revision wird im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren I R 40/11 und I R 7/12 zugelassen (§ 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FGO).
  • FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07

    Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer

    D.h. das Konkurrenzverhältnis zwischen der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit ist ausgehend von der konkreten nationalen Norm und nicht nach den konkreten Beteiligungsverhältnissen zu entscheiden (BFH-Urteil vom. 26.11.2008 I R 7/08, BFH/NV 2009, 849, dagegen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 862/09; FG Köln, Urteil vom 24.02.11, EFG 2011, 1651 m.w.N., Rev. I R 40/11; FG Köln, Urteil vom 22.11.11, IStR 12, 116 m.w.N.; a.A. BMF-Schreiben vom 11.11.2010, BStBl I 2011, 40; Zorn, IStR 2010, 190).
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