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   BFH, 09.02.2011 - I R 47/09   

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https://dejure.org/2011,3094
BFH, 09.02.2011 - I R 47/09 (https://dejure.org/2011,3094)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2011 - I R 47/09 (https://dejure.org/2011,3094)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - I R 47/09 (https://dejure.org/2011,3094)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • openjur.de

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte; Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 3 Nr 11, KStG § ... 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 4, KStG § 5 Abs 1 Nr 8, GG Art 3 Abs 1, EG Art 87, GewStG § 3 Nr 11, GewStG § 3 Nr 11, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 4, KStG § 4, KStG § 5 Abs 1 Nr 8, KStG § 5 Abs 1 Nr 8, AEUV Art 107 Abs 1
    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 11 GewStG 1991, § 1 Abs 1 Nr 6 KStG 1996, § 4 KStG 1996, § 5 Abs 1 Nr 8 KStG 1996, Art 3 Abs 1 GG
    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • Betriebs-Berater

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • rewis.io

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 3 Nr. 11; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 8
    Steuerbefreiung von Einkünften eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Die Einkünfte eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerbefreit; Steuerbefreiung von Einkünften eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen gilt auch für gewerbliche Einkünfte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 109
  • NVwZ-RR 2011, 621
  • BB 2011, 1494
  • BB 2011, 1958
  • DB 2011, 1422
  • BStBl II 2012, 601
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Soweit einem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde liegt, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).

    Sie bilden unverändert die Grundlage für die Entscheidung des erkennenden Senats (dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).

  • FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06

    Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1593 veröffentlichtem Urteil vom 12. Mai 2009  6 K 3127/06 K,G,F statt.
  • BFH, 04.02.1976 - I R 200/73

    Versorgungseinrichtung des öffentlichen Rechts für eine bestimmte Gruppe freier

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Zwischen den Beteiligten besteht zu Recht Einvernehmen darüber, dass die Klägerin mit der berufsständischen Versorgungseinrichtung in den Streitjahren einen BgA betrieben hat (Senatsurteil vom 4. Februar 1976 I R 200/73, BFHE 118, 31, BStBl II 1976, 355).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 33/97

    Kirchensteuer bei Kirchenaustritt

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Nach den Feststellungen des FG, die vom FA nicht in Zweifel gezogen werden und an die der Senat --weil gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht revisibel-- gebunden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 33/97, BFHE 184, 167, BStBl II 1998, 126, m.w.N.), dürfen berufsständische Versorgungseinrichtungen nach den einschlägigen Landesgesetzen auch in bestimmte gewerbliche Anlagen investieren.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist darin zu sehen, dass der wirtschaftliche Gehalt der berufsständischen Versorgung trotz der notwendig gewordenen Satzungsanpassungen im Wesentlichen gleich geblieben ist, da es die vorrangige Aufgabe eines Versorgungswerks ist, den Kammerangehörigen und deren Familienangehörigen eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2011 I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, unter III.2.b bb).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 34/11

    Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung

    Dazu hat der BFH mit Urteil vom 9. Februar 2011 I R 47/09 (BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601) für das berufsständische Versorgungswerk einer Körperschaft öffentlichen Rechts eine Körperschaftsteuerfreiheit (nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG) nur als ausgeschlossen angesehen, soweit die Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen Erträge aus Tätigkeiten außerhalb ihrer öffentlichen Aufgaben erzielen.

    Danach bezieht sich die Tätigkeit der juristischen Person öffentlichen Rechts nicht auf eine ggf. gesondert zu erfassende wirtschaftliche, sondern auf ihre steuerbefreite Tätigkeit im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn sie die für sie bestehenden gesetzlichen Anlagegrundsätze zur Gewährleistung eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für die Kammerangehörigen und deren Familienangehörige wahrt (BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601).

    Auf dieser Grundlage kann die durch gesetzliche Zwangsmitgliedschaft der Kammerangehörigen allgemein angeordnete und zugleich auf diesen Personenkreis beschränkte Tätigkeit des Versorgungswerks zur sozialen Absicherung der Mitglieder in der für die gesetzliche Rentenversicherung typischen Weise (Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen als öffentliche Aufgabe; vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, unter Bezugnahme auf BTDrucks IV/3189, S. 10; Boetius, Der Betrieb 1996, Beilage 17; Hüttemann, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, S. 100) entgegen der Ansicht des FG ebenso wenig wie die Tätigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung allein unter Hinweis auf die Möglichkeit entsprechender Absicherungen über private Lebensversicherungen als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen werden.

    Insbesondere kann eine privaten Unternehmen entsprechende Tätigkeit schon deshalb nicht angenommen werden, weil die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gesetzlich angeordnete --öffentlich-rechtliche-- Zwangsmitgliedschaft die Annahme eines Wettbewerbs zwischen der juristischen Person öffentlichen Rechts und privaten Unternehmen ausschließt (Mai in Frotscher/ Maas, KStG/GewStG/UmwStG, Freiburg 2011, § 4 KStG Rz 20) und die juristische Person deshalb nicht der Steuerpflicht unterworfen wird (BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601; Mai in Frotscher/Maas, a.a.O., § 4 KStG Rz 20).

    Ausdrücklich hat der BFH die Annahme eines potenziellen Wettbewerbs zwischen privaten Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungseinrichtungen verneint, die nur gegenüber den bei ihr Pflichtversicherten Leistungen erbringen dürfen und sich auf die Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben beschränken (BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601; im Ergebnis zustimmend Fischer, jurisPR-SteuerR 28/2011, Anm. 5).

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18

    Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei

    Die Leistungen der Klägerin an die Versorgungsberechtigten werden vornehmlich im Kapitaldeckungsverfahren erbracht, weshalb sie zur Verwirklichung ihrer Aufgabe die Mitgliederbeiträge unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Mittelverwendung und zu den ihr erlaubten Anlagen rentierlich am Markt anzulegen hat (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011 - I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, Rz 15).

    Die so geprägte Tätigkeit der Klägerin ist nicht uneingeschränkt mit derjenigen eines öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträgers vergleichbar, der als Versorgungseinrichtung im Rahmen des Umlageverfahrens tätig ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601).

  • BFH, 21.04.2022 - V R 26/20

    Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

    Die Steuerbefreiung ist weder geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen noch den Wettbewerb zu verfälschen (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011 - I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, Rz 20 zu einer öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungseinrichtung; Mrosek, Umsatzsteuer-Rundschau 2018, 469, 470, unter Hinweis auf den der Wahrung des Wettbewerbsinteresses Dritter Rechnung tragenden § 65 Nr. 3 AO).
  • BFH, 24.10.2012 - I R 13/12

    Finanzierungszusammenhang bei der Ansparabschreibung

    Soweit einem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde liegt, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 2011 I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, m.w.N.).
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