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   BFH, 05.03.2008 - I R 45/07   

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https://dejure.org/2008,7630
BFH, 05.03.2008 - I R 45/07 (https://dejure.org/2008,7630)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2008 - I R 45/07 (https://dejure.org/2008,7630)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2008 - I R 45/07 (https://dejure.org/2008,7630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ankauf, Unterhalten und Finanzieren eines Wirtschaftsguts als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; GewStG § 7; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; AO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankauf eines Wirtschaftsguts vom Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Kosten der Finanzierung eines überhöhten Kaufpreises bezogen auf den Überpreis keine verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Laufende Aufwendungen für ein Grundstück als verdeckte Gewinnausschüttung; Rechtliche Ausgestaltung einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Finanzierungskosten; Grundstück; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1490
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.04.2005 - I R 15/04

    Konzessionsabgabe einer Versorgungs-GmbH

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 des Gewerbesteuergesetzes, setzt bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) voraus, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht und sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z.B. Senatsurteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 6. April 2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • FG Köln, 18.04.2007 - 13 K 1441/06

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Tätigung eines im

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Die Klage gegen die hiernach ergangenen Steuerbescheide war teilweise erfolgreich (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Köln vom 18. April 2007 13 K 1441/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1467): Im Umfang von 3 144, 70 DM lägen abzugsfähige Betriebsausgaben vor, die nicht außerbilanziell als vGA hinzuzurechnen seien.
  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Wie der Senat entschieden hat, ist zwar eine vGA anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut unterhält und ihr nur aus diesem Anlass Verluste entstehen, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zuzüglich der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet haben; die vGA in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung liegt dann in dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs in Höhe des in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum angefallenen (Teil-)Verlustes zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags (vgl. Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (Senatsurteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Wie der Senat entschieden hat, ist zwar eine vGA anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut unterhält und ihr nur aus diesem Anlass Verluste entstehen, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zuzüglich der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet haben; die vGA in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung liegt dann in dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs in Höhe des in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum angefallenen (Teil-)Verlustes zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags (vgl. Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 des Gewerbesteuergesetzes, setzt bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) voraus, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht und sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z.B. Senatsurteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 6. April 2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 83/03

    Wertpapier-Risikogeschäfte einer GmbH grundsätzlich keine vGA

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Das FG hat es zu Recht abgelehnt, den Finanzierungsaufwand der Klägerin für diesen Teil des Kaufpreises gleichermaßen als vGA anzusehen, weil die Finanzierung einer vGA (ebenso wie diejenige einer offenen Gewinnausschüttung) beim Gesellschafter keinen entsprechenden Vorteil i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen vermag und infolgedessen nicht ihrerseits eine verdeckte (oder auch offene) Ausschüttung herbeiführt (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2004 I R 83/03, BFHE 206, 58).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Allerdings hätte sich fragen lassen und hätte es wohl auch nahegelegen, ob nicht der Ankauf des Grundstücks als solcher infolge des festgestellten gesellschaftlichen Kaufmotivs eine vGA in Höhe des gesamten --und nicht nur des überhöhten-- Kaufpreises nach sich gezogen hat (vgl. auch Senatsurteil vom 17. November 2004 I R 56/03, BFHE 208, 519), oder auch, ob dieser Geschäftsvorfall i.S. von § 42 der Abgabenordnung missbräuchlich war.
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 45/07
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 des Gewerbesteuergesetzes, setzt bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) voraus, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht und sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z.B. Senatsurteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 6. April 2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 12.06.2013 - I R 109/10

    Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen

    Der Gewinnverzicht beruht so gesehen --aus Sicht der C-S.L.-- auf einer verhinderten Vermögensmehrung in Gestalt der marktüblichen Entgelte, die nach der insoweit maßgebenden deutschen Regelungslage geeignet ist, bei der ausländischen Kapitalgesellschaft nach den auch insoweit einschlägigen Maßstäben des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1999/2002 eine vGA auszulösen (ständige Spruchpraxis des Senats, z.B. Urteile vom 5. März 2008 I R 45/07, BFH/NV 2008, 1534; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 253, m.w.N.; s. auch Senatsurteile vom 16. Dezember 1992 I R 32/92, BFHE 170, 354, BStBl II 1993, 399, und vom 26. August 1993 I R 44/92, BFH/NV 1994, 318), und die bei den Klägern als Anteilseignern zu entsprechenden Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 (i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5) EStG 1997/2002 führt (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. August 2003  11 K 499/98, EFG 2004, 124).
  • BFH, 27.07.2016 - I R 8/15

    VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes

    d) Nichts anderes folgt aus dem Senatsurteil vom 5. März 2008 I R 45/07 (BFH/NV 2008, 1534).
  • BFH, 27.07.2016 - I R 12/15

    VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Nichts anderes folgt aus dem von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Senatsurteil vom 5. März 2008 I R 45/07 (BFH/NV 2008, 1534).
  • BFH, 27.07.2016 - I R 71/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 7. 2016 I R 12/15 - vGA bei

    Nichts anderes folgt aus dem Senatsurteil vom 5. März 2008 I R 45/07 (BFH/NV 2008, 1534).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    ist ersichtlich durch die Rechtsprechung in dem Sinne geklärt, dass der Betriebsausgabencharakter von Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft deren Erfassung als verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten ihrer Gesellschafter oder ihnen nahestehender Personen nicht ausschließt (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 83/03, BFHE 206, 58; vom 5. März 2008 I R 45/07, BFH/NV 2008, 1534).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 178/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb eines Grundstücks durch ausscheidenden

    Eine vGA liegt z.B. vor, wenn ein Gesellschafter von der Gesellschaft Wirtschaftsgüter zu ungewöhnlichen Preisen erwirbt oder besondere Preisnachlässe erhält (vgl. schon Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 15. Januar 1930 I A a 621/29, RStBl 1930, 548; statt aller siehe BFH-Beschlüsse vom 23. März 1994 VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786; vom 15. April 2003 I B 81/02, BFH/NV 2003, 1612; vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 I R 195/81, BFHE 142, 38, BStBl II 1984, 842; ergänzend dazu vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1991 VIII R 2/85, BFH/NV 1992, 19, dort auch zum Zeitpunkt des Zuflusses beim Gesellschafter; vom 29. November 2006 I R 80/05, BFH/NV 2007, 1091, unter IV.1., und vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386, BStBl II 1986, 17, zur Situation bei der GmbH & Co. KG; BFH-Urteil vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69, unter 2.a; vom 6. Dezember 1967 I 98/65, BFHE 91, 239, BStBl II 1968, 322; zu Fällen des Ankaufs zu einem überhöhten Kaufpreis vgl. BFH-Urteil vom 5. März 2008 I R 45/07, BFH/NV 2008, 1534), also z.B. eine Kapitalgesellschaft Wirtschaftsgüter, die ihr als Alleineigentümerin gehören oder an denen sie zu Bruchteilen oder gesamthänderisch beteiligt ist, auf Gesellschafter oder einer diesen nahe stehenden Person überträgt, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten (BFH-Urteil vom 9. Mai 1985 IV R 76/83, BFHE 144, 158, BStBl II 1985, 683, unter 2.a).
  • FG München, 07.01.2010 - 7 V 3332/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung an beherrschenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung besteht im Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzes in Höhe des in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum angefallenen Verlustes zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags (BFH-Urteile vom 5. März 2008 I R 45/07, BFH/NV 2008, 1534; vom 17. November 2004 I R 56/03, BFH/NV 2005, 793).
  • FG Sachsen, 16.11.2010 - 8 K 943/07

    VGA bei Veräußerung von Aktien an den Gesellschafter-Geschäftsführer und späterem

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; Urteil vom 05. März 2008, Az. I R 45/07, zitiert nach juris).
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