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   BFH, 10.01.1968 - I R 47/66   

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https://dejure.org/1968,458
BFH, 10.01.1968 - I R 47/66 (https://dejure.org/1968,458)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1968 - I R 47/66 (https://dejure.org/1968,458)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1968 - I R 47/66 (https://dejure.org/1968,458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Vorliegen von Steuerakten - Verwertung von Aktenteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 338
  • NJW 1968, 1848
  • DB 1968, 922
  • BStBl II 1968, 349
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 10.01.1968 - I R 47/66
    Dieses Gebot bedeutet, wie nunmehr § 96 Abs. 2 FGO ausdrücklich bestimmt, daß das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (Entscheidung des BVerfG 2 BvR 217/66 vom 25. Oktober 1966, BVerfGE 20, 347).

    Die Entscheidung 2 BvR 217/66, a. a. O., hat es beanstandet, daß das Landgericht bei seiner Entscheidung im Armenrechtsverfahren Akten eines anderen Prozesses verwertet habe, die es beigezogen, deren Beiziehung es aber dem Bescherdeführer nicht mitgeteilt habe.

  • BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57

    Anspruch auf Kurzarbeiterunterstützung - Zulässigkeit einer Sprungrevision -

    Auszug aus BFH, 10.01.1968 - I R 47/66
    Wenn er dies unterließ, beruht seine Unkenntnis von den Tatsachen, die das FG aus den vorgelegten Steuerakten verwertet hat, nicht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs, sondern darauf, daß er von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (Entscheidung des BVerfG 1 BvR 53/54 vom 25. Mai 1956, BverfGE 5, 9; Entscheidung des Bundessozialgerichts 7 RAr 46/57 vom 23. Mai 1958, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 7 S. 209; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VIII C 350/63 vom 31. August 1964, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 229).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BFH, 10.01.1968 - I R 47/66
    Wenn er dies unterließ, beruht seine Unkenntnis von den Tatsachen, die das FG aus den vorgelegten Steuerakten verwertet hat, nicht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs, sondern darauf, daß er von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (Entscheidung des BVerfG 1 BvR 53/54 vom 25. Mai 1956, BverfGE 5, 9; Entscheidung des Bundessozialgerichts 7 RAr 46/57 vom 23. Mai 1958, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 7 S. 209; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VIII C 350/63 vom 31. August 1964, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 229).
  • BFH, 03.07.1964 - III 26/61
    Auszug aus BFH, 10.01.1968 - I R 47/66
    Dazu ist e s aber auch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet (Urteil des BFH III 26/61 vom 3. Juli 1964, HFR 1965 S. 489).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BFH, 10.01.1968 - I R 47/66
    Wenn er dies unterließ, beruht seine Unkenntnis von den Tatsachen, die das FG aus den vorgelegten Steuerakten verwertet hat, nicht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs, sondern darauf, daß er von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (Entscheidung des BVerfG 1 BvR 53/54 vom 25. Mai 1956, BverfGE 5, 9; Entscheidung des Bundessozialgerichts 7 RAr 46/57 vom 23. Mai 1958, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 7 S. 209; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VIII C 350/63 vom 31. August 1964, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 229).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben in vergleichbaren Fällen entschieden, daß ein Gericht in der Regel den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn es davon absieht, eine Würdigung, deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben, mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG-Beschluß vom 26. Juni 1975 VI B 4.75, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 232 § 26 BGB Nr. 17; BVerwG-Urteile vom 13. Mai 1976 II C 26.74, Buchholz, a. a. O., 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; vom 2. Juni 1981 6 C 15.81, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1981, 839; BGH-Urteil vom 8. Oktober 1975 VIII ZR 115/74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 104; siehe bereits BFH- Urteil vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349 am Ende).
  • BFH, 02.10.1968 - I R 8/66

    Steuervergünstigungen bei ordnungsgemäßer Buchführung nach dem Vorbild der

    Das Gericht ist auch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, die aktenkundigen Tatsachen, die es voraussichtlich verwerten wird, vorher den Beteiligten bekanntzugeben (BFH-Urteil I R 47/66 vom 10. Januar 1968, BFH 91, 338, BStBl II 1968, 349).
  • BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtkenntnis einer

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Januar 1968 I R 47/66 (BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349) verlangt das Gebot des rechtlichen Gehörs allerdings nicht, daß das FG dem Steuerpflichtigen mitteilt, welche Steuerakten ihm vorliegen und welche Teile aus diesen Akten es voraussichtlich verwerten wird.
  • BFH, 30.06.1998 - IX B 142/97

