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   BFH, 09.04.1997 - I R 52/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1489
BFH, 09.04.1997 - I R 52/96 (https://dejure.org/1997,1489)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1997 - I R 52/96 (https://dejure.org/1997,1489)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1997 - I R 52/96 (https://dejure.org/1997,1489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ditges.de (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer/Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2 J: 1977
    Anstellungsvertrag; Gesellschaftergeschäftsführer; Schriftform; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    Jedoch können diese strengeren Anforderungen auch für einen isoliert betrachtet nicht beherrschenden Gesellschafter dann zum Zuge kommen, wenn eine beherrschungsähnliche Situation kraft Interessenübereinstimmung besteht, weil ein Mehrheitsgesellschafter (Kläger mit 80 v.H.) und ein Minderheitsgesellschafter (Klägerin mit 20 v.H.) in einer Reihe von Fragen oder ggf. auch nur in einem einzigen Geschäft eine materielle Interessenübereinstimmung besitzen, die es rechtfertigt, wegen dieser gleich gelagerten Interessen eine Gruppenbeherrschung anzunehmen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1515; vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808; vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649; vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126, BStBl II 1986, 469).

    Anderenfalls müssen zusätzliche Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 808; Gosch, a.a.O., Rz 223).

  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auf die zwischen den Beteiligten erörterte Frage, ob im Hinblick auf die Darlehensgewährung bei A und B gleichgerichtete finanzielle Interessen vorgelegen haben, was bei der Prüfung auf eine beherrschende Stellung eine Zusammenrechnung der beiden Beteiligungen erlauben würde (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808, m.w.N.), kommt es somit nicht an.
  • BFH, 14.03.2006 - I R 38/05

    VGA: Abfindungszahlung für Verzicht auf Pensionszusage

    Verfügt ein Gesellschafter --wie im Streitfall-- über lediglich 50 v.H. oder weniger der Gesellschaftsanteile, kann er aber dennoch einem beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt werden, wenn er mit anderen gleichgerichtete Interessen verfolgenden Gesellschaftern zusammenwirkt, um eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeizuführen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808; vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454).
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