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   BFH, 07.05.1969 - I R 47/67   

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https://dejure.org/1969,1345
BFH, 07.05.1969 - I R 47/67 (https://dejure.org/1969,1345)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1969 - I R 47/67 (https://dejure.org/1969,1345)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1969 - I R 47/67 (https://dejure.org/1969,1345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafter Bilanzansatz - Steuerliche Auswirkung - Zurückberichtigung des Fehlers - Veranlagungszeiträume

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 437
  • DB 1969, 1225
  • BStBl II 1969, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 07.05.1969 - I R 47/67
    Das FG folge der im Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/65 S vom 29. November 1965 (BFH 84, 392, BStBl III 1966, 142) vertretenen Auffassung, daß in der Regel die Schlußbilanz des Vorjahres und die Anfangsbilanz des nächsten Jahres identisch seien, so daß der tatsächliche Ansatz in der steuerlichen Vorjahresschlußbilanz die maßgebliche Grundlage des Vermögensvergleichs für das nächste Jahr darstelle, sofern die Vorjahresschlußbilanz der nicht mehr berichtigungsfähigen Veranlagung des Steuerpflichtigen für das Vorjahr zugrunde gelegen habe.
  • BFH, 12.01.1966 - I 184/63

    Zeitpunkt der Entscheidung über den Verlustabzug - Gebäude, die mit Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 07.05.1969 - I R 47/67
    Die Erhöhung des Verlustes für 1958 konnte jedoch infolge Ablaufs der Fünfjahresfrist des § 10d EStG im Streitjahr nicht mehr zur Auswirkung kommen (vgl. BFH-Urteil I 184/63 vom 12. Januar 1966, BFH 85, 161, BStBl III 1966, 270).
  • FG Niedersachsen, 16.02.2012 - 6 K 74/10

    Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs bei vorangegangener Verlustfeststellung

    Ferner habe der BFH mit seinem Grundsatzurteil vom 7. Mai 1969 (I R 47/67, BStBl II 1969, 464) entschieden, dass für die Frage des fehlerhaften Bilanzansatzes auf die steuerliche Gewinnauswirkung abzustellen sei.

    Zwar hat der BFH entschieden, dass die Frage, ob sich ein fehlerhafter Bilanzansatz "steuerlich ausgewirkt" hat, allein nach den für diese Veranlagungszeiträume festgesetzten Steuerbeträgen zu beantworten sei (BFH-Urteil vom 7. Mai 1969 I R 47/67, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 22. April 1998 IV B 107/97, a.a.O.).

    Eine steuerliche Auswirkung komme nicht in Betracht, wenn die festgesetzte Steuer unabhängig von dem Bilanzierungsfehler 0 EUR/DM betragen habe (BFH-Urteile vom 12. Januar 1966 I 184/63, BStBl III 1966, 270; vom 7. Mai 1969 I R 47/67, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 22. April 1998 IV B 107/97, a.a.O.).

    Insbesondere aus dem auch vom Beklagten benannten Urteil des BFH vom 7. Mai 1969 (I R 47/67, a.a.O.) wird in den Entscheidungsgründen (unter 3.) deutlich, dass die Erhöhung des Verlustes im dortigen Fall für den Steuerpflichtigen nicht aufgrund des Bilanzierungsfehlers, sondern allein aufgrund des Ablaufs des Verlustvortragszeitraums nicht genutzt werden konnte.

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 107/97

    Isolierte dingliche Haftung - Teilwertminderung - Rückstellungsbildung -

    Der BFH hat mehrfach entschieden, daß die Frage, ob sich ein fehlerhafter Bilanzansatz "steuerlich ausgewirkt" habe und damit eine Zurückberichtigung des Fehlers für bereits unanfechtbar abgeschlossene Veranlagungszeiträume entfalle, allein nach den für diese Veranlagungszeiträume festgesetzten Steuerbeträgen zu beantworten sei (Urteil vom 7. Mai 1969 I R 47/67, BFHE 95, 437, BStBl II 1969, 464).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Das Fehlen eines Bilanzansatzes für die Beteiligungen zum 31. März 1961 hat sich auf die -- unanfechtbar gewordene -- einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 1961 nicht ausgewirkt (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1967 IV R 96/67, BFHE 90, 430, BStBl II 1968, 144, und vom 7. Mai 1969 I R 47/67, BFHE 95, 437, BStBl II 1969, 464).
  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 1622/97

    AfaA bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen Anordnung der

    Es fand lediglich - bereits 1989 (vgl. zum Zeitpunkt der Geltendmachung der AfaA im Jahr des Eintritts der außergewöhnlichen Umstände BFH-Urteile vom 1.12.1992 IX R 189/85, BStBl II 1994, 11 ; BStBl II 1980, 743 ; und 7.5.1969 I R 47/67, BStBl II 1969, 464, 465 unter 2. der Gründe) - eine Ortsbesichtigung aufgrund von Nachbarbeschwerden über Lärm- und Geruchsemissionen statt.
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