Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2008 - I R 47/07   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG 1990/1997 i. d. F. vor dem StSenkG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2

  • Betriebs-Berater

    Abschreibungsdauer von betrieblichen Immobilien

  • openjur.de

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers; Abgrenzung von Gebäuden zu Betriebsvorrichtungen; Ortsfeste Bauwerke; Kürzere Nutzungsdauer wegen wirtschaftlicher Abnutzung

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  • Bundesfinanzhof

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers - Abgrenzung von Gebäuden zu Betriebsvorrichtungen - Ortsfeste Bauwerke - Kürzere Nutzungsdauer wegen wirtschaftlicher Abnutzung

  • Simons & Moll-Simons
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abschreibungsdauer für Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens - Musterhäuser sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Gebäude i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/1997 - Zweckbestimmung eines Musterhauses - Technische Nutzungsdauer der Musterhäuser einschließlich des Zeitraums der regelmäßig nachfolgenden Anschlussnutzung als Wohnhäuser von 25 Jahren

  • NWB SteuerXpert START

    EStG 1990/1997 i.d.F. vor dem StSenkG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2
    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1990/1997 i.d.F. vor dem StSenkG ) § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2
    Abschreibung von Musterhäusern nach den für Gebäude geltenden Regeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers - Abgrenzung von Gebäuden zu Betriebsvorrichtungen - Ortsfeste Bauwerke - Kürzere Nutzungsdauer wegen wirtschaftlicher Abnutzung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung bei Musterhäusern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Musterhäuser im Betriebsvermögen sind seit 2001 mit jährlich 3% abzuschreiben! (IBR 2009, 241)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 1, EStG § 7 Abs 4 S 1, EStG § 7 Abs 4 S 2
    Abschreibungszeitraum; Absetzung für Abnutzung; Musterhaus

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 223, 56
  • BB 2009, 492
  • DB 2009, 259
  • BStBl II 2009, 986
  • IBR 2009, 241



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Wird zitiert von ... (6)  

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  • FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - 11 K 636/05  

    Steuerrecht - Bildung einer Sonderabschreibung für Umbau eines Ladengeschäfts

    Bei der Abgrenzung des Gebäudes von den Betriebsvorrichtungen kommt es darauf an, ob das Bauwerk ein Gebäude ist; liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffs vor, kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFHE] 223, 56, m.w.N.; BFH, Urteil vom 22.04.1988 - III R 34/83 -, BFH/NV 1989, 127, m.w.N.).

    Alle Bauwerke, die sämtliche dieser Begriffsmerkmale aufweisen, sind ausnahmslos als Gebäude zu behandeln (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07 -, a.a.O.).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 13/08  

    Neuheit eines Wirtschaftsguts - Investitionszulagenanspruch - Ingebrauchnahme

    Vorführwagen; vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986, betr.
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 3 K 173/07  

    Qualitativer Umschlag eines Finanzierungstypus zur Dauerschuld aufgrund langer

    Im Gegenschluss zählen zum Umlaufvermögen diejenigen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die entweder zum Verbrauch oder zur sofortigen Veräußerung bereitgehalten werden (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile in BFH/NV 2010, 518, vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, vom 9. Februar 2006 IV R 15/04, BFH/NV 2006, 1267, in BFHE 211, 137, BStBl II 2006, 58 und vom 28. Mai 1998 X R 80/94, BFH/NV 1999, 359).
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