    Vermietung und Verpachtung - Gewinnfeststellung - Erneute Akteneinsicht -

    Die Möglichkeit, die Gerichtsakten und die vorgelegten Akten einzusehen, ist Gewährung rechtlichen Gehörs (BFH-Urteil vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349) und daher nur insoweit geboten, als die Akten für die gerichtliche Entscheidung von Bedeutung sein können.
  • BFH, 09.03.1971 - II R 94/67

    Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift -

    Anders als in den Fällen, in denen lediglich Steuerakten des FA (BFH-Urteil I R 47/66 vom 10. Januar 1968, BFH 91, 338, BStBl II 1968, 349; VI R 314/67 vom 27. Februar 1970, BFH 98, 412, BStBl II 1970, 422) oder einzelne -- zum Bestandteil der Steuerakten gewordene -- Bescheinigungen anderer Behörden (BFH-Urteil VI R 257/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 390, BStBl II 1968, 569) verwertet werden, konnte es hier zur Erhellung nicht nur der Motive, sondern des wahren Parteiwillens hinsichtlich der Vertragsaufhebung möglicherweise auf den Gesamtinhalt auch der Zivilprozeßakten ankommen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; BFH-Urteil III 70/63 vom 30. September 1966, BFH 87, 60, BStBl III 1967, 25), so daß es -- entgegen der Auffassung des Beklagten -- unerheblich bleiben muß, daß der Beklagte sich hieraus auf 1 1/2 Blatt einen knappen, notwendig unvollkommenen Aktenvermerk mit einem ebenfalls unvollständigen Schriftsatz-Auszug gefertigt hatte.
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 257/67

    Gewährung einer Investitionszulage - Dreijährige räumliche Bindung - Betrieb -

    Das FG brauchte ihm unter diesen Umständen nicht mitzuteilen, welche Teile der Steuerakten es voraussichtlich verwerten werde, ohne das Gebot des rechtlichen Gehörs zu verletzen (Entscheidung des BFH I R 47/66 vom 10. Januar 1968, BFH 91, 338, BStBl II 1968, 349).
  • BFH, 30.06.1998 - IX B 132/97

    Akteneinsicht - Verfahrensbeteiligter - Datenschutz - Steuergeheimnis

    Die Möglichkeit, die Gerichtsakten und die vorgelegten Akten einzusehen, ist Gewährung rechtlichen Gehörs (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349) und daher nur insoweit geboten, als die Akten für die gerichtliche Entscheidung von Bedeutung sein können.
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 138/83

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Genaue Bezeichung der die Verletzung

    Der Kläger hat die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, indem er in Ausübung seines Rechts auf Akteneinsicht (§ 78 Abs. 1 FGO) feststellt, welche Akten dem FG vorliegen, und was sie beinhalten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349, und vom 18. April 1975 III R 159/72, BFHE 115, 527, BStbl II 1975, 741).
  • BFH, 19.04.1972 - I R 62/70

    Überlassung eines Einfamilienhauses - Nutzung durch Gesellschafter - Verdeckte

    Was die vom FG im Rahmen seiner Verweisung auf das Vorbringen des FA und den Inhalt der Beiakten genannte Stellungnahme des Betriebsprüfers zum Einspruch der Steuerpflichtigen betrifft, so ist sie in die Einspruchsentscheidung eingegangen und Teil der den Beteiligten zur Einsicht freistehenden Akten (§ 78 Abs. 1 FGO; BFH-Urteile I R 47/66 vom 10. Januar 1968, BFH 91, 338, BStBl II 1968, 349, und VI R 257/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 390, BStBl II 1968, 569).
  • BFH, 16.06.1971 - I R 58/68

    GmbH - Haftung des Abwicklers - Steuerschulden der Gesellschaft

    Dazu ist es -- auch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs -- nicht verpflichtet (BFH-Urteil I R 47/66 vom 10. Januar 1968, BFH 91, 338, BStBl II 1968, 349).
  • BFH, 19.06.1997 - IV B 70/96

    Pflicht des Finanzgerichts zur Mitteilung über das Vorliegen der Steuerakten und

  • BFH, 23.11.1994 - X B 23/94

    Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bei beiderseitigen

  • BFH, 23.11.1978 - I R 144/76

    Mündliche Verhandlung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Abwesentheit des

  • BFH, 09.12.1969 - II B 39/69

    Mangelnde Sachverhaltsaufklärung - Zulassung der Revision - Grundsätzlicher

  • BFH, 10.11.1982 - I R 161/79
